464 Anwälte für Europäische Marke | Seite 20

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Profil-Bild Avocat Florin E. Popovici
Avocat Florin E. Popovici
Cabinet Individual de Avocat Florin E. Popovici, str. Mihail Kogalniceanu nr. 14, 500173 Kronstadt, Rumänien 8140.974608608 km
Arbeitsrecht • Internationales Recht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Europäische Marke hilft Ihnen Rechtsanwalt Herr Avocat Florin E. Popovici
(01.06.2023) Schneller Kontakt,, ausführliche Informationen
Profil-Bild Patentanwalt und Rechtsanwalt Martin Misselhorn
sehr gut
Patentanwalt und Rechtsanwalt Martin Misselhorn
Patent- & Rechtsanwaltkanzlei Misselhorn, Am Stein 10, 85049 Ingolstadt 7072.9884586959 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Patentrecht • IT-Recht • Markenrecht • Designrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Europäische Marke beantwortet Herr Patentanwalt und Rechtsanwalt Martin Misselhorn
aus 25 Bewertungen RA Misselhorn hat sich 2022 sehr schnell ,aufgrund seiner soliden Ausbildung, in die recht technisch komplizierte … (15.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tom Westermann
sehr gut
Rechtsanwalt Tom Westermann
Westermann & Scholl Rechtsanwälte, Schomburgstraße 87, 22767 Hamburg 6717.0981714178 km
Patentrecht • IT-Recht • Markenrecht • Zivilprozessrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Tom Westermann ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Europäische Marke
aus 28 Bewertungen Herr Westermann hat schnell auf meine Anfrage reagiert, ist sehr engagiert bei der Bearbeitung und hat bis jetzt alle … (03.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Marc Laukemann
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Marc Laukemann
LFR Laukemann Former Rösch RAe Partnerschaft mbB, Amiraplatz 3, 80333 München 7118.9419438629 km
Konflikte vermeiden bzw. auflösen, bevor sie eskalieren oder Streitigkeiten gewinnen.
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Wirtschaftsrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Europäische Marke beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Laukemann
aus 70 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit von Herr Dr. Laukemann. Er hat meinen Fall mit großer Professionalität und … (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Urs Verweyen LL.M. (NYU)
Rechtsanwalt Dr. Urs Verweyen LL.M. (NYU)
Vy – Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte, Über'm Rath 29, 56072 Koblenz 6742.6810409418 km
"Führende Kanzlei" für Urheberrechtliche Streitigkeiten (The Legal 500) – "Deutschlands Beste Anwälte" für Gewerblichen Rechtsschutz (Handelsblatt/Best Lawyers) – Top Dienstleister (Proven Expert)
Urheberrecht & Medienrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Datenschutzrecht • IT-Recht • Kaufrecht • Designrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Europäische Marke steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Urs Verweyen LL.M. (NYU) gerne zur Verfügung
(12.03.2024) Gegnerischer Anwalt meldet sich daraufhin schon gar nicht mehr
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ole Damm
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Ole Damm
DAMM LEGAL, Hinter dem Aalbek 7, 24647 Ehndorf 6688.0139664011 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Fachanwalt IT-Recht • Wettbewerbsrecht • Patentrecht • Markenrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Europäische Marke steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Ole Damm gerne zur Verfügung
aus 20 Bewertungen Herr Dr. Damm hat mich in einer Markenrechtsverletzungssache professionell vertreten und mich absolut … (19.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roman W. Amonat LL.M., IT-Recht
sehr gut
Rechtsanwalt Roman W. Amonat LL.M., IT-Recht
Rechtsanwaltskanzlei Amonat - Kanzlei für Medien & Marken, Urheberrecht & Internetrecht, Am Wehrhahn 17, 40211 Düsseldorf 6649.6106124039 km
Kanzlei für Medien & Marken, Urheberrecht & Internetrecht - Die rechtliche Beratung erfolgt ausschließlich durch Herrn Rechsanwalt Amonat - kompetent, persönlich & umfassend.
Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Wettbewerbsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • IT-Recht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Roman W. Amonat LL.M., IT-Recht hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Europäische Marke
aus 57 Bewertungen Mr. Amonat is a very helpful and approachable lawyer. He is like a friend who’s giving you an advice, that’s why I was … (23.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Bennek LL.M.
Rechtsanwalt Marco Bennek LL.M.
ELBKANZLEI Dr. Nolting & Partner: IT Recht, Medienrecht, Urheberrecht & Markenrecht, Bleichenbrücke 11, 20354 Hamburg 6719.6408820845 km
Ihr Anwalt für Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht in Hamburg!
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Marco Bennek LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Europäische Marke

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Europäische Marke

Fragen und Antworten

  • Europäische Marke: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Europäische Marke umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Europäische Marke und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Europäische Marke: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Europäische Marke sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Europäische Marke schützt nicht nur national – wie die Deutsche Marke – vor der Nachahmung der eigenen Produktbezeichnung, sondern wirkt auf dem gesamten Gebiet der Europäischen Union. Grundlage ist eine EU-Verordnung, die sog. Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV).

