3.412 Anwälte für Mietpreisbremse

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Roggermeier
Rechtsanwalt Christian Roggermeier
Kanzlei für Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Sieglindenstraße 2, 80639 München 7114.1268715104 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Roggermeier ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Martensen
Rechtsanwältin Sandra Martensen
BRINK & PARTNER Rechtsanwälte, Notare, Insolvenzverwalter, Rathausstrasse 1, 24937 Flensburg 6623.5099991802 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sandra Martensen gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Schnelle Terminvergabe und Rückmeldungen. (21.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Mouqué
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Mouqué
Kanzlei Mouqué & Koll., Herrnstr. 16, 63065 Offenbach am Main 6831.5482082191 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Mouqué bietet im Bereich Mietpreisbremse Rechtsberatung und Vertretung
aus 20 Bewertungen Die Information, die Herr Mouque gesendet hatte, waren mir zwar schon bekannt, jedoch ist ohne genaue Kenntnis des … (05.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sarah Rothkopf
Kanzlei Sarah Rothkopf, August-Klotz-Str. 16d, 52349 Düren 6652.4637375098 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sarah Rothkopf gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Eine überdurchschnittlich gute Rechtsanwältin, die immer zu 100% Vorbereitet ist. Sie ist sehr wortgewandt und äußerst … (13.12.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Häßler
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Häßler
Kanzlei Michael Häßler, Englerstr. 4, 77652 Offenburg 6868.8410497359 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Transportrecht & Speditionsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Michael Häßler
aus 16 Bewertungen Herr Häßler hat uns über Jahre in einem komplexen Fall erfolgreich vertreten. Dafür danken wir Ihm sehr. Oliver und … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dan Fehlberg
sehr gut
Rechtsanwalt Dan Fehlberg
Rechtsanwälte Dr. Kühlwein, Fetzner, Pfannkuch, Braun & Fehlberg, Ulmenstr. 42, 09112 Chemnitz 7042.84459308 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dan Fehlberg vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
aus 29 Bewertungen Herr Fehlberg hat mich in einer schweren gesundheitlichen Situation gegenüber einer Behörde erfolgreich vertreten. Er … (27.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabella Stoermer
Rechtsanwältin Isabella Stoermer
Anwaltskanzlei Dr. Busch & Kollegen, Schlossergasse 4, 67227 Frankenthal (Pfalz) 6837.0170038009 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Isabella Stoermer – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Mietpreisbremse
(05.11.2021) Die Rechtsanwältin Stoermer hat uns alles erklärt mit viel Sachverstand das wir auch verstanden haben.
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Mack
Rechtsanwältin Heike Mack
SALLECK + PARTNER, Zeppelinstr. 15, 91052 Erlangen 6999.9018765743 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Mietpreisbremse bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Heike Mack
Profil-Bild Rechtsanwalt Gunter Zimmer
sehr gut
Rechtsanwalt Gunter Zimmer
Rechtsanwalt Gunter Zimmer Rechtsanwälte Zimmer, 32 Corringham Road, NW11 7BU London, England 6195.5862933225 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Rechtliche Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Gunter Zimmer
aus 122 Bewertungen schnelle unkomplizierte und erfolgreiche Anwaltshilfe. (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ewald Roth
sehr gut
Kanzlei Roth, Dotzheimer Str. 166, 65197 Wiesbaden 6798.8143829898 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Ewald Roth hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
aus 16 Bewertungen Herr Roth ist ein sehr erfahrener Anwalt. Der auch bei kleineren Delikten mit Herzblut dabei ist! Er hatte … (01.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tino Kresse
Rechtsanwalt Tino Kresse
Luther Rechtsanwälte・Fachanwälte・Notar, Wiesharder Markt 8, 24983 Handewitt 6617.826683838 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Tino Kresse
aus 6 Bewertungen Herr Kresse hat sich meiner Angelegenheit schnell und professionell angenommen. Ich wurde zu jeder Zeit schriftlich … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Bednarski
Kanzlei Stephan Bednarski, Kaiserdamm 100, 14057 Berlin 6968.5582315214 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Bednarski bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mietpreisbremse
aus 5 Bewertungen Kontaktaufnahme, kostenlose kurze Erstberatung und angenehmer Mensch (29.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl.-Finanzwirtin (FH) Bettina Knüppel
sehr gut
Rechtsanwältin Dipl.-Finanzwirtin (FH) Bettina Knüppel
Rechtsanwaltskanzlei Bettina Knüppel, Katharinenstr. 31, 23554 Lübeck 6742.2897781769 km
Fachanwältin Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dipl.-Finanzwirtin (FH) Bettina Knüppel vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
aus 186 Bewertungen Frau Knüppel hat mir mit ihrer sympathischen Art bei der Erstberatung sofort ein gutes Gefühl vermittelt. Obwohl die … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan-Christoph Zettler LL.M.
