3.533 Anwälte für Waffengesetz | Seite 3

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Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Marco Bonin
Hoffmann/Peschkes & Partner Rechtsanwälte/ Fachanwälte, Langgasse 36, 65183 Wiesbaden 6800.0805569161 km
»Wer es wagt, sein Recht zu verteidigen, der hat Recht verdient.«
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechts- und Fachanwalt Marco Bonin bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Nikola Krstić
Rechtsanwalt Dr. Nikola Krstić
RA Kanzlei Dr Nikola Krstić, Jirečekova 21, 21000 Novi Sad, Serbien 7821.0887069678 km
Immer für Ihnen da...
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Nikola Krstić unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
(29.05.2024) Ich kontaktierte Herr Krstic um mich aus Serbien auszubürgern. Im diesen Fall konnte Herr Krstic schnell beraten und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Britze
Rechtsanwältin Claudia Britze
Anwaltskanzlei Britze, Schmiedestraße 2, 02943 Weißwasser/Oberlausitz 7106.4267806427 km
Orientierung in stürmischen Zeiten
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Claudia Britze gerne zur Verfügung
(07.05.2024) Wir waren sehr nervös und wussten nicht genau, wie das Verfahren ablaufen würde, welche Möglichkeiten wir hatten und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Olga Varvatou
sehr gut
Anwaltskanzlei Varvatou, Eulenstr. 3a, 17034 Neubrandenburg 6907.185569386 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Olga Varvatou hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
aus 19 Bewertungen Über den Weißen Ring e.V. konnte Frau Varvatou mich zu einer strafrechtlichen Sache beraten. Dies hat sie mit viel … (19.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Max Zollner
Kanzlei Max Zollner, Aprilgasse 3, 94315 Straubing 7137.3923733394 km
Zivilrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Max Zollner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffengesetz
(16.01.2024) Vielen lieben Dank, für die zügige, Kompetente Beratung u. Bearbeitung. Sehr freundlichen u. zuverlässig eine …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochem Pitz
Rechtsanwalt Jochem Pitz
Rechtsanwalt HSH Rechtsanwälte & Steuerberater, Hohenstaufenring 48-54, 50674 Köln 6674.2919380044 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Maklerrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Jochem Pitz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Boine
Kanzlei Andreas Boine, Turnerweg 6, 01097 Dresden 7079.6390342898 km
"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.“ Dieter Hildebrandt
Fachanwalt Strafrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Boine gerne zur Verfügung
(19.03.2024) Vielen Dank an Herr Andreas Boine
Profil-Bild Rechtsanwalt Konstantin Zirwick
sehr gut
Rechtsanwalt Konstantin Zirwick
Rechtsanwalt Konstantin Zirwick, Brandteichstraße 20, 17489 Greifswald 6884.1091708731 km
Familienrecht • Migrationsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Konstantin Zirwick hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
aus 12 Bewertungen Herr Zirwick hat mich in einer verzwickten Situation super vertreten, sodass es am Ende einen Freispruch gab. (11.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Wisniowski
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Wisniowski
KANZLEI MUCKEL - WISNIOWSKI - LAFOS, Arnold-Freund-Str. 5, 50181 Bedburg 6648.3485208191 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Peter Wisniowski
aus 45 Bewertungen Sehr ruhige Art und freundlich und auf einen eingehend (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Müller
Rechtsanwältin Yvonne Müller
Rechtsanwältin Müller, Johannisstraße 4, 99817 Eisenach 6879.5702642555 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Yvonne Müller ist Ihr Ansprechpartner für Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Karsten Hinz
sehr gut
Rechtsanwalt Karsten Hinz
Hinz.Röttig Rechtsanwälte PartGmbB, Rähnitzgasse 23, 01097 Dresden 7079.6579062586 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Familienrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Karsten Hinz
aus 29 Bewertungen Jeder Zeit verfügbar , ehrlich und sehr zuverlässig, sozial und kompetent (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Albrecht
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Albrecht
H/T Defensio Strafverteidiger, Schüsselkorb 17/18, 28195 Bremen 6675.5703647839 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Albrecht unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
aus 43 Bewertungen Herr Albrecht hat mich und meine Familie aus einer sehr schwierigen Lage befreit. Er hat das gehalten, was er … (03.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Wida Fathi Khalaj
Rechtsanwältin Wida Fathi Khalaj
Kanzlei WfK, Wartburgstraße 4, 10823 Berlin 6973.6964189134 km
Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Frau Rechtsanwältin Wida Fathi Khalaj
aus 9 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Fathi Khalaj erfüllt alles! Sie ist kompetent, achtet auf die kleinsten Details, Sie ist … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Franziska Heidl
