4.216 Anwälte für Revision | Seite 5

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Profil-Bild Rechtsanwalt Erkan Ogurtan
sehr gut
Rechtsanwalt Erkan Ogurtan
Rechtsanwaltskanzlei Erkan Ogurtan, Dachauer Straße 419, 80992 München 7112.7864623408 km
„Alles Gute auf der Welt geschieht nur, wenn einer mehr tut, als er tun muss." Hermann Gmeiner
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Erkan Ogurtan ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 54 Bewertungen Auf meine Anfrage kam eine schnelle erste Rücksprache zustande, in der die einleitenden Dinge geklärt werden konnten. … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Chilcott
Verkehrsstrafrecht Bundesweit, Kurfürstendamm 195, 10707 Berlin 6971.0198326005 km
Fachanwalt Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Markus Chilcott hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Falk-Peter Hirschel
sehr gut
Rechtsanwalt Falk-Peter Hirschel
Kanzlei Falk-Peter Hirschel, Münsterplatz 13, 89073 Ulm 7003.9620505897 km
Ich vertrete zuerst immer den Menschen; als zweites verteidige ich unseren Rechtsstaat und dann den "Täter"!
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Falk-Peter Hirschel gerne zur Verfügung
aus 23 Bewertungen Herr Hirschel hat uns gegen eine bekannte Abmahn-Kanzlei erfolgreich vertreten. Wir schätzen seine schnelle und … (08.02.2024)
Profil-Bild Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Frederic Raue
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Frederic Raue, Gluckstraße 21, 60318 Frankfurt am Main 6825.6269471884 km
Mein Anspruch an mich selbst ist es, jeden Fall, den ich als Anwalt übernehme, so engagiert, gewissenhaft und nachdrücklich zu vertreten, als wäre es meine eigene Angelegenheit.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Frederic Raue
aus 94 Bewertungen Herr Dr. Raue hat mich in einer komplizierten Rechtsangelegenheit hervorragend vertreten und beraten. Die … (10.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Michel de Araujo Kurth M.A.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Michel de Araujo Kurth M.A.
Kanzlei Dr. Araujo Kurth, Bockenheimer Landstraße 17-19, 60325 Frankfurt am Main 6825.0978443791 km
Recht, das Sie verstehen – schnell, klar und effektiv
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • IT-Recht • Arbeitsrecht • Zivilprozessrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Michel de Araujo Kurth M.A.
aus 71 Bewertungen Herr Dr. Kurth hat mich bei einem für mich unglaublich frustierenden und ermüdenden Prozess sehr kompetent und … (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Madelaine Seifert
Rechtsanwältin Madelaine Seifert
SEIFERT Strafverteidigung, Hohenzollernring 57, 50672 Köln 6673.8440610137 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Madelaine Seifert hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Frau Seifert hat uns umfassend, ausführlich und professionell beraten, hatte immer ein offenes Ohr und ist menschlich … (19.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Schröders
Rechtsanwalt Björn Schröders
Krebs & Partner PartG, Markt 32, 52525 Heinsberg 6615.1596595645 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Björn Schröders
(15.08.2019) Habe mich bei dem Anwalt vertan und möchte mich bei Herrn Schröders entschuldigen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Fitzer
Kanzlei Sebastian Fitzer, Friedrich-Engels-Ring 46, 17033 Neubrandenburg 6907.4355055998 km
Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Sebastian Fitzer
(13.05.2023) sehr gute Kommunikation, leider nicht mit dem erhofften Erfolg, trotzdem jederzeit wieder gerne, danke auch dem …
Profil-Bild Notar Konstantin Krauskopf
sehr gut
Notar Konstantin Krauskopf
Notar Konstantin K. Krauskopf, Grünberger Str. 64, 35394 Gießen 6800.9735228431 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Rechtsanwalt Herr Notar Konstantin Krauskopf
aus 47 Bewertungen Sehr fundierte und vielseitige Beratung, freundliches und reaktionsschnelles Team. Sehr erfahrener und routinierter … (07.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dominik Streit
Rechtsanwalt Dominik Streit
Anwaltskanzlei Streit Götz Chromik, Myliusstraße 14, 71638 Ludwigsburg 6925.0855789557 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dominik Streit vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Gut (05.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcel Blobel
sehr gut
Rechtsanwalt Marcel Blobel
Rechtsanwaltskanzlei Blobel, Hellabrunnerstraße 5, 81543 München 7120.1751174283 km
Strafverteidiger aus absoluter Überzeugung!