sehr gut
Kanzlei Jan-Christoph Zettler, Jean-Pierre-Jungels-Straße 4, 55126 Mainz 6801.2525865715 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan-Christoph Zettler LL.M. unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
aus 17 Bewertungen Völlig unbefangen durch Internetrecherche zu dem Kontakt gelangt. Fachlich kompetent, emphatisch und … (24.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rüdiger Schultz
Rechtsanwalt Rüdiger Schultz
Kanzlei Rüdiger Schultz, Buchwaldstieg 14, 22149 Hamburg 6727.8941297855 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Rüdiger Schultz – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Mietpreisbremse
(17.11.2019) Die kompetente Gesprächsführung, kurze Reaktionszeiten und die ruhige aber bestimmte Art von Herrn Schultz habe ich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens van Boekel
Rechtsanwalt Jens van Boekel
Rechtsanwälte Raab - Schneider - Emrich-Ventulett, Burgstr. 39, 67659 Kaiserslautern 6804.6001782049 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Im Bereich Mietpreisbremse bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Jens van Boekel
(14.06.2022) Mir drohte ein Fahrverbot infolge eines Geschwindigkeitverstoßes. Ich wurde fortlaufend ausführlich und sehr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Freifrau von Ledebur
Kanzlei Freifrau von Ledebur, Lübsche Str. 146, 23966 Wismar 6785.3008269862 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Karin Freifrau von Ledebur ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Tevin Ron Pettis
Rechtsanwalt Tevin Ron Pettis
Rechtsanwälte Dittmer & Pettis, Schlachthofstr. 16, 34212 Melsungen 6823.0986202835 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Tevin Ron Pettis ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Hannes Krüger
sehr gut
Rechtsanwalt Hannes Krüger
Kanzlei am Campus, Goßlerstr 1, 37073 Göttingen 6825.0667239382 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Hannes Krüger ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Mietpreisbremse
aus 37 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Krüger brauchte für mich nicht mehr tätig werden,da meine Mieter die einvernehmliche Mieterhöhung … (04.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Eva-Maria Kramer
sehr gut
Rechtsanwältin Eva-Maria Kramer
Rechtsanwaltskanzlei Kramer, Niedernhart 1b, 94113 Tiefenbach 7202.9114014806 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Eva-Maria Kramer
aus 29 Bewertungen Frau Kramer kann gut zuhören und die Problematik bewundernswert klar in Sprache fassen. Ihre Formulierungen sind … (18.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Bertram
Rechtsanwalt Markus Bertram
Kanzlei Scheffer Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Holser Straße 20, 32257 Bünde 6706.8246535061 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Bertram vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
(07.04.2024) Erste Eindruck war sehr gut.
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Heigl
sehr gut
Wurster und Heigl, Bahnhofstr. 17, 94469 Deggendorf 7164.3820777845 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Heigl gerne zur Verfügung
aus 24 Bewertungen Sehr schneller Rückruf, gute Beratung! (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gregor Rosenkranz
sehr gut
Anwaltskanzlei Rosenkranz, Ottostr. 29, 50823 Köln 6672.1723454374 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Gregor Rosenkranz im Bereich Mietpreisbremse bietet Beratung und Vertretung
aus 15 Bewertungen Antwortet schnell. (15.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karen Lange
Rechtsanwaltskanzlei Burmeister, Lange & Schneider, Schmöckwitzer Str. 114, 15732 Eichwalde 6996.0335859303 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Karen Lange

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Mietpreisbremse besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.