Rechtsgebiete
- Steuerrecht
- Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
- Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
- Wirtschaftsrecht
- Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
- Grundstücksrecht & Immobilienrecht
- Internationales Wirtschaftsrecht
Über mich
Wer Recht hat und Recht bekommen möchte, dem stehe ich als langjährig erfahrener Rechtsanwalt in Berlin zur Seite. Bei mir sind Sie in guten und sicheren Händen – ich berate sie gerne. Meine Kanzlei steht Ihnen offen.
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Als Teil des Handelsrechts befasse ich mich mit der Erstellung von Kaufverträgen und Werkverträgen, allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB, z. B. Lieferbedingungen), Verträgen für Handelsvertreter und Vertragshändler, Franchiseverträgen, Kooperationsverträgen u. v. m. Fragen zum elektronischen Geschäftsverkehr können ebenfalls jederzeit an mich gerichtet werden.
Im Gesellschaftsrecht hingegen unterstütze ich Start-Ups bei der Unternehmensgründung und Findung der passenden Gesellschaftsform, bei der Klärung der Geschäftsführer- und Vorstandshaftung, bei der Regelung der Unternehmensnachfolge, bei Compliance-Sachen u. v. m.
Steuerrecht
Steuern sind die Haupteinnahmequelle des Staates, die ohne direkte Gegenleistung erhoben und jedem Steuerpflichtigen auferlegt werden. Das deutsche Steuerrecht gilt als komplex, deshalb ist es ratsam, sich bei rechtlichen Problemen direkt an einen fachkundigen Ansprechpartner zu wenden. Ganz gleich ob Hochzeit, Nachwuchs, Firmengründung oder der Eintritt in den Ruhestand – jede persönliche und wirtschaftliche Veränderung bietet neue steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Ich berate Sie umfassend zu den verschiedenen Möglichkeiten einer sinnvollen Steuergestaltung oder Steueroptimierung. Ebenfalls stehe ich Ihnen im Rahmen des Steuerstrafrechts zur Seite, z. B. wenn Sie eine Selbstanzeige erwägen oder bereits ein Steuerverfahren gegen Sie eingeleitet wurde.
Insolvenzrecht
Ich stehe Ihnen als kompetenter Ansprechpartner im Insolvenzfall zur Seite. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung in der Bearbeitung von insolvenzrechtlichen Fällen stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Ihnen die Insolvenz droht oder Sie zahlungsunfähig geworden sind. Folglich verschaffe ich mir zunächst einen Überblick über Ihre Vermögenssituation und erstelle einen Schuldenbereinigungsplan. Ferner trete ich in Kontakt mit Gläubigern und verhandle entweder einen Schuldenschnitt oder eine Ratenzahlungsvereinbarung. Sollte jedoch ein außergerichtlicher Einigungsversuch scheitern, kümmere ich mich um die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, in dem ich die Interessen von Gläubigern bzw. Schuldnern mit großem Engagement und Durchsetzungsvermögen vertrete.
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