sehr gut
Rechtsanwältin Franziska Heidl
Menz & Partner Rechtsanwälte Steuerberater, Kalchstraße 4, 87700 Memmingen 7039.7713871112 km
Fachanwältin Erbrecht • Strafrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Franziska Heidl im Bereich Waffengesetz bietet Beratung und Vertretung
aus 30 Bewertungen Frau Heidel ist menschlich wie beruflich eine ganz tolle Anwältin. Ich kann Sie zu 110% weiter empfehlen und möchte … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Guenther
sehr gut
Rechtsanwältin Sandra Guenther
Anwaltskanzlei Sandra Guenther- Kanzlei am Kaiserbrunnen, Arndtstrasse 73, 44135 Dortmund 6677.4654919222 km
Für jedes Problem gibt es mindestens eine Lösung! Sprechen Sie uns an!
Familienrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Frau Rechtsanwältin Sandra Guenther
aus 75 Bewertungen Wir fühlen uns sehr gut aufgehoben (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Walter Muls
Rechtsanwalt Walter Muls
Van Alsenoy & Partner, R. A Dansaert 92, 1000 Brüssel, Belgien 6516.3032312487 km
Familienrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Walter Muls
(26.05.2021) Herr Muls ist sehr zu verlässlich und seine Deutschkenntnisse sind so gut, dass ich all seine Erklärungen gut …
Profil-Bild Rechtsanwältin Ann-Kathrin Langewender M. mel.
Martin Rechtsanwälte, Ohiostraße 10, 76149 Karlsruhe 6867.2209774965 km
Medizinrecht • Strafrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Ann-Kathrin Langewender M. mel. ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Römer
Kanzlei Dr. Römer, Bredeneyer Str. 2b, 45133 Essen 6652.6151721651 km
Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Römer ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz gerne behilflich
(23.02.2023) Als Gastronom bin ich wegen des Lockdowns während der Corona-Pandemie dringend auf die vor langer Zeit beantragte …
Profil-Bild Rechtsanwältin Franziska Fladerer
sehr gut
Rechtsanwältin Franziska Fladerer
Rudolph Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Westtorgraben 1, 90429 Nürnberg 7011.1329045944 km
Fachanwältin Steuerrecht • Fachanwältin Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Frau Rechtsanwältin Franziska Fladerer
aus 10 Bewertungen Sehr gut (24.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Volk
Kanzlei Anne Volk, Eckenhagener Str. 3-5, 51645 Gummersbach 6712.6759954718 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Frau Rechtsanwältin Anne Volk
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiner Breckweg
Rechtsanwalt Heiner Breckweg
Prof. Dr. Feige, Breckweg & Möllmann, Alte Post-Passage 2, 49577 Ankum 6647.5318572557 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Heiner Breckweg ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffengesetz
(06.03.2024) Zum Herrn Breckweg bin auf Empfehlung gekommen und habe es nicht bereut. Er ist genauso, wie ich es mir einen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Haufs-Brusberg
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes Haufs-Brusberg
Rechtsanwälte Haufs-Brusberg & Kollegen GbR, Böhmerstr. 10a, 54290 Trier 6716.9545398952 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Haufs-Brusberg vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
aus 13 Bewertungen Her Johannes Haufs-Brusberg hat mich erstklassig verteidigt. Immer wieder gerne!!! (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl.Jur Stefanie Lindner
sehr gut
Rechtsanwältin Dipl.Jur Stefanie Lindner
Anwaltskanzlei Dipl. Jur. Stefanie Lindner, Ringstraße 20, 84347 Pfarrkirchen 7187.1331666352 km
Geht nicht, gibts nicht.
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dipl.Jur Stefanie Lindner
aus 183 Bewertungen Ich hatte das Vergnügen mit Frau Lindner zusammenzuarbeiten und bin restlos begeistert von ihrer Professionalität und … (16.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Baur
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Baur
BRINK & PARTNER Rechtsanwälte, Notare, Insolvenzverwalter, Rathausstr. 1, 24937 Flensburg 6623.5099991802 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Baur – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffengesetz
aus 12 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden mit Ihnen.Sie hat mich gut gefuhrt.und Sie hat mir die müh gegeben.Ich danke zu ihnen.Vielen Dank (03.09.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffengesetz

Fragen und Antworten

  • Waffengesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffengesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffengesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffengesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffengesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Dabei differenziert das Gesetz zwischen den Waffen- und Umgangsarten und stellt Regelungen hierzu auf, deren Verletzung zum Teil als Straftat mit empfindlichen Freiheitsstrafen sanktioniert ist. Das WaffG zählt auch unter Juristen zu den unübersichtlichsten und unverständlichsten Gesetzen.

