Einbürgerung: Der Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft
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Mit der Einbürgerung erwerben Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft. Wir haben die wichtigsten Informationen zu den Voraussetzungen, dem Ablauf und zur Dauer einer Einbürgerung kompakt für Sie dargestellt. Erfahren Sie außerdem, wie Sie sich auf den Einbürgerungstest vorbereiten können.
Einbürgerung: Deutscher Staatsbürger werden
Erwirbt eine Person eine andere Staatsbürgerschaft als ihre bisherige, spricht man von einer Einbürgerung. Der Vorgang wird auch Naturalisation genannt. Die Einbürgerung erfolgt immer auf Antrag bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes. Andere Wege, eine Staatsbürgerschaft zu erlangen, sind etwa durch Geburt, durch Abstammung, durch Adoption oder durch Heirat.
Anspruchseinbürgerung
In diesem Fall hat die betroffene Person einen rechtlichen Anspruch auf die Einbürgerung. Man spricht deshalb auch von Anspruchseinbürgerung. Sie gilt z. B. für ehemalige deutsche Staatsbürger, denen zwischen 1933 und 1945 aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen wurde. Gleichermaßen gilt sie für sogenannte verfestigte Einwanderer, also Ausländer, die seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind, ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen können und über genügend Einkommen verfügen.
Für Ehegatten und Lebenspartner von deutschen Staatsangehörigen sowie für Personen, die das Sorgerecht für ein Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft innehaben, gilt: Sind sie bereit, ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, muss die Behörde ihren Einbürgerungsantrag genehmigen. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn besondere Gründe die Verweigerung der Staatsbürgerschaft rechtfertigen.
Ermessenseinbürgerung
Dabei kommt eine Einbürgerung in Betracht, wenn sich die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen dafür entscheidet. Betroffen sind hier Personen, deren Unterhalt gesichert ist und gegen die kein Ausweisungsgrund vorliegt. Die gleichen Voraussetzungen gelten für ehemalige deutsche Staatsbürger.
Gute Gründe für die deutsche Staatsbürgerschaft
Eine Einbürgerung in Deutschland bringt viele Rechte und Vorteile mit sich, unter anderem:
- Erlangen der sog. Deutschengrundrechte wie Versammlungs-, Berufsfreiheit und Wahlrecht
- Entzug der Staatsbürgerschaft kaum möglich
- Freizügigkeitsrecht in der EU, im EWR und in der Schweiz
- Konsularischer Schutz
- Visumfreiheit in vielen Ländern
Antrag auf Einbürgerung: Voraussetzungen
Den Einbürgerungsantrag muss man bei der Einwanderungsbehörde oder der örtlichen Staatsangehörigkeitsbehörde einreichen. Manchmal ist auch das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde die richtige Adresse. Für die Antragstellung benötigt man verschiedene Unterlagen. Neben dem ausgefüllten Antrag sind das z. B. eine Kopie des Reisepasses und der Aufenthaltserlaubnis, ein Arbeitsnachweis, ein Wohnungsnachweis, ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse und eine Geburtsurkunde. In Bayern können Sie mit dem Quick-Check beispielsweise schon vor dem Antrag unverbindlich prüfen, ob Sie alle nötigen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen.
Deutscher Einbürgerungstest
In der Regel muss der Betroffene zusätzlich einen Einbürgerungstest absolvieren. Dabei muss man je zehn Fragen aus drei Themenblöcken beantworten: Leben in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft. Personen, die einen deutschen Schulabschluss haben, müssen keinen Einbürgerungstest machen.
Im Online-Testcenter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finden Sie zur Vorbereitung einen interaktiven Fragenkatalog zum Einbürgerungstest und zum Test „Leben in Deutschland".
So läuft das Einbürgerungsverfahren ab
Liegen alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung vor, stellen Sie zunächst einen Antrag auf Einbürgerung. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, erhalten Sie eine Zusicherung zur Einbürgerung. Müssen Sie Ihre ausländische Staatsangehörigkeit aufgeben, kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Entlassung aus Ihrer aktuellen Staatsbürgerschaft. Mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erwerben Sie die deutsche Staatsbürgerschaft. Mit der Urkunde beantragen Sie schließlich noch Ihren Pass und Ausweis beim Bürgeramt.
Wie lange dauert eine Einbürgerung?
- Im Regelfall ist eine Einbürgerung nach acht Jahren möglich.
- Bei erfolgreicher Teilnahme an einem Integrationskurs kann die Dauer auf sieben Jahre verkürzt werden.
- Haben Sie besondere Integrationsleistungen vorzuweisen, ist eine Einbürgerung nach sechs Jahren möglich.
- Nach fünf Jahren können in Deutschland geborene, staatenlose Kinder eingebürgert werden.
- Ehegatten von Deutschen werden nach drei Jahren eingebürgert, sofern die Ehe seit zwei Jahren besteht.
Die doppelte Staatsbürgerschaft
Grundsätzlich gilt: Für die deutsche Staatsangehörigkeit muss man die bisherige Staatsbürgerschaft abgeben. Davon gibt es jedoch einige Ausnahmen. So müssen EU-Bürger und Schweizer Bürger bei der Einbürgerung in Deutschland ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Für sie kommt eine doppelte Staatsbürgerschaft in Betracht.
Das Gleiche gilt für Personen, deren Herkunftsland eine Aufgabe der ursprünglichen Staatsangehörigkeit nicht erlaubt. Das ist z. B. bei Marokko, dem Iran und Kuba der Fall.
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