1.094 Anwälte für ALG II | Seite 5

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Andrej Perabo-Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Andrej Perabo-Schmidt
PSS Rechtsanwälte- Dr. Perabo-Schmidt & Schem, Rathausstraße 60, 65203 Wiesbaden 6802.3517528582 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Andrej Perabo-Schmidt
aus 18 Bewertungen Unkompliziert und freundlich wurde meine kleine Rechtsanfrage beantwortet. Vielen Dank! (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mirko Koch
gut
Rechtsanwalt Mirko Koch
Anwaltskanzlei Mirko Koch, Friedrich-Ebert-Str. 12, 59425 Unna 6688.5408587772 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Mirko Koch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
aus 41 Bewertungen Herr Koch hat mich erfolgreich im Rechtsstreit gegen die Deutsche Rentenversicherung vertreten. Super Anwalt, sehr … (06.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Ebbeler
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Thomas Ebbeler
Kanzlei Dr. Steinig & Kollegen, Heilig-Geist-Str. 9-11, 46325 Borken 6622.1107500492 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Ebbeler vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
aus 46 Bewertungen Ich wurde sowohl bei der Feststellung des Grades der Behinderung als auch bei der Durchsetzung meines … (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Winfried Altendorfer
Rechtsanwalt Winfried Altendorfer
Rechtsanwalt und Arzt Winfried Altendorfer Kanzlei Altendorfer, Zollergasse 11, 94315 Straubing 7137.4328353078 km
Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Winfried Altendorfer bietet im Bereich ALG II Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Ludwiczak
Rechtsanwälte Reckmann & Ludwiczak, Große Werlstr. 50, 59077 Hamm 6687.5587587774 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • IT-Recht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Ludwiczak
aus 6 Bewertungen Positiv war umgehende telefonische Rückmeldung. Terminvereinbarung mit Kollegen Reckmann. Ich hoffe das Anliegen wird … (17.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Rohlfs
Rechtsanwalt Christian Rohlfs
Christian Rohlfs Fachanwalt für Medizinrecht, Siekerwall 7, 33602 Bielefeld 6714.7106610786 km
Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Rohlfs ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
(29.03.2023) Ein erfahrener Anwalt, der sich in seinem Fachgebiet gut auskennt!
Profil-Bild Rechtsanwältin Regine Deterding
sehr gut
Kanzlei Regine Deterding, Quetschenweg 104, 95030 Hof 7010.8324679094 km
Fachanwältin Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Regine Deterding hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
aus 23 Bewertungen Sehr gute Anwältin. Sehr freundlich , einwandfreie und leicht verständliche Beratung. Sie arbeitet sehr schnell und … (16.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Exner
sehr gut
Rechtsanwältin Yvonne Exner
Rechtsanwaltskanzlei Exner, Oberdörnen 69, 42283 Wuppertal 6672.2199990595 km
Fachanwältin Familienrecht • Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Yvonne Exner für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
aus 23 Bewertungen Liebe Leserinnen und Leser, ich hatte das außerordentliche Privileg, Frau Yvonne Exner als meine Anwältin in … (12.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen
sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen
Rechtsanwaltskanzlei Haßiepen, Echter Str. 24, 41844 Wegberg 6622.6928749078 km
Wir finden Lösungen.