Verbotene Waffen

Das Gesetz definiert in Anlage 2 WaffG eine Liste mit verbotenen Waffen, bei denen jeglicher Umgang vollständig unter Strafe gestellt ist. Die Liste der verbotenen Waffen ist bunt und lang: So fallen sämtliche Kriegswaffen, wie beispielsweise Maschinengewehre, Flammenwerfer, Minen, Handgranaten, Mörser, Torpedos, Panzer, Haubitzen usw., darunter. Allerdings sind auch bestimmte Gestaltungen verboten, wie Vorderschaftrepetierflinten mit verkürztem Griff, auch als Pumpgun bekannt.

Verboten sind auch getarnte Waffen. Das Gesetz nennt namentlich Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre oder Taschenlampenpistolen. Allerdings fallen auch getarnte Stoß- und Hiebwaffen darunter, wie zum Beispiel im Spazierstock oder Regenschirm verborgene Stichwaffen. Verboten sind ebenso Elektroimpulsgeräte, wie der Elektroschocker, oder Reizgassprays, es sei denn, diese sind amtlich in Deutschland zugelassen.

Unter das Verbot fallen zudem „Klassiker“ wie Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne, Faustmesser, Nunchakus und andere Würgehölzer. Auch der Molotowcocktail sowie Spring- und Fallmesser sind verboten. Bei den Springmessern gilt eine Ausnahme für Messer, deren Klinge seitlich herausspringt und bei denen die aus dem Griff herausragende Klinge nicht länger als 8,5 cm ist.

Fällt eine Waffe unter das Verbot nach dem Waffengesetz, dann ist nicht nur der Erwerb oder Verkauf verboten, sondern schon der bloße Besitz. Wer also bei sich zu Hause einen verbotenen Gegenstand liegen hat, also zum Beispiel einen Schlagring, und sei es auch in einem Tresor, macht sich bereits wegen Besitzes einer verbotenen Waffe strafbar. 

Der Erwerb und Besitz von Waffen

Für den legalen Erwerb und Waffenbesitz, wie den Besitz von Schusswaffen, ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Diese muss der Antragsteller bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen und hat zur Voraussetzung, dass der Antragsteller waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweist. Vom Waffenbesitz ist die Befugnis, Waffen zu führen, zu unterscheiden.

Das Führen von Waffen

Wer erlaubt Waffen besitzt, ist jedoch nicht zugleich befugt, diese auf der Straße zu führen. Das Führen von Waffen regelt ebenfalls das WaffG. Das Waffengesetz definiert das Führen einer Waffe, wer also die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte über eine Waffe ausübt. Kurz gesagt, eine Waffe führt, wer außerhalb der Wohnung, einem Haus oder des befriedeten Besitztums eine Waffe griffbereit trägt. Zum befriedeten Besitztum zählt zum Beispiel der umfriedete Garten oder Hof, wenn dieser von einem Zaun, einer Hecke oder Mauer umgeben ist, die ein Betreten ohne Erlaubnis verhindern. Ein einzelnes Loch im Zaun lässt die Eigenschaft als Umfriedung nicht entfallen. Eine kniehohe Buchsbaumhecke wiederum wehrt kein unbefugtes Betreten ab und befriedet einen Garten wohl eher nicht. 

Führen von Blankwaffen

Während der Besitz von vielen Blankwaffen, wie zum Beispiel Schwertern, Säbeln, Dolchen usw., erlaubt ist, gilt für das Führen von Waffen nach dem WaffG Folgendes: 

Das Gesetz erlaubt grundsätzlich das Führen von Blankwaffen, aber verbietet das Führen von sogenannten Hieb- und Stoßwaffen. Das sind Waffen, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf im Kampf genutzt werden. Dazu zählen also zum Beispiel Keule, Streitaxt, Schwert, Säbel, Stilett, Dolch, Speer, Lanze und Hellebarde. Das Führen von Messern ist erlaubt, solange es sich nicht um ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge handelt, auch Einhandmesser genannt, oder um ein feststehendes Messer mit einer längeren Klinge von 12 cm. Solche Einhandmesser sind zum Beispiel Springmesser. 

