3.383 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Tinnefeld
sehr gut
Rechtsanwalt Volker Tinnefeld
Falkenhahn & Kollegen, Gerichtsstr. 17, 44135 Dortmund 6677.099091755 km
Wenn Sie Ihr Recht wahren wollen, brauchen Sie einen kompetenten und engagierten Partner.
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Volker Tinnefeld
aus 14 Bewertungen Danke für die tolle Unterstützung im Arbeitsrecht! Super Anwalt der immer ein offenes Ohr und sehr gute Tipps hat. Ich … (07.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kathrin Otto
sehr gut
Rechtsanwältin Kathrin Otto
Bagusche + Partner Rechtsanwälte mbB, Bahnhofstr. 38, 66111 Saarbrücken 6767.3082970802 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Kathrin Otto ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 19 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Otto hat uns als WEG in kürzester Zeit sehr kompetent und äußerst freundlich umfassend beraten und … (05.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans von Böventer
Rechtsanwaltskanzlei von Böventer, Romanstraße 14a, 80639 München 7115.0323738775 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilprozessrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Hans von Böventer bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
(31.07.2023) Super Terminvertretung in Forderungsbeitreibung
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristina Michaelsen
Anwaltskanzlei Michaelsen, Große Bäckerstr. 8, 20095 Hamburg 6720.1116667497 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Kristina Michaelsen
aus 5 Bewertungen Wir wurden von Frau Michaelsen zuerst auf Empfehlung eines Bekannten beraten, nachdem wir aus Eigenbedarf mit einer … (05.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Schwarzer
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Schwarzer
Weber Schwarz & Schwarzer - Rechts- & Fachanwälte, Karlsplatz 3, 80335 München 7118.5603261028 km
alarmierend kompetent
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Schwarzer gerne zur Verfügung
aus 27 Bewertungen steht hinter seinen Aussagen und vertritt diese auch vor Gericht. Haben das Gefühl, bei ihm gut aufgehoben zu sein. (29.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Horstmann
Rechtsanwalt Georg Horstmann
Kanzlei Hottelmann & Horstmann, Renteistr. 20, 33602 Bielefeld 6714.6351761843 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Georg Horstmann ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
(07.07.2023) Herr Ra. Hottelmann und Herr Ra.Horstmann: Gute und verständlich-begleitende Fachberatung und erdenkliche …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Dürr
Rechtsanwalt Thorsten Dürr
Dr. Endress & Partner GbR Rechtsanwälte, Prinzregentenufer 7, 90489 Nürnberg 7012.3250455978 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Sportrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thorsten Dürr gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen mit Herrn Dürr arbeite ich seit vielen Jahren zusammen. Sein Wissen und seine sehr kompetente und fundierte Beratung … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus C. Jend
Kanzlei Marcus C. Jend, Strandbaddamm 1a, 22880 Wedel 6701.7820919037 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Marcus C. Jend gerne zur Verfügung
(12.04.2022) sehr zufrieden, antwortete ausführlich auf alle Fragen, gab zusätzliche Tipps, jederzeit ein empfehlenswerter Anwalt. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Rafael Wiegelmann
Rechtsanwaltskanzlei Wiegelmann, Brunhildenweg 26, 65779 Kelkheim (Taunus) 6809.717770026 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Rafael Wiegelmann
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Ulrike Römer M.M.
Kanzlei Kieber Römer Holzendorf, Bahnhofstr. 37, 27711 Osterholz-Scharmbeck 6667.2371276307 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin und Notarin Ulrike Römer M.M.
