1.094 Anwälte für ALG II | Seite 3

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Helmenstein
sehr gut
Kanzlei Dirk Helmenstein, Steinstr. 9, 51645 Gummersbach 6707.7446005013 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dirk Helmenstein gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Herr helmenstein konnte mir wegen seinem urlaub zwar nicht konkrett helfen, aber super das er auch in seinem urlaub … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Metzlaff
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Metzlaff
Anwaltskanzlei Oliver Metzlaff, Böckenhoffstr. 1, 46236 Bottrop 6642.6474682472 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Metzlaff ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
aus 37 Bewertungen Ich kann Herrn Metzlaff und sein Team sehr danken bei meiner arbeitsrechtlichen zeitraum . Ich wurde kurzfristig … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan-Ole Lüers
Rechtsanwalt Jan-Ole Lüers
Salfer Bühler Dornieden Rechtsanwälte PartG mbB, Georg-Hoffmann-Str. 20, 28857 Syke 6684.8931324864 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialrecht • Arbeitsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jan-Ole Lüers gerne zur Verfügung
(09.01.2022) Herr Rechtsanwalt Lüers hat mich in einer Arzthaftungsangelegenheit rechtlich vertreten. Ich habe mich bestens …
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Garske
Rechtsanwältin Daniela Garske
Kanzlei Daniela Garske, Kaiserin-Augusta-Str. 74, 12103 Berlin 6977.1263354472 km
Fachanwältin Sozialrecht • Zivilrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Daniela Garske ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II gerne behilflich
aus 6 Bewertungen Sehr gute Beratung. Schnell und kompetent. (19.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Wendt
Rechtsanwältin Antje Wendt
Anwaltskanzlei Antje Wendt, Julius-Fucik-Str. 1, 01796 Pirna 7098.6689007844 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Antje Wendt unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
(29.01.2024) Umfassend informiert
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Venous Sander
Kanzlei Venous Sander, Brüder-Knauß-Str. 54, 64285 Darmstadt 6838.0721166238 km
Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Verwaltungsrecht
Juristische Fragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. Venous Sander
(26.01.2024) Hat zur Kenntnis gegeben , dass sie den Fall mangels Ressourcen nicht übernehmen kann .
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Lippert
sehr gut
Kanzlei Lippert, Bahnhofstr. 49, 08523 Plauen 7016.1139569678 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Lippert ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II gerne behilflich
aus 19 Bewertungen Sehr kompetent. Konnte mir zwar nicht helfen, da Google falsch informiert, aber dennoch bekam ich einen sehr netten … (24.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Helene Gras-Nicknig
Rechtsanwältin Helene Gras-Nicknig
NICKNIG - SCHICHA - GRAS, Hermannstr. 3, 51143 Köln 6684.0952694158 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Helene Gras-Nicknig ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II gerne behilflich
aus 8 Bewertungen Eheberatung (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Gehlhaar
Kanzlei Andrea Gehlhaar, Brandenburgische Str. 73, 10713 Berlin 6971.6913091918 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Andrea Gehlhaar
(18.06.2021) Verständnisvoll Versteht was von Ihrem Fach
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Jacker
Anwaltskanzlei Prof. Dr. Wolfgang Spohn & Michael Jacker, Eichborndamm 286, 13437 Berlin 6966.361727574 km
Reiserecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • IT-Recht • Medizinrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Jacker gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Nachdem ich ihm meine gut sortierten Beweisunterlagen und App Screenshots, sowie die Beschreibung dessen, was ich … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula Hye
Rechtsanwälte Schmauß, Weber & Pompl, Simonshofer Straße 18, 91207 Lauf an der Pegnitz 7020.7718439067 km
Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich ALG II unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Ursula Hye
aus 7 Bewertungen Ich wurde zügig von der Anwältin angerufen, wir haben einen Termin vereinbart welcher Ende April stattfindet. Weiteres … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Werler
Rechtsanwältin Claudia Werler
Anwaltskanzlei Werler & Bielefeld, Leipziger Str. 25A, 08056 Zwickau 7024.799335682 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Werler ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
