3.559 Anwälte für Waffengesetz

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Profil-Bild Rechtsanwältin Alejandra Puigserver
Rechtsanwältin Alejandra Puigserver
PUIGSERVER ABOGADOS RECHTSANWÄLTE, AV. ALEMANYA 15, ESC. A, 1º1ª, 15, 07012 Palma de Mallorca, Spanien 7003.6462140528 km
Wir kümmern uns um alles, damit Sie sich um nichts sorgen müssen.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Alejandra Puigserver ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Claus Gelhorn
sehr gut
Rechtsanwalt Claus Gelhorn
Ritzer Gelhorn Reber Rechtsanwaltskanzlei, Ludwigstr. 3, 85049 Ingolstadt 7073.0863112939 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Claus Gelhorn ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffengesetz
aus 10 Bewertungen Top Verteidiger! (21.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Wichmann
Rechtsanwälte Jens Köhler & Thomas Wichmann, Bahnhofstr. 5, 42579 Heiligenhaus 6655.8963813183 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Wichmann
aus 6 Bewertungen Herr Wichmann hat uns super schnell und kompetent weiter geholfen, sodass wir schnell unser Geld bekommen haben (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Robert Rieger
Rechtsanwalt Mag. Robert Rieger
RIEGER recht | Rechtsanwalt Mag. Robert Rieger, Dr. Koss Straße 14, 4600 Wels, Österreich 7270.6935909016 km
Zivilrecht • Strafrecht • Medizinrecht • Familienrecht • Zivilprozessrecht • Arzthaftungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mag. Robert Rieger bietet im Bereich Waffengesetz Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Aleksandar Mitrovski
sehr gut
Rechtsanwalt Aleksandar Mitrovski
Rechtsanwalt Mitrovski, Zeppelinstraße 4, 30175 Hannover 6769.2052600016 km
Egal in welchem Rechtsgebiet Sie vertreten werden, für Herrn Rechtsanwalt Mitrovski gilt stets dasselbe Motto: "Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren." (Bertolt Brecht)
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Aleksandar Mitrovski
aus 50 Bewertungen Nach einer kurzen telefonischen Erläuterung meines Problems gab mir Herr Rechtsanwalt Mitrovski konkrete Ratschläge, … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Unrath
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Unrath
Kanzlei Thomas Unrath, Bonsweiherer Straße 10a, 69509 Mörlenbach 6857.6244083968 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Unrath bietet im Bereich Waffengesetz Rechtsberatung und Vertretung
aus 20 Bewertungen Ich kann nur Herrn Rechtsanwalt Unrath zu 100% Zufriedenheit weiterempfehlen. Dank seiner Hilfe wo das alles schon … (26.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt David Hölldobler
sehr gut
Rechtsanwalt David Hölldobler
Rechtsanwalt David Hölldobler, Hermann-Köhl-Str. 2a, 93049 Regensburg 7097.737934364 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt David Hölldobler ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz gerne behilflich
aus 49 Bewertungen Vielen Dank für Ihre Hilfe! (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sami Caki
Rechtsanwalt Sami Caki, Kurfürstendamm 43, 10719 Berlin 6971.0983119581 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Sami Caki
aus 5 Bewertungen In der Sache Erbrecht hat Herr Caki uns sehr gut vertreten, Alleine hätten wir es nicht so schnell geschafft unser … (08.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Doss
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Doss
KANZLEI DOSS, Liebigstr. 5, 92637 Weiden in der Oberpfalz 7064.6374955837 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Doss ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffengesetz
aus 298 Bewertungen Der zugrunde liegende Sachverhalt war die Beschädigung eines Kabelbinders an einem Wahlplakat gepaart mit der falschen … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Carl
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Carl
Rechtsanwälte Carl - Brockhoff - Geisthövel in Paderborn und Telgte, Emsstr. 16, 48291 Telgte 6671.45864739 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Carl im Bereich Waffengesetz bietet Beratung und Vertretung
aus 10 Bewertungen Dieser Art von Rechtsanwälte, die nicht nur mitdenken, sondern auch mitfühlen und ins Detail gehen, ist von … (18.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Amrehn
Rechtsanwalt Jürgen Amrehn
Amrehn & Hornek, Hauffstr. 6, 73728 Esslingen am Neckar 6941.4828709796 km
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Jürgen Amrehn
(06.04.2021) Herr Amrehn ist ein sehr engagierter und kompitenter Anwalt, der gewissenhaft an seine Aufgabe herangeht. Er ist …
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Mund
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Mund
MUND Rechtsanwälte, Wagnerplatz 2, 97080 Würzburg 6921.6770597973 km