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Senhen
Rechtsanwalt Jürgen Senhen
Anwaltskanzlei Jürgen Senhen, Bonner Strasse 22 b, 53773 Hennef (Sieg) 6703.7880713125 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Senhen ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Sehr netter Anwalt werd mich wenn alles zusammen habe bei ihnen melden p.görgens (25.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heinz-Günther Meiwes
sehr gut
Rechtsanwalt Heinz-Günther Meiwes
Meiwes - Turgut Bürogemeinschaft, Hauptstraße 11, 45879 Gelsenkirchen 6653.8490846015 km
Fachanwalt Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Versicherungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Heinz-Günther Meiwes ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 13 Bewertungen Herr Meiwes hat mich gegenüber der BEK vertreten und ist trotz aller "Störfeuer" der Gegenseite bei seiner … (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rüdiger Schultz
Rechtsanwalt Rüdiger Schultz
Kanzlei Rüdiger Schultz, Buchwaldstieg 14, 22149 Hamburg 6727.8941297855 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Rüdiger Schultz ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(17.11.2019) Die kompetente Gesprächsführung, kurze Reaktionszeiten und die ruhige aber bestimmte Art von Herrn Schultz habe ich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Langlotz
Kanzlei Christopher Langlotz, Viktualienmarkt 5, 80331 München 7119.4548633372 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Christopher Langlotz
(15.04.2024) Sehr gute Beratung und ständige Erreichbarkeit! Kompetente, sachliche Beratung-vom Erstgespräch bis zur Einigung. Von …
Profil-Bild Rechtsanwalt Günter Foos
sehr gut
Rechtsanwalt Günter Foos
Rechtsanwälte Günter Foos und Johanna Foos, Keplerweg 3, 75015 Bretten 6887.053831857 km
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Günter Foos
aus 10 Bewertungen Nach einem Unfall mit dem Fahrrad, in dessen Folge ich keine eigenen Erinnerungen an den Verlauf hatte, wurde ich zur … (30.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Torsten Fritz
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Torsten Fritz
Dr. Fritz & Partner – Fachanwälte – Rechtsanwälte mbB, Bahnstr. 1, 42781 Haan 6664.0203667189 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Torsten Fritz
aus 41 Bewertungen Herr Dr. Fritz bot uns eine äußerst wertvolle Unterstützung bei der Regelung des Erbes. (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Mäder
Kanzlei Rainer Mäder, Hauptstr. 184 184, 50226 Frechen 6667.0268663216 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Mäder – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
(10.03.2024) Falls Sie von Ihrem Gerichtsverfahren nichts gehört haben, wird Ihnen keine Briefe bezüglich Ihrer Klage geschickt, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Gunter Zimmer
sehr gut
Rechtsanwalt Gunter Zimmer
Rechtsanwalt Gunter Zimmer Rechtsanwälte Zimmer, 32 Corringham Road, NW11 7BU London, England 6195.5862933225 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Gunter Zimmer
aus 122 Bewertungen schnelle unkomplizierte und erfolgreiche Anwaltshilfe. (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Buhmann
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Buhmann
Buhmann Rechtsanwälte, Innsbrucker Str. 37, 10825 Berlin 6973.620768746 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Buhmann im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
aus 55 Bewertungen Herr Buhmann und sein Team haben mich während der gesamten Zeit des Insolvenzverfahrens hervorragend und stets zu … (09.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fachanwalt Matthias E. Breugl
sehr gut
Rechtsanwalt Fachanwalt Matthias E. Breugl
Rechtsanwalt & Fachanwalt Matthias E. Breugl, Rotebühlstr. 97, 70178 Stuttgart 6930.3712876911 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Öffentliches Recht
Herr Rechtsanwalt Fachanwalt Matthias E. Breugl - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 46 Bewertungen Herr Breugl beriet uns zielgerichtet und stichhaltig und schätzte die Sachlage zu jedem Zeitpunkt richtig ein. (16.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Werner Ditton
Kanzlei Michael Werner Ditton, Mannheimer Str. 40, 76676 Graben-Neudorf 6865.9536130063 km
Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Werkvertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Werner Ditton
(04.10.2021) Ich bin seit Jahren Klient von Herrn Ditton und er hat mich in unterschiedlichsten rechtlichen Situationen sehr gut …
Profil-Bild Rechtsanwältin Regina Thomas
Rechtsanwältin Regina Thomas
Kanzlei Regina Thomas, Ritterstr. 8, 61118 Bad Vilbel 6825.8679093657 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Öffentliches Baurecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Regina Thomas
(22.03.2021) Frei nach dem Motto:" Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus!" Hätte auch gut die Anwältin der …
Profil-Bild Rechtsanwältin Annett Cardenas Rodriguez
sehr gut
Kanzlei Cardenas Rodriguez, Tempelhofer Damm 145, 12099 Berlin 6976.9873340197 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Annett Cardenas Rodriguez bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 51 Bewertungen Frau Cardenas Rodriguez ist eine top Anwältin. Sie denkt an alle Eventualitäten. Ich bin total froh, Sie als Anwältin … (05.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Predic
sehr gut
Fachanwaltskanzlei Predic, Theodor-Heuss-Platz 4, 14052 Berlin 6967.8865806147 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Sascha Predic
aus 44 Bewertungen Zum 2. Mal haben wir uns für Herrn Predic entschieden. Es ist wieder alles zu unserer vollsten Zufriedenheit gelaufen. … (19.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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