1.095 Anwälte für ALG II | Seite 2

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Linda Illing
sehr gut
Rechtsanwältin Linda Illing
Anwaltskanzlei Steinert, Hartensteiner Str. 3b, 09350 Lichtenstein/Sachsen 7031.3627197539 km
Erbrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Linda Illing
aus 22 Bewertungen Frau Illing und ihr Team hat mir kompetent und schnell bei einem Parkschaden geholfen. Die Kommunikation war stets … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadja Dück LL.M.
Rechtsanwältin Nadja Dück LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei Dück, Rudolf-Diesel-Str. 26, 49479 Ibbenbüren 6652.3477315192 km
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Nadja Dück LL.M.
aus 7 Bewertungen Absolut empfehlenswert Es ging um Schadensersatz nach einem Unfall. Nach anfänglichen Schwierigkeiten von der … (05.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Angelika Schmidtmann
Rechtsanwältin Angelika Schmidtmann
Kanzlei Angelika Schmidtmann, Berliner Str. 58/59, 02826 Görlitz 7147.6055574613 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Angelika Schmidtmann ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um ALG II
aus 9 Bewertungen wir können uns zu kurtz (07.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara von Heereman
sehr gut
Kanzlei Barbara von Heereman, Schillerplatz 7, 01309 Dresden 7084.081221328 km
Fachanwältin Sozialrecht • Schulrecht • Schwerbehindertenrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Barbara von Heereman - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich ALG II
aus 22 Bewertungen Frau von Heeremann empfehle ich gerne weiter. Sie hat sich sehr für unseren Sohn, dem der Schulvertrag von einer … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Peineke
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Peineke
mep + k rechtsanwälte und notar, Eiermarkt 1, 38100 Braunschweig 6820.1923296879 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Peineke ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
aus 29 Bewertungen Sowohl im Widerspruchs- als auch im Klageverfahren ist Herr Peineke ein toller Rechtsanwalt. Ich wollte oft aufgeben, … (02.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens-Oliver Siebold
sehr gut
Ebener & Siebold, Rotthauser Str. 5, 45879 Gelsenkirchen 6654.0082089597 km
Fachanwalt Sozialrecht
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Jens-Oliver Siebold
aus 19 Bewertungen Herr Siebold ist einer der besten Anwälte wenn es um sozialrecht geht ,diesen kann ich jedem nur empfehlen. Sehr viel … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Simon Fischer
Rechtsanwalt Simon Fischer
Rechtsanwälte Hollmayr – Perl & Kollegen, Michael-Fischer-Platz 6, 94469 Deggendorf 7164.6498432391 km
Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Simon Fischer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
(07.12.2023) Kompetent, zuvorkommend und freundlich. 5/5
Profil-Bild Rechtsanwalt Tino Ingwerth
sehr gut
Rechtsanwalt Tino Ingwerth
Kanzlei Frank, An der Markthalle 6, 09111 Chemnitz 7043.7148660623 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Tino Ingwerth vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 26 Bewertungen Zum wiederholten Male die Kanzlei Frank in Anspruch genommen diesmal Arbeitsrecht. Kompetent vertreten und beraten (21.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Brit Reimann
Rechtsanwältin Brit Reimann
Kanzlei Brit Reimann, Lange Gasse 37, 07318 Saalfeld/Saale 6960.5267615431 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Brit Reimann gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Bärbel Thier
sehr gut
Rechtsanwältin Bärbel Thier
Kanzlei Bärbel Thier, Schneisberg 65, 45481 Mülheim an der Ruhr 6644.6135932529 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Steuerrecht
Frau Rechtsanwältin Bärbel Thier vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
aus 16 Bewertungen Diese Anwältin ist die beste. Unsere ganze Familie geht zu ihr, ob Arbeit oder Mietrecht oder Familienrecht. Seit 20 … (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Borsbach
Rechtsanwalt Christian Borsbach
Borsbach & Herz – Rechtsanwälte, Hallorenring 3, 06108 Halle (Saale) 6949.8356292054 km
Fachanwalt Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Versicherungsrecht • Betreuungsrecht • Opferhilfe • Schwerbehindertenrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Borsbach bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich ALG II
aus 8 Bewertungen Über prsönliche Empfehlung habe ich diesen RA gewählt, um einen Widerspruch gegen die DRV führen zu lassen. Ich war … (23.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Früh
