4.243 Anwälte für Revision

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Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Höß
sehr gut
Rechtsanwalt Bernd Höß
Fachanwaltskanzlei Höß, Heidenheimerstr. 76, 89075 Ulm 7004.1560834875 km
Optimale Mandatsbearbeitung (24/7 Erreichbarkeit+kurze Reaktionszeiten) bei gleichzeitiger Kostentransparenz und dadurch erhebliches Kostensparpotential für die Mandantschaft.
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Öffentliches Baurecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Bernd Höß ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 21 Bewertungen Sehr kompetent sachlich und erfolgreich (20.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Özkan Akkoc
sehr gut
Rechtsanwalt Özkan Akkoc
Kanzlei Akkoc, Christstraße 29a, 14059 Berlin 6968.4998138354 km
Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Özkan Akkoc im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 33 Bewertungen Schnelle Antwort, sofort Termin 👍🏽 Top Beratung. So wünscht man sich einen Anwalt in der Not. Habe ihn sofort … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Schroub
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Schroub
Rechtsanwälte Brinkmann, Schroub, Starke, Parkstraße 68, 28209 Bremen 6676.2793306104 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Öffentliches Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Schroub unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 18 Bewertungen Herr S.Schroub ist ein ausgezeichneter Anwalt und ein großer Profi in seinem Bereich! Ich hatte das Vergnügen, seine … (13.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Hintermayr
sehr gut
Kanzlei Jörg Hintermayr, Katharinenheimstraße 12, 83093 Bad Endorf 7178.578706843 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Hintermayr ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
aus 17 Bewertungen Herr Hintermayr hat mir super geholfen als mir jemand ins auto gefahren ist, ich habe mich um nichts groß kümmern … (06.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Guski LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Guski LL.M.
Guski • Such Rechtsanwälte, Hanauer Landstr. 155-157, 60314 Frankfurt am Main 6828.1684796744 km
Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Oliver Guski LL.M.
aus 18 Bewertungen Herr Guski ist ein ausgezeichneter Rechtsanwalt. Ich habe von seiner langjährigen Erfahrung als Strafverteidiger sehr … (18.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Schmidt
Rechtsanwalt Jens Schmidt, Oberstraße 8, 67065 Ludwigshafen am Rhein 6845.7242841959 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jens Schmidt
aus 15 Bewertungen Wir müssen einen, eigentlich vor Jahren bereits entschiedenen Fall, erneut anpacken. Die gegnerische Partei weigert … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hannes Krüger
sehr gut
Rechtsanwalt Hannes Krüger
Kanzlei am Campus, Goßlerstr 1, 37073 Göttingen 6825.0667239382 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Hannes Krüger – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
aus 37 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Krüger brauchte für mich nicht mehr tätig werden,da meine Mieter die einvernehmliche Mieterhöhung … (04.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Farina Debrich
Rechtsanwältin Farina Debrich
advocat | Rechtsanwältinnen in Bürogemeinschaft, Gießerstr. 39, 09130 Chemnitz 7044.9187164675 km
Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht
Frau Rechtsanwältin Farina Debrich ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Otto Entrup
Rechtsanwalt Otto Entrup
Entrup | Marx | Wilmers Rechtsanwälte – Fachanwälte – Notare, Gutenbergstr. 11, 59872 Meschede 6735.2645609403 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Otto Entrup
aus 5 Bewertungen Unfall schnell und ohne Probleme abgewickelt (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Benno B. Gürsoy
Rechtsanwalt Benno B. Gürsoy
gençer & coll. Rechtsanwälte und Steuerberater, Parsifalstraße 8, 90461 Nürnberg 7013.9838020892 km
Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater im Herzen Nürnbergs.
Erbrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Benno B. Gürsoy für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Kemal Su
sehr gut
Rechtsanwalt Kemal Su
Kanzlei Kemal Su, Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg 6721.5069909032 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Kemal Su ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 63 Bewertungen Schnelle und kompetente Auskunft . Ich bin auch telefonisch und per email bei Fragen immer sehr gut und schnell … (11.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Phil J. Stange
Kanzlei Phil J. Stange, Wikingerstr. 4, 24143 Kiel 6688.7819004424 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Phil J. Stange bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
(20.03.2024) Das ist der beste Anwalt den man jeden entfehlen kann immer erreichbar und hilft sehr schnell bin sehr zufrieden …
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Tamoschus
sehr gut
Rechtsanwalt Sven Tamoschus
Inselmann - Tamoschus, Elisabethstr. 41, 06844 Dessau-Roßlau 6945.737318914 km
Fachanwalt Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sven Tamoschus ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
aus 25 Bewertungen Er hat mich in der Strafsache die ich hatte sehr gut geholfen und beraten. Kann ihn nur weiterempfehlen. (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Tarneden
sehr gut
Rechtsanwalt Rolf Tarneden
TARNEDEN RECHTSANWÄLTE, Karmarschstr. 44, 30159 Hannover 6767.9203180635 km
TÄGLICH IM RECHT
Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Schulrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Rolf Tarneden ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 130 Bewertungen Von Anfang an ein kompetenter Anwalt und super Hilfe in der Sache. Vielen Dank (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Martin Tebbe
Rechtsanwalt und Fachanwalt Martin Tebbe
Clören & Tebbe Rechtsanwälte, Hedwigstr. 26, 47058 Duisburg 6638.5362611793 km
Meine Erfahrung für Ihren Erfolg
Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Verwaltungsrecht • Betreuungsrecht • Pflegerecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Martin Tebbe unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
(31.01.2024) Es hat bisher lediglich ein erstes Gespräch stattgefunden, in dessen Verlauf ich Herrn Tebbe als einen sehr ruhigen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Hofmann
sehr gut
Rechtsanwalt Georg Hofmann
Kanzlei Hofmann, Hauptstraße 43, 68259 Mannheim 6850.9929969758 km
Entweder wir finden einen Weg oder wir schaffen einen.
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Medizinrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Georg Hofmann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 11 Bewertungen Ich trat mit einem etwas ungewöhnlichen Anliegen an Herrn Hofmann heran über diesen Weg. Ich erhielt sehr schnell eine … (31.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Säverin
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Rechtsanwalt Klaus Säverin
Rechtsanwalt Klaus Säverin – Fachanwalt für Verkehrsrecht, Knaackstr. 86, 10435 Berlin 6974.4446589486 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Säverin bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 118 Bewertungen Kurzes Gespräch. Alles weitere auf meinem Wunsch per Mail. Herr Severin hat meine Angelegenheit zu meiner vollsten … (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Rhode
Rechtsanwalt Daniel Rhode
Kanzlei Daniel Rhode, Josefplatz 8, 40227 Düsseldorf 6651.1774531626 km
Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Rhode ist Ihr Ansprechpartner für Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Konstanze Wegener LL.M.Eur.
Rechtsanwältin Konstanze Wegener LL.M.Eur., Kurt-Eisner-Str. 24, 04275 Leipzig 6982.8176044561 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Konstanze Wegener LL.M.Eur.
aus 5 Bewertungen Frau Wegener hat mir schnell und sogar kostenlos in einer telefonischen Beratung zu Verfügung gestanden. Das Problem … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Brödel
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Rechtsanwalt Florian Brödel
Kanzlei Florian Brödel, Steinackerstraße 36, 66482 Zweibrücken 6789.2214087626 km
Mein Anspruch - RECHT EINFACH ERKLÄRT ! Man kann nicht immer RECHT bekommen - aber einen starken PARTNER haben, der alles dafür tut.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Florian Brödel gerne zur Verfügung
aus 24 Bewertungen Gute ausführliche Beratung. (18.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Pina Klara
Rechtsanwältin Pina Klara
Strafverteidigerin Pina Klara, Hansaring 1, 50670 Köln 6673.7906183158 km
Ihre Stimme vor Gericht
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Pina Klara
(06.03.2024) Frau Klara hat mich im Bereich eines Verkehrsdeliktes sehr gut beraten und vor Gericht vertreten. Durch ihre Kompetenz …
Profil-Bild Rechtsanwältin Medeallin Annesley-Weiß
Rechtsanwältin Medeallin Annesley-Weiß
Kanzlei WAR, Köngistor 15, 34117 Kassel 6810.0916230971 km
Für Ihre Rechte mache ich mich stark – mithilfe aller Ressourcen, die mir zur Verfügung stehen.
Strafrecht • Opferhilfe • Familienrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Medeallin Annesley-Weiß
(18.04.2024) Frau Annesley-Weiß ist kompetent und nimmt sich Zeit auch wenns Notfall ist. Super
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Karina Woinikow M.mel.
Rechtsanwältin Dr. Karina Woinikow M.mel.
Kanzlei Dr. Karina Woinikow, M. mel., Leipziger Straße 21, 06108 Halle (Saale) 6950.3843067727 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Karina Woinikow M.mel.
Profil-Bild Rechtsanwältin Selina Riemer
Rechtsanwältin Selina Riemer
Rechtsanwaltskanzlei Rockenstein • Lösche & Kollegen | Rechtsanwälte • Fachanwälte, Emailfabrikstraße 12, 92224 Amberg 7061.0009255998 km
Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Selina Riemer bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
(14.05.2024) Eine sehr freundliche und kompetente rechtsanwältin. Sehr gutes Fachwissen Kann ich nur empfehlen

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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