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Marcel Blobel
aus 116 Bewertungen Über den Verlauf des Delikts waren Sie immer erreichbar und konnten mir stets behilflich sein. Sehr freundlich und … (17.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Wederhake
sehr gut
Kanzlei Wederhake | Fachanwalt für Strafrecht, Sonnenstr. 4, 80331 München 7118.5306024155 km
Fachanwalt Strafrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Marc Wederhake gerne zur Verfügung
aus 94 Bewertungen Herr Marc Wederhake ist zu Recht als der beste Strafverteidiger in München und in ganz Deutschland. In schwierigen … (22.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Aydan Adel
Rechtsanwältin Aydan Adel
Rechtsanwältin Aydan Adel, Maarstraße 68, 53227 Bonn 6696.6749525523 km
Außergerichtlichen sowie gerichtlichen kompetenten Beistand für Ihre Rechtsangelegenheiten.
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Aydan Adel - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Hilmar Lampert
Rechtsanwalt Hilmar Lampert
Kanzlei Lampert, Dr. Graf & Kollegen Rechtsanwälte, Rathenaustr. 7, 95444 Bayreuth 7014.2620501874 km
Fachliche Kompetenz, menschliche Zuverlässigkeit, fränkische Bodenständigkeit.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Hilmar Lampert
(21.02.2024) Setzt konsequent Interessen des Mandanten durch
Profil-Bild Rechtsanwalt André Rosner
sehr gut
Rechtsanwalt André Rosner
Rechtsanwalt André Rosner, Fasanenstraße 29, 10719 Berlin 6971.5151878499 km
Strafrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt André Rosner
aus 31 Bewertungen Ein Anwalt wie man sich wünscht und sich auch vorstellt - Liest sich schnell in die Materie ein und bietet Lösungen … (16.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Arndt Schirneker-Reineke
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Rechtsanwalt und Fachanwalt Arndt Schirneker-Reineke
Rechtsanwälte Schirneker-Reineke & Rensing, Detmolder Str. 24, 33604 Bielefeld 6715.0307821522 km
Rechtsanwälte Schirneker-Reineke & Rensing - Alles, was Recht ist!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Arndt Schirneker-Reineke ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 16 Bewertungen Herr Schirneker-Reineke ist kompetent, zuverlässig und sehr menschlich. (21.09.2023)
Profil-Bild Spanischer Anwalt (Abogado) Unai Mieza Arana LL.M
RBS, Barroeta Aldamar, 7- 4ºi, 48001 Bilbao, Spanien 6398.7007445527 km
Zivilprozessrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Strafrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Spanischer Anwalt (Abogado) Unai Mieza Arana LL.M vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Schulz
Herr Rechtsanwalt Michael Schulz, Rubensweg 2, 30900 Wedemark 6760.5908930463 km
Strafrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Schulz ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
(28.10.2021) großes wissend sowie gut erreichbar und dabei immer sehr kompetent bei der Sache.
Profil-Bild Rechtsanwalt Husni Celik
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Rechtsanwalt Husni Celik
Kanzlei Celik, Rheinstr. 21, 64283 Darmstadt 6837.085229346 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Husni Celik
aus 42 Bewertungen Wir sind froh einen so menschlichen u.kompetenten Anwalt gefunden zu haben wie Herrn Celik. Wir fühlen uns … (21.12.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Schönbeck
Rechtsanwalt Joachim Schönbeck
Kanzlei Joachim Schönbeck, Bahnhofstraße 24, 32545 Bad Oeynhausen 6721.1410782044 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Schönbeck bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 9 Bewertungen In unserer Strafsache erwies sich RA Schönbeck als äußerst engagiert, effizient und erfolgreich. Ihm gilt unser … (11.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Henning Kahlert LL.M.
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KAHLERT KOPP Rechtsanwälte, Akademiestr. 63, 76133 Karlsruhe 6868.34661741 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Datenschutzrecht • IT-Recht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Henning Kahlert LL.M.
aus 24 Bewertungen Ich habe schnell einen Termin bekommen und Dr. Kahlert hat mir alles erklärt, ich bin sehr zufrieden. (27.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Rahn
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Rechtsanwalt Gerhard Rahn
Kanzlei Gerhard Rahn, Hans-Dankner-Str. 5, 01069 Dresden 7080.6775935823 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Gerhard Rahn - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 65 Bewertungen Super, daß für den Klienten eine off Label Verordnung durchgesetzt werden konnte. In vielen Fällen ist Cannabis das … (09.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sören Grigutsch
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Rechtsanwalt Sören Grigutsch
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB, Bahnhofstr. 17, 12555 Berlin 6988.6318277852 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sören Grigutsch vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 110 Bewertungen In einer sehr heiklen Strafsache hat Herr Rechtsanwalt Grigutsch eine Einstellung des Verfahrens erwirken können.Mit … (07.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt André Krüger-Pannek
Rechtsanwalt André Krüger-Pannek
Kanzlei André Krüger-Pannek, Leipziger Straße 93, 06108 Halle (Saale) 6950.3252714934 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Migrationsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt André Krüger-Pannek
aus 7 Bewertungen Herr Krüger-Pannek ist ein sehr kompetenter und vor allem zuverlässiger Anwalt. Sämtliche Anliegen werden schnellst … (16.07.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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