Persönliche Betreuung verbunden mit fachlicher Kompetenz ist unser Anspruch.
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Mund vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
aus 57 Bewertungen Klare Empfehlung dieser Kanzlei! Ob Erbrecht oder Familienrecht- einfach ausgezeichnet! (11.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Schlicht
Kanzlei Michael Schlicht, Eugen-Schreiber-Str. 27, 68623 Lampertheim 6841.6111626224 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Schlicht ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffengesetz
(09.04.2016) Ich habe Herrn Schlicht in mehreren Angelegenheiten ein Mandat erteilt, welche allesamt zu meiner Zufriedenheit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Luigi Cerino
Kanzlei Luigi Cerino, Schloßstr. 42, 66953 Pirmasens 6808.0061880441 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Luigi Cerino hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
(22.03.2023) Sehr gute Beratung, angepasster zeitlicher Umfang, gutes Einfühlen, sehr sichere Atmosphäre!
Profil-Bild Rechtsanwalt Giuseppe Olivo
sehr gut
Rechtsanwalt Giuseppe Olivo
Olivio & Kirsch Fachanwälte, Werastr 22, 70182 Stuttgart 6931.662460727 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Giuseppe Olivo ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffengesetz
aus 13 Bewertungen Der Anwalt ist sehr wundervoll. Er hat meinen Fall in Dresden übernommen. Die Anklagepunkte lauteten: Beitritt zu … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Pascal Johann
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Pascal Johann
Dr. Johann & Jördens Rechtsanwälte, Rheinstraße 3, 65189 Wiesbaden 6800.8691560148 km
Steuerrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Pascal Johann
aus 31 Bewertungen Ich hatte eine wichtige Frage bezüglich Einziehung im Rahmen eines Strafverfahrens. Hierzu fand ich keinerlei … (24.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Fricke
Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Fricke
Kanzlei Prof. Dr. Fricke & Coll., Innere Regensburger Str. 11, 84034 Landshut 7131.5576554518 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Wirtschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Fricke - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Davut Yildiz
sehr gut
Kanzlei Davut Yildiz, Luisenplatz 4, 64283 Darmstadt 6837.2291246098 km
Fachanwalt Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Herr Rechtsanwalt Davut Yildiz hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
aus 63 Bewertungen Eine Untätigkeitsklage durch Ra Yildiz, bewirkte eine schnelle Einbürgerung. Zuvor gab es ein faire Beratung. (01.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Wienecke
Rechtsanwalt Ulrich Wienecke
dsp. Dr. Schäder + Partner Rechtsanwälte mbB, Nymphenburger Str. 121, 80636 München 7116.259442465 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Ulrich Wienecke
(15.05.2024) Nach einem Verkehrsunfall war ich zum ersten Mal in der Not einen Anwalt zu suchen. Herr Wienecke hat sich nach …
Profil-Bild Rechtsanwalt Arno Weyer
sehr gut
Rechtsanwalt Arno Weyer
Rechtsanwälte Kroier & Weyer, Höfener Str. 10, 90763 Fürth 7006.9217197842 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Arno Weyer
aus 35 Bewertungen Ich bin durch Rechtsanwalt Dr. Weyer in meiner Angelegenheit juristisch sehr gut vertreten worden. (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Hansel
Rechtsanwalt Thomas Hansel
Salfer Bühler Dornieden Rechtsanwälte PartG mbB, Georg-Hoffmann-Str. 20, 28857 Syke 6684.8904434231 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Thomas Hansel
(25.09.2023) Herr Luers hat in Vertretung von Herrn Hansel umfassend beraten und steht weiterhin für Fragen zur Verfügung. Danke!
Profil-Bild Rechtsanwalt Irfan Durdu
ausreichend
Rechtsanwalt Irfan Durdu
Kanzlei Irfan Durdu, Pferdemarkt 7, 46236 Bottrop 6642.7279590609 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Irfan Durdu gerne zur Verfügung
aus 12 Bewertungen Hatte heute mit der Anwältin Kolberg meinen Termin bei Gericht. Tolle Leistung! Alles zu meinen Gunsten bestens … (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Büttner
Rechtsanwältin Tanja Büttner
Kanzlei Alberts & Büttner, Hagener Str. 35, 58642 Iserlohn 6693.2295514549 km
Familienrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Tanja Büttner gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Brieger
Rechtsanwalt Andreas Brieger
BRIEGER Rechtsanwälte, Markt 7, 02763 Zittau 7152.531718445 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Zivilrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Brieger im Bereich Waffengesetz bietet Beratung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Sehr freundlich und kompetent (25.04.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffengesetz

