3.560 Anwälte für Waffenbesitz

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Profil-Bild Rechtsanwalt Finn Dethleff
sehr gut
Rechtsanwalt Finn Dethleff
ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater, Fürstenfelder Str. 5, 80331 München 7119.1029769127 km
Meine Mandanten wissen wohin sie wollen. Ich sorge dafür, dass sie sicher ankommen.
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Steuerrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Finn Dethleff im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
aus 14 Bewertungen Wir benötigten kurzfristig die Expertise eines Fachanwalts für Aktienrecht. Es konnte bereits nach zwei Tagen ein … (18.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Bemlotte
sehr gut
Rechtsanwalt Sascha Bemlotte
Rechtsanwälte Löwenberger, Torstr. 13, 38518 Gifhorn 6809.3823004637 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sascha Bemlotte ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffenbesitz
aus 61 Bewertungen Sehr kompetente und zuverlässige Bearbeitung. Ich fühlte mich sehr aufgehoben und sehr gut beraten und betreut. Das … (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Matthias Kühl
Rechtsanwalt und Notar Dr. Matthias Kühl
Kanzlei Spalt und Kollegen, Mittelstr. 2, 64521 Groß-Gerau 6824.502297888 km
Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Matthias Kühl
Profil-Bild Rechtsanwalt Benno B. Gürsoy
Rechtsanwalt Benno B. Gürsoy
gençer & coll. Rechtsanwälte und Steuerberater, Parsifalstraße 8, 90461 Nürnberg 7013.9838020892 km
Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater im Herzen Nürnbergs.
Erbrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Benno B. Gürsoy ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl-Heinz Mügge
Rechtsanwalt Karl-Heinz Mügge
Mügge, Dr. Pitschel & Partner - MPP, Bertha-von-Suttner-Straße 9, 37085 Göttingen 6827.8016863424 km
Ihre erste Wahl – Kanzlei für Strafrecht und Steuerrecht in Südniedersachsen.
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Karl-Heinz Mügge vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Rosenthal
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Rosenthal
Anwaltskanzlei Martin Rosenthal, Holtenauer Str. 129, 24118 Kiel 6686.4627255226 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht
Herr Rechtsanwalt Martin Rosenthal hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 17 Bewertungen Kompetent und zuverlässig (05.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt David Ostermann
Rechtsanwalt David Ostermann
Kanzlei Ostermann und Kollegen, Cranger Str. 300, 45891 Gelsenkirchen 6651.1970014542 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt David Ostermann
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Giesen
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Giesen
Kanzlei Michael Giesen, Am Wehrhahn 18, 40211 Düsseldorf 6649.5998563693 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Beamtenrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht
Im Bereich Waffenbesitz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Michael Giesen
aus 120 Bewertungen Schnelle Kontaktaufnahme und Hilfestellung wie gehandelt werden sollte. In Notfälle nahezu keine Wartezeit. (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gunnar Hansen
Rechtsanwalt Gunnar Hansen
Gunnar Hansen Rechtsanwalt und Strafverteidiger, Falkenburger Str. 120, 23795 Bad Segeberg 6717.6141883522 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Gunnar Hansen
(08.05.2024) Beste Anwalt von Verkehrsrecht. Gość ma pojęcie bardzo sympatyczny i wie o co chodzi polecam bardzo
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Steffen
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Steffen
Anwaltskanzlei Steffen & Dr. Bäcker, Zum Ludwigstal 24, 45527 Hattingen 6666.6145641776 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Peter Steffen
aus 12 Bewertungen Herr Steffen hat großes geleistet und mir mit seiner Hartnäckigkeit und Erfahrung gezeigt das auch Urteile und … (25.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anika Klein
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Anika Klein, Anger 23, 99084 Erfurt 6922.5056801564 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Anika Klein hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 31 Bewertungen Frau Klein hat mich sehr freundlich, sachlich und kompetent beraten. (06.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Laudor
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes Laudor
Kanzlei Johannes Laudor, Jakobstraße 9-10, 54290 Trier 6717.0789072449 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Johannes Laudor
aus 12 Bewertungen Engagiert und kompetent. (19.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Marcin Byczyk
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Marcin Byczyk
Dr Marcin Byczyk & Partners, Zeylanda 3/5, 60-808 Posen, Polen 7182.3632171978 km
Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Familienrecht • Internationales Recht • Internationales Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Marcin Byczyk
aus 30 Bewertungen Herr Byczyk war sehr hilfreich. Leider haben wir den Betrag €4000 voraus bezahlt und Herr Jan Grzywacz tauchte nie auf. (24.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Poppek
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Poppek
Rechtsanwaltskanzlei Poppek, Bahnhofstraße 7, 55469 Simmern/Hunsrück 6760.8981633571 km
Strafrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Poppek hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 46 Bewertungen Ich fühle mich gut beraten und zufrieden Herrn Poppek als Ansprechpartner zu behalten. (29.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Hanna Klee
Rechtsanwältin Hanna Klee
Rechtsanwältin Hanna Klee, Kurt-Schumacher-Platz 8, 44787 Bochum 6663.2316758619 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Waffenbesitz bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Hanna Klee
(29.07.2023) Die Anwältin hat sich sehr freundlich sowie klar und zielgerichtet verhalten. Auf mich als