3.383 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 5

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Simon
rbi Baurecht Immobilienrecht, Wellingsbüttler Weg 160, 22391 Hamburg 6720.3439027163 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Michael Simon
aus 5 Bewertungen Fundierte Antwort erhalten (30.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Butz
sehr gut
Kanzlei Oliver Butz, Frauenstr. 8-9, 54290 Trier 6716.8671475377 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Butz unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 51 Bewertungen Wenn Sie einen kompetenten und sehr erfahrenen Anwalt in vielen Juristischen Bereichen suchen, sind Sie bei Herr Butz … (13.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jasmin Bäumle
sehr gut
Rechtsanwältin Jasmin Bäumle
Gaßmann & Seidel Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Marienstr. 17, 70178 Stuttgart 6930.9515616144 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Jasmin Bäumle unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 17 Bewertungen Ab der ersten Minute wurde ich von Frau Bäumle-Piscopiello kompetent beraten. Auch wurden meine persönlichen Belange … (17.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Blut
Sozietät Blut3 Die Berater für Steuern und Recht, Schwalbenweg 1, 38118 Braunschweig 6818.9788015687 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Blut vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Schorn
Rechtsanwältin Christina Schorn
Kanzlei Christina J. Schorn, Braukstraße 21, 59556 Lippstadt 6719.0993909033 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Familienrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Christina Schorn
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Rensch
Rechtsanwalt Thomas Rensch
FIEBER Rechtsanwälte, Fregestr. 26, 04105 Leipzig 6981.0051162107 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Rensch ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Beate Calow
Rechtsanwältin Beate Calow
Anwaltskanzlei Beate Calow, Lange Str. 45, 32105 Bad Salzuflen 6723.9457548655 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Beate Calow gerne zur Verfügung
(18.04.2024) Ich hatte so ein typisches Rechtsproblem mit dem Vermieter wegen der Nebenkostenabrechnung. Natürlich wollte ich nur …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dagmar Andree
Rechtsanwältin Dagmar Andree
Dr. Kulitz, Nittmann, Andree, Fischer Rechtsanwaltskanzlei, Einsteinstr. 55, 89077 Ulm 7002.0591162735 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Dagmar Andree für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Paul Korcz
Rechtsanwalt Paul Korcz
Rechtsanwälte Schomberg & Korcz, Kalkentalstr. 2, 60489 Frankfurt am Main 6821.059801604 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Paul Korcz unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Herr RA Korcz hat uns in ein einer familienrechtlichen Angelegenheit beraten. Es gab sehr schnell einen Termin. Auf … (16.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt lic. iur. Jan Donghi
Rechtsanwalt lic. iur. Jan Donghi
Willimann & Donghi Rechtsanwälte, Universitätstrasse 65, 8006 Zürich, Schweiz 6969.1711755529 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt lic. iur. Jan Donghi
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Röhr
Rechtsanwalt Christoph Röhr, Hauptstraße 138, 33647 Bielefeld 6714.4248238727 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Jagdrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christoph Röhr
Profil-Bild Rechtsanwältin Angélique Hägele-Paul
Rechtsanwältin Angélique Hägele-Paul
Anwaltskanzlei Hägele-Paul & Jetter-Strecker in Partnerschaft mbB, Bahnhofstr. 7, 72379 Hechingen 6941.3609975148 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Angélique Hägele-Paul im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
(03.03.2021) Wir haben super schnell einen Termin erhalten. Frau Hägele-Paul war sehr geduldig bei der Beratung, da wir sehr viele …
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Siepmann
Rechtsanwalt Reinhard Siepmann, Westfalenstr. 71, 58636 Iserlohn 6699.6948556976 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Reinhard Siepmann
(06.11.2014) Super Anwalt alles schnell und unkompliziert erledigt.