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
aus 41 Bewertungen Habe an einem sehr informativen, umfassenden und kostenlosen Vortrag zum Thema Schwerbehinderung teilgenommen. Nach … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stefan Scheffold
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Stefan Scheffold
Weng & Dr. Scheffold Rechtsanwälte, Uferstr. 26, 73525 Schwäbisch Gmünd 6968.754728207 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Scheffold - Ihr juristischer Beistand im Bereich ALG II
aus 68 Bewertungen Super Beratung unheimlich schnell und kompetent (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Johanna Gabriele Turba
sehr gut
Rechtsanwältin Johanna Gabriele Turba
Rechtsanwaltskanzlei Turba, Hausinger Straße 6, 40764 Langenfeld (Rheinland) 6666.3026373506 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Johanna Gabriele Turba vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
aus 34 Bewertungen Frau Turba hat mir im Rechtsstreit gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber absolut professionell geholfen. Ihre Antworten … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Werner Schnabel
Rechtsanwalt Werner Schnabel
Kanzlei Werner Schnabel, Hoher Rain 10, 74193 Schwaigern 6899.7708710101 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Werner Schnabel - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich ALG II
aus 5 Bewertungen Herr Schnabel hat mir sehr geholfen. (04.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Harwardt
Rechtsanwalt Markus Harwardt
Kanzlei Markus Harwardt, Himpendahlweg 1, 44141 Dortmund 6678.8759485643 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Harwardt ist Ihr kompetenter Partner im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander von Bauer
Rechtsanwaltskanzlei von Bauer, Seidlstrasse 18A, 80335 München 7117.7375356766 km
Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander von Bauer im Bereich ALG II bietet Beratung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Ich finde die Beratung sehr nett und freundlich (27.08.2023)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Daniel Weiß
Rechts- und Fachanwalt Daniel Weiß
Anwaltskanzlei Weiß Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hackenbergstraße 10, 12489 Berlin 6987.8221922692 km
Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechts- und Fachanwalt Daniel Weiß
aus 8 Bewertungen Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung wollte trotz klarer Sachlage nicht zahlen. Durch Herr Weiß sind wir nach langem … (31.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Randolf Kluge
Rechtsanwalt Randolf Kluge
Kanzlei Randolf Kluge, Eilenburger Str. 34, 04509 Delitzsch 6969.5981906167 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Randolf Kluge ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich ALG II
(03.04.2024) Ich hatte mehrere Probleme, die das Arbeitsrecht betrafen. Mit seiner kompetenten Art und seinem lückenlosen …
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Evelyn Lenz-Jakubczyk
Rechtsanwältin und Notarin Evelyn Lenz-Jakubczyk
DIE KANZLEI Lenz Gebhardt GbR, Mushardstraße 14, 27570 Bremerhaven 6639.5061074418 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin und Notarin Evelyn Lenz-Jakubczyk ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Jacker
Anwaltskanzlei Prof. Dr. Wolfgang Spohn & Michael Jacker, Eichborndamm 286, 13437 Berlin 6966.361727574 km
Reiserecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • IT-Recht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Jacker ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II gerne behilflich
aus 6 Bewertungen Nachdem ich ihm meine gut sortierten Beweisunterlagen und App Screenshots, sowie die Beschreibung dessen, was ich … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marion Deinzer
sehr gut
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Rechtsanwälte Heese & Nied, Am Hochstein 12, 97337 Dettelbach 6934.6186061218 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Marion Deinzer bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich ALG II
aus 12 Bewertungen Sehr unkomplizierter uns freundlicher Kontakt. Frau Deinzer gab mir ausführliche Informationen und auch auf Rückfragen … (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Himat Yousuf
sehr gut
Rechtsanwalt Himat Yousuf
Rechtsanwaltskanzlei Himat Yousuf, Marburger Straße 62, 57223 Kreuztal 6738.0219657832 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Himat Yousuf
aus 15 Bewertungen ich habe swchon Viele Rechtsanwelte gesehen und hat immer Bauchschmerzen aber bei dem Herrn Yousuf hat ich das gefül … (18.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Rochus Schmitz
KMO Dr. Schmitz & Denno Rechtsanwälte, Wolbecker Str. 70, 48155 Münster 6664.1463384309 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Rochus Schmitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Kill
Kanzlei Robert Kill, Wilhelmstraße 3, 66663 Merzig 6733.9404212575 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Robert Kill ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin Manuela Lenz-Maar
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Rechtsanwältin Manuela Lenz-Maar
Anwaltskanzlei Lenz-Maar, Wilhelmstr. 12, 35683 Dillenburg 6767.9768883981 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Manuela Lenz-Maar gerne zur Verfügung
aus 127 Bewertungen Frau Lenz-Maar ist eine sehr kompetente Anwältin mit großem, breitgefächertem Fachwissen. Sehr locker, nett, … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kathrin Dorothée Wipper
Rechtsanwältin Kathrin Dorothée Wipper
Kanzlei Kathrin Dorothée Wipper, An der Glashütte 1, 63654 Büdingen 6842.3564457301 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich ALG II unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Kathrin Dorothée Wipper

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema ALG II besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.