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Verbot: So ist das Führen erlaubt für Theateraufführungen oder wenn diese Waffen bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen verwendet werden sollen. Eine weitere Ausnahme ist gegeben, wenn die Waffen zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, zum Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck verwendet werden. Zu einem allgemein anerkannten Zweck zählen Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Fischerei und Jagd. So darf für ein Picknick im Park ein Einhandmesser benutzt werden. Gerichte haben entschieden, dass ein Springmesser im Auto als rettender Gurtschneider oder zum Zwecke der Selbstverteidigung keinen allgemein anerkannten Zweck darstellt.

Das Führen von Schusswaffen

Für das Führen der meisten Schusswaffen ist ein Waffenschein erforderlich. Ausgenommen von diesem Erfordernis ist zum Beispiel die Armbrust. Diese darf auch ohne Waffenschein geführt werden. Privatpersonen erhalten nur sehr selten einen Waffenschein. Hierzu muss ein besonderes Bedürfnis vorliegen, zum Beispiel, wenn man eine besonders gefährdete Person ist. Am häufigsten bekommen Werttransportunternehmer und Bewachungsunternehmer die Erlaubnis zum Führen einer Waffe.

Kleiner Waffenschein

Für das Führen der sogenannten SRS-Waffen ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. SRS-Waffen sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Also zum Beispiel die Schreckschusspistole, das Pfefferspray gegen Menschen oder die Signalpistole, die Leuchtkugeln verschießt. Für das Führen eines Pfeffersprays gegen Hunde und eines Elektroschockers ist kein kleiner Waffenschein erforderlich. Diese dürfen ohne besondere Erlaubnis erworben und geführt werden, soweit sie in Deutschland amtlich zugelassen sind. 

Je nach Bundesland kann für die Erteilung eines Waffenscheins die Gemeinde, das Ordnungsamt, das Landratsamt, das Kreisverwaltungsreferat oder die Polizei zuständig sein. Die zuständige Behörde erteilt den kleinen Waffenschein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Er muss die persönliche Eignung und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. So darf der Antragsteller keine Vorstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat von mindestens 60 Tagessätzen haben oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden sein.
  • Er muss die Waffe fachgerecht lagern können.
  • Außerdem muss er für deren Handhabung körperlich und geistig geeignet sein. Das ist zum Beispiel nicht bei einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit gegeben.
Transport von Waffen

Wer eine Waffe zwar besitzen, aber nicht führen darf, kann diese trotzdem transportieren. Hierzu muss sich die Waffe für den Transport in einem verschlossenen Behältnis befinden. Als verschlossenes Behältnis zählt auch der Kofferraum, wenn dieser vom Fahrzeuginneren nicht durch Umlegen der Sitze geöffnet werden kann. Schusswaffen dürfen nicht zugriffsbereit und schussbereit sein: Das heißt, die verschlossene Waffe darf nicht geladen sein. Es dürfen sich also keine Patronen in der Trommel oder ein geladenes Magazin in der Waffe befinden. Die weitverbreitete Ansicht, dass Waffen und Munition voneinander getrennt in verschlossenen Behältnissen geführt werden müssen, ist ein Rechtsmythos.

Straf- und Bußgeldvorschriften

Das WaffG stellt Verstöße unter empfindliche Strafen. Der strafbare Umgang ist weit gefasst. Darunter fällt, wer eine Waffe besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Wer unerlaubt mit einer verbotenen vollautomatischen Schusswaffe oder einer verbotenen Vorderschaftrepetierflinte umgeht, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer mit anderen verbotenen Schusswaffen Umgang hat, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ansonsten kann Umgang mit anderen verbotenen Waffen mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wer unerlaubt eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder unerlaubt Munition erwirbt oder besitzt, kann auch mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Neben diesen Straftatbeständen gibt es noch einen umfangreichen Ordnungswidrigkeitenkatalog, der zahlreiche Pflichten des Waffenrechts bei Verstoß sanktioniert.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffengesetz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffengesetz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.