Fragen und Antworten

  • Waffengesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffengesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffengesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffengesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffengesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Dabei differenziert das Gesetz zwischen den Waffen- und Umgangsarten und stellt Regelungen hierzu auf, deren Verletzung zum Teil als Straftat mit empfindlichen Freiheitsstrafen sanktioniert ist. Das WaffG zählt auch unter Juristen zu den unübersichtlichsten und unverständlichsten Gesetzen.

Verbotene Waffen

Das Gesetz definiert in Anlage 2 WaffG eine Liste mit verbotenen Waffen, bei denen jeglicher Umgang vollständig unter Strafe gestellt ist. Die Liste der verbotenen Waffen ist bunt und lang: So fallen sämtliche Kriegswaffen, wie beispielsweise Maschinengewehre, Flammenwerfer, Minen, Handgranaten, Mörser, Torpedos, Panzer, Haubitzen usw., darunter. Allerdings sind auch bestimmte Gestaltungen verboten, wie Vorderschaftrepetierflinten mit verkürztem Griff, auch als Pumpgun bekannt.

Verboten sind auch getarnte Waffen. Das Gesetz nennt namentlich Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre oder Taschenlampenpistolen. Allerdings fallen auch getarnte Stoß- und Hiebwaffen darunter, wie zum Beispiel im Spazierstock oder Regenschirm verborgene Stichwaffen. Verboten sind ebenso Elektroimpulsgeräte, wie der Elektroschocker, oder Reizgassprays, es sei denn, diese sind amtlich in Deutschland zugelassen.

Unter das Verbot fallen zudem „Klassiker“ wie Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne, Faustmesser, Nunchakus und andere Würgehölzer. Auch der Molotowcocktail sowie Spring- und Fallmesser sind verboten. Bei den Springmessern gilt eine Ausnahme für Messer, deren Klinge seitlich herausspringt und bei denen die aus dem Griff herausragende Klinge nicht länger als 8,5 cm ist.

Fällt eine Waffe unter das Verbot nach dem Waffengesetz, dann ist nicht nur der Erwerb oder Verkauf verboten, sondern schon der bloße Besitz. Wer also bei sich zu Hause einen verbotenen Gegenstand liegen hat, also zum Beispiel einen Schlagring, und sei es auch in einem Tresor, macht sich bereits wegen Besitzes einer verbotenen Waffe strafbar. 

Der Erwerb und Besitz von Waffen

Für den legalen Erwerb und Waffenbesitz, wie den Besitz von Schusswaffen, ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Diese muss der Antragsteller bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen und hat zur Voraussetzung, dass der Antragsteller waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweist. Vom Waffenbesitz ist die Befugnis, Waffen zu führen, zu unterscheiden.

Das Führen von Waffen

Wer erlaubt Waffen besitzt, ist jedoch nicht zugleich befugt, diese auf der Straße zu führen. Das Führen von Waffen regelt ebenfalls das WaffG. Das Waffengesetz definiert das Führen einer Waffe, wer also die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte über eine Waffe ausübt. Kurz gesagt, eine Waffe führt, wer außerhalb der Wohnung, einem Haus oder des befriedeten Besitztums eine Waffe griffbereit trägt. Zum befriedeten Besitztum zählt zum Beispiel der umfriedete Garten oder Hof, wenn dieser von einem Zaun, einer Hecke oder Mauer umgeben ist, die ein Betreten ohne Erlaubnis verhindern. Ein einzelnes Loch im Zaun lässt die Eigenschaft als Umfriedung nicht entfallen. Eine kniehohe Buchsbaumhecke wiederum wehrt kein unbefugtes Betreten ab und befriedet einen Garten wohl eher nicht. 