Die Europäische Marke und ihre Anmeldung

Form und Inhalt des Antrags

Um eine Europäische Marke erwerben zu können, muss man zunächst einen Antrag auf Eintragung der Marke in das Markenregister bei der zuständigen Behörde stellen. Das ist das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante, Spanien. In Deutschland kann man den Antrag aber z. B. auch beim Deutschen Patent- und Markenamt stellen, das ihn an das Harmonisierungsamt weiterleitet. Die Markenanmeldung sollte man in seiner Landessprache verfassen, da zukünftig in dieser sog. „ersten Sprache“ kommuniziert wird. Daneben muss man sich noch für eine „zweite Sprache“ entscheiden, die immer dann verwendet wird, wenn es wegen der Europäischen Marke zu einem Verfahren kommen sollte. Man kann hierbei zwischen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch wählen. Die weiteren Voraussetzungen für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke stimmen grundsätzlich mit denen für eine Deutsche Marke überein, die im Markengesetz nachzulesen sind. So kann man im Markenrecht z. B. auch bei der Europäischen Marke zwischen verschiedenen Markenarten wie etwa der Bildmarke oder der Wortmarke wählen, die man dann in der Anmeldung so genau wie möglich beschreiben muss. Ferner ist eine Antragstellung über das Internet zulässig. Wer eine Europäische Marke beantragt, muss ferner – wie auch in Deutschland – eine oder mehrere Waren- bzw. Dienstleistungsklassen angeben. Damit wird mitgeteilt, wofür man die Europäische Marke nutzen möchte, z. B. Telekommunikation.

Markenrecherche durch Harmonisierungsamt

Während aber der Anmelder einer Deutschen Marke selbst recherchieren muss, ob die Marke bereits existiert, übernimmt diese Aufgabe bzgl. der Europäischen Marke gemäß Artikel 39 GMV das Harmonisierungsamt. Sofern keine Eintragungshindernisse bestehen, wird die Europäische Marke veröffentlicht.

Zu beachten ist hierbei: Auch ein Formmangel kann unter Umständen dazu führen, dass die zuständige Behörde einen ablehnenden Bescheid erlässt. Sollte ferner in auch nur einem Mitgliedsstaat ein Eintragungshindernis bestehen, wird der Antrag insgesamt abgelehnt – eine Beschränkung des Geltungsbereichs der Marke ist nicht möglich. So wird etwa ein Ablehnungsbescheid erlassen, wenn die Europäische Marke in einem Mitgliedsstaat bereits existiert, sie also keine Unterscheidungskraft zu anderen Marken besitzt. Sind für das Harmonisierungsamt keine absoluten Eintragungshindernisse erkennbar, so wird die Europäische Marke jedoch in das europäische Markenregister aufgenommen.

Widerspruch gegen die Markeneintragung

Nach der Veröffentlichung können Inhaber von älteren Marken innerhalb von drei Monaten Widerspruch einlegen. Bei Fristversäumnis kann der Inhaber einer älteren Marke unter Umständen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Erhebt niemand einen Widerspruch und hat man die Eintragungsgebühren an die Behörde gezahlt, wird die Europäische Marke ins Markenregister eingetragen; dem Inhaber der Gemeinschaftsmarke steht nun das alleinige Nutzungsrecht daran zu. Das bedeutet, er kann z. B. gegenüber einem unberechtigten Nutzer der Gemeinschaftsmarke eine Abmahnung aussprechen und neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung Schadenersatz bzw. Nutzungsentschädigung verlangen sowie gegen ihn eine Klage, sog. Unterlassungsklage, vor Gericht einreichen. Ferner kann der Markeninhaber den Zoll damit beauftragen, den Transport von Kopien über die Landesgrenzen mittels Beschlagnahme und evtl. Zerstörung der Fälschung zu verhindern.

Daneben kann der Markeninhaber einem Dritten mittels Vertrag, sog. Lizenzvertrag, gewisse (Mit)Nutzungsrechte an der Gemeinschaftsmarke einräumen.

Schutzdauer

Die Schutzdauer für eine Europäische Marke beträgt zehn Jahre und kann regelmäßig verlängert werden, vgl. Artikel 46, 47 der Gemeinschaftsmarkenverordnung. Allerdings verfällt die Europäische Marke unter anderem, wenn sie nicht innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Eintragung genutzt wurde. Dabei muss sie nicht in jedem Mitgliedsstaat benutzt werden; es kann sogar genügen, wenn sie in nur einem Mitgliedsstaat verwendet wird.

Welche Vorteile hat eine Europäische Marke?

Die Europäische Marke bietet sich besonders für Unternehmer an, die ihre Waren oder Dienstleistungen europaweit anbieten. Je nach Einzelfall sollte man sich bereits bei Firmengründung überlegen, ob sich ein Markenschutz innerhalb der EU anbietet – sodass man sich unter Umständen eine Europäische Marke in das europäische Markenregister eintragen lassen sollte.

Schließlich kann man seine Rechte als Markeninhaber einer Europäischen Marke in ganz Europa durchsetzen, also z. B. bei Produktpiraterie gegen den Rechteverletzer vorgehen. Das könnte man nicht, wenn man „nur“ Inhaber einer Deutschen Marke wäre. Zwar bestehen die Deutsche und die Europäische Marke gleichberechtigt nebeneinander. Wer aber eine Europäische Marke ins Register eintragen lässt, genießt den Markenschutz automatisch auch in Deutschland. Wer sich zuerst eine Deutsche Marke eintragen lässt, kann den sog. Grundsatz der Priorität nutzen. Danach gilt: Der Anmeldungstag der nationalen Marke ist auch der maßgebliche Anmeldetag für die Europäische Marke, sofern die Anmeldung innerhalb von sechs Monaten nach Anmeldung der nationalen Marke erfolgt.

Übrigens: Der Geltungsbereich der Gemeinschaftsmarke wächst automatisch mit, wenn weitere Staaten der EU beitreten; eine spezielle Anmeldung der Marke in diesen Ländern ist somit nicht nötig.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Europäische Marke umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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