sehr gut
Rechtsanwalt Torsten Früh
Bonse, Häuser & Früh, Am Schillerplatz 11, 71522 Backnang 6937.5688538116 km
Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Früh bietet Rat und Unterstützung im Bereich ALG II
aus 16 Bewertungen Prüfung einer Schriftsache schnell erledigt und verständlich erklärt (02.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maike Gilgenast-Geppert
Rechtsanwältin Maike Gilgenast-Geppert
Rechtsanwaltskanzlei Gilgenast-Geppert, Thedastr. 2B, 26506 Norden 6554.3894995715 km
Ihre Kanzlei in Norden für kompetente Rechtsberatung und Rechtsvertretung in Fragen rund um das Arbeits- und Sozialrecht
Arbeitsrecht • Sozialrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Maike Gilgenast-Geppert für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
aus 5 Bewertungen Wurde mit sehr viel Kompetenz und in aller Ruhe beraten. Zudem wurde mir gut zugehört, und mir für den weiteren … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Hoch
sehr gut
Kanzlei Thomas Hoch, Maximilianstr. 11, 87700 Memmingen 7039.988365236 km
Wer nicht wagt hat schon verloren
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Hoch
aus 14 Bewertungen Meine Ansprüche gegen BU und BG wurden mit bestem Erfolg durchgesetzt. Herzlichen Dank (05.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Judith Andreas-Oltersdorf
Rechtsanwältin Judith Andreas-Oltersdorf
Rechtsanwältin Judith Andreas-Oltersdorf, Kylische Straße 54B, 06526 Sangerhausen 6910.1893670306 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Judith Andreas-Oltersdorf
(15.03.2024) sehr netter und freundlicher Kontakt, umgehende und zielorientierte Kommunikation - herzlichen Dank!
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Wandzik
Rechtsanwalt Matthias Wandzik
Matthias Wandzik, Nordstr. 2, 28857 Syke 6684.4186867939 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Rechtsfragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Matthias Wandzik
(18.04.2024) Herr Wandzik hat mich telefonisch beraten und mir einige tipps gegeben, sehr nett und kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Marina Dawel M.I.
Rechtsanwältin Alexandra Marina Dawel M.I.
Dawel Rechtsanwälte PartG mbB, Erftstraße 6, 50170 Kerpen 6658.9701816941 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Alexandra Marina Dawel M.I. gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Winkelmann
Rechtsanwältin Melanie Winkelmann
KTH & Partner | Rechtsanwälte und Notar, Fürst-Leopold-Allee 49, 46282 Dorsten 6638.4891615952 km
Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Melanie Winkelmann
Profil-Bild Fachanwalt und Notar Helmut Vogt
Kanzlei Helmut Vogt, Lindener Marktplatz 2, 30449 Hannover 6766.8979852162 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Wirtschaftsrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Fachanwalt und Notar Helmut Vogt unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Steininger
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Schulz & Steininger (Einzelanwaltskanzlei), Raiffeisenstr. 4 b, 63939 Wörth am Main 6873.7198232382 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Heike Steininger ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
aus 14 Bewertungen Sehr freundlich und zuverlässig (06.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kirsten Lennartz
Rechtsanwältinnen Ruhr-Luge & Lennartz, Neusser Str. 173, 41065 Mönchengladbach 6630.9430461659 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Kirsten Lennartz
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Volker Stierling
Rechtsanwalt und Notar Volker Stierling
Kanzlei in Greene, Leinestr. (Ortsteil Greene) 36a, 37574 Einbeck 6808.0721276728 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Volker Stierling
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Felsmann
Rechtsanwalt Stephan Felsmann
Kanzlei Felsmann, Körnerstraße 2, 24103 Kiel 6686.735993299 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Felsmann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
(12.11.2013) Sehr empfelenswert.Eine große Hilfe in schwierigen Lebenslagen
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Schmidt-Eicher
Rechtsanwalt Oliver Schmidt-Eicher
Rechtsanwälte Schmidt-Eicher & Bohl-Dencker, Johanniswall 25, 27283 Verden (Aller) 6708.4508447647 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Schmidt-Eicher - Ihr juristischer Beistand im Bereich ALG II

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema ALG II besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.