Profil-Bild Rechtsanwältin Alice Scaglione
sehr gut
Rechtsanwältin Alice Scaglione
Rechtsanwältin Scaglione, Kupferdreher Straße 128, 45257 Essen 6659.0755432456 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Alice Scaglione - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 41 Bewertungen Absolute Kompetenz in jeglicher Hinsicht und das vom ersten Moment an. Zielführende Beratung und im weiteren Verlauf … (07.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Richard Wagner
sehr gut
Kanzlei Richard Wagner, Naabuferstr. 5, 92421 Schwandorf 7082.3125265583 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Richard Wagner
aus 21 Bewertungen Ich bin äußerst zufrieden mit der professionellen und kompetenten Unterstützung, die ich von Herrn Wagner erhalten … (16.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carl Hagemann
sehr gut
Rechtsanwalt Carl Hagemann
Hagemann Rechtsanwälte, Scheffelstr. 14, 50935 Köln 6672.8266298006 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Carl Hagemann gerne zur Verfügung
aus 13 Bewertungen Kann ich nur weiterempfehlen Sehr gut erreichbar und gute Kommunikation möglich Vielen Dank S.F (12.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Gössl
Rechtsanwaltskanzlei Birgit Gössl, Rathausplatz 11, 85049 Ingolstadt 7073.2780121397 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Birgit Gössl im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
(13.09.2023) Frau Gössl hat kompetent und gezielt das Problem erfragt und erfasst, ich habe den Eindruck, dass mein Problem bei ihr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Eberhard Reinecke
Rechtsanwalt Eberhard Reinecke
Anwaltsbüro am Ebertplatz, Ebertplatz 10, 50668 Köln 6674.4510618149 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Steuerrecht • Anwaltshaftung • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Eberhard Reinecke gerne zur Verfügung
(05.04.2024) Der ist ein wunderbaren Mensch und ein guter Rechtsanwalt.
Profil-Bild Rechtsanwältin Chantal Stockmann
sehr gut
Rechtsanwältin Chantal Stockmann
Kanzlei Stockmann, Andreasstraße 15, 68642 Bürstadt 6837.6112608871 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Chantal Stockmann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 27 Bewertungen Sehr kompetente, zuverlässige und gewissenhafte Anwältin! (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bilge Benli
sehr gut
Rechtsanwältin Bilge Benli
Rechtsanwältin Bilge Benli ist von 29.05.2024 bis 19.06.2024 nicht verfügbar.
JUR | URBAN Rechtsanwalts GmbH, Invalidenstraße 74, 10557 Berlin 6972.7015135589 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Bilge Benli bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 12 Bewertungen Mein Partner und ich haben monatelang mit unseren Vermietern gekämpft, um eine gemeinsame Basis zu finden, und dachten … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lutz Eberhardt
sehr gut
Rechtsanwalt Lutz Eberhardt
Kanzlei Lutz Eberhardt, Bahnhofsallee 13, 31134 Hildesheim 6792.4505752354 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Lutz Eberhardt hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 43 Bewertungen Herr Eberhardt hat uns sehr geholfen (29.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Mahrla
Kanzlei Roland Mahrla, Pettenkoferstr. 24, 80336 München 7118.232156923 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • IT-Recht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Roland Mahrla
aus 5 Bewertungen Die Bearbeitung ging schnell voran und ist zu meiner grossen Zufriedenheit erledigt worden. Sehr kompetent und … (29.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Florian Kappes
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Florian Kappes
Kappes & Kollegen Rechtsanwälte, Lechstr. 3, 86899 Landsberg am Lech 7079.9301612336 km
Immobilien und mehr - Ihr Recht bei mir in guten Händen!
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Kappes ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 18 Bewertungen Wir haben uns zu jeder Zeit gut aufgehoben und beraten gefühlt. Die Korrespondenzen wurden prompt und zuverlässig und … (16.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Jürgen Kölnberger
Rechtsanwalt Hans-Jürgen Kölnberger
Kanzlei Hans-Jürgen Kölnberger, Bahnhofsplatz 1, 94315 Straubing 7137.8714279909 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Jürgen Kölnberger bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
(02.08.2018) Sehr sehr netter Rechtsanwalt. Schnelle Termine.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.