(23.01.2024) Die Frau Werler hat uns geholfen gegen diesen Verein vor zu gehen. Wir hatten Schimmel in der Wohnung, haben es erst …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Wagner
Kanzlei Thomas Wagner, Kreuzederstraße 6, 83395 Freilassing 7225.1200090223 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Wagner
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Hennig
Rechtsanwalt Michael Hennig
RECHTWEBER LEGAL - Kanzlei Dr. Weber & Kollegen - Rechtsanwälte - Fachanwälte, Peter-Irmen-Str. 4, 41352 Korschenbroich 6634.8560820339 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • IT-Recht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Hennig bietet im Bereich ALG II Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Müller
Kanzlei Claudia Müller, Dellbrücker Straße 297, 51469 Bergisch Gladbach 6680.6600820934 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich ALG II unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Claudia Müller
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Brigitte Glatzel
gut
Kanzlei Brigitte Glatzel, 117er Ehrenhof 3a, 55118 Mainz 6805.8258297625 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Brigitte Glatzel gerne zur Verfügung
aus 33 Bewertungen Frau Dr.Glatzel ist sehr engagiert, sie hat eine deutliche Berufserfahrung und setzt sich auch bei kleineren … (24.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Kühner
Rechtsanwalt Jürgen Kühner
Rechtsanwälte Kühner Dr. Moessinger & Kollegen, Schloßgasse 4, 74172 Neckarsulm 6910.7591297584 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht • Sozialrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jürgen Kühner bietet Rat und Unterstützung im Bereich ALG II
aus 5 Bewertungen prompte und gute Beratung- mfg W. Kuehlwetter (23.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Fredrich
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Fredrich
Kanzlei Alexander Fredrich, Warnowallee 28, 18107 Rostock 6806.4114399184 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich ALG II unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Alexander Fredrich
aus 11 Bewertungen Herr Fredrich ist ein sehr zuverlässiger Anwalt. Hat immer sehr gute Ratschläge immer ein offenes Ohr für ein. Ich … (06.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne-Kathrin Justen
Rechtsanwältin Anne-Kathrin Justen
Kanzlei Justen, Im Paulinsgarten 13 a, 54292 Trier 6720.0531199896 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Anne-Kathrin Justen gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg-Toralt Warner
Rechtsanwalt Jörg-Toralt Warner
Fuisting & Klein, Berliner Promenade 12, 66111 Saarbrücken 6767.1641992019 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Jörg-Toralt Warner
aus 5 Bewertungen Immer am Puls und sehr gut erreichbar. (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Werner
Rechtsanwalt Wolfgang Werner in Salz bei Bad Neustadt, Hauptstraße 6, 97616 Salz 6909.6023975738 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Werner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
(01.02.2021) Ich arbeite mit Herrn RA Werner in komplexen juristischen Sachverhalten gerne zusammen. T.F.
Profil-Bild Rechtsanwalt Lukas A. Kliem
sehr gut
Rechtsanwalt Lukas A. Kliem, Savignyplatz 4, 10623 Berlin 6971.0433527644 km
Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Familienrecht • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Lukas A. Kliem ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
aus 44 Bewertungen Ich bin mir ⭐️Herrn Kliem⭐️ mehr als zufrieden. Er war jederzeit erreichbar und sehr zuverlässig. Er hat mir das … (19.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Fichter
sehr gut
Rechtsanwältin Silke Fichter
Rechtsanwälte Schwaninger & Schmale, Kriegsstr. 45, 76133 Karlsruhe 6868.8328462485 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Silke Fichter bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich ALG II
aus 12 Bewertungen Bisher nur TERMIN vereinbart (28.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Göbe
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Göbe
Rechtsanwaltskanzlei Matthias Göbe, Sickingenstrasse 7, 10553 Berlin 6969.6642536827 km
Soziales Recht für Jedermann - seit 2011 in Berlin und bundesweit.
Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Matthias Göbe
aus 173 Bewertungen Herr Göbe rief mich an und ließ sich den Sachverhalt genau schildern. Dann schlug eine gut abgestimmte Strategie vor. … (05.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema ALG II besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.