Führen von Blankwaffen

Während der Besitz von vielen Blankwaffen, wie zum Beispiel Schwertern, Säbeln, Dolchen usw., erlaubt ist, gilt für das Führen von Waffen nach dem WaffG Folgendes: 

Das Gesetz erlaubt grundsätzlich das Führen von Blankwaffen, aber verbietet das Führen von sogenannten Hieb- und Stoßwaffen. Das sind Waffen, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf im Kampf genutzt werden. Dazu zählen also zum Beispiel Keule, Streitaxt, Schwert, Säbel, Stilett, Dolch, Speer, Lanze und Hellebarde. Das Führen von Messern ist erlaubt, solange es sich nicht um ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge handelt, auch Einhandmesser genannt, oder um ein feststehendes Messer mit einer längeren Klinge von 12 cm. Solche Einhandmesser sind zum Beispiel Springmesser. 

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Verbot: So ist das Führen erlaubt für Theateraufführungen oder wenn diese Waffen bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen verwendet werden sollen. Eine weitere Ausnahme ist gegeben, wenn die Waffen zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, zum Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck verwendet werden. Zu einem allgemein anerkannten Zweck zählen Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Fischerei und Jagd. So darf für ein Picknick im Park ein Einhandmesser benutzt werden. Gerichte haben entschieden, dass ein Springmesser im Auto als rettender Gurtschneider oder zum Zwecke der Selbstverteidigung keinen allgemein anerkannten Zweck darstellt.

Das Führen von Schusswaffen

Für das Führen der meisten Schusswaffen ist ein Waffenschein erforderlich. Ausgenommen von diesem Erfordernis ist zum Beispiel die Armbrust. Diese darf auch ohne Waffenschein geführt werden. Privatpersonen erhalten nur sehr selten einen Waffenschein. Hierzu muss ein besonderes Bedürfnis vorliegen, zum Beispiel, wenn man eine besonders gefährdete Person ist. Am häufigsten bekommen Werttransportunternehmer und Bewachungsunternehmer die Erlaubnis zum Führen einer Waffe.

Kleiner Waffenschein

Für das Führen der sogenannten SRS-Waffen ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. SRS-Waffen sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Also zum Beispiel die Schreckschusspistole, das Pfefferspray gegen Menschen oder die Signalpistole, die Leuchtkugeln verschießt. Für das Führen eines Pfeffersprays gegen Hunde und eines Elektroschockers ist kein kleiner Waffenschein erforderlich. Diese dürfen ohne besondere Erlaubnis erworben und geführt werden, soweit sie in Deutschland amtlich zugelassen sind. 

Je nach Bundesland kann für die Erteilung eines Waffenscheins die Gemeinde, das Ordnungsamt, das Landratsamt, das Kreisverwaltungsreferat oder die Polizei zuständig sein. Die zuständige Behörde erteilt den kleinen Waffenschein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Er muss die persönliche Eignung und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. So darf der Antragsteller keine Vorstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat von mindestens 60 Tagessätzen haben oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden sein.
  • Er muss die Waffe fachgerecht lagern können.
  • Außerdem muss er für deren Handhabung körperlich und geistig geeignet sein. Das ist zum Beispiel nicht bei einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit gegeben.
Transport von Waffen

Wer eine Waffe zwar besitzen, aber nicht führen darf, kann diese trotzdem transportieren. Hierzu muss sich die Waffe für den Transport in einem verschlossenen Behältnis befinden. Als verschlossenes Behältnis zählt auch der Kofferraum, wenn dieser vom Fahrzeuginneren nicht durch Umlegen der Sitze geöffnet werden kann. Schusswaffen dürfen nicht zugriffsbereit und schussbereit sein: Das heißt, die verschlossene Waffe darf nicht geladen sein. Es dürfen sich also keine Patronen in der Trommel oder ein geladenes Magazin in der Waffe befinden. Die weitverbreitete Ansicht, dass Waffen und Munition voneinander getrennt in verschlossenen Behältnissen geführt werden müssen, ist ein Rechtsmythos.

Straf- und Bußgeldvorschriften

Das WaffG stellt Verstöße unter empfindliche Strafen. Der strafbare Umgang ist weit gefasst. Darunter fällt, wer eine Waffe besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Wer unerlaubt mit einer verbotenen vollautomatischen Schusswaffe oder einer verbotenen Vorderschaftrepetierflinte umgeht, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer mit anderen verbotenen Schusswaffen Umgang hat, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ansonsten kann Umgang mit anderen verbotenen Waffen mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wer unerlaubt eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder unerlaubt Munition erwirbt oder besitzt, kann auch mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Neben diesen Straftatbeständen gibt es noch einen umfangreichen Ordnungswidrigkeitenkatalog, der zahlreiche Pflichten des Waffenrechts bei Verstoß sanktioniert.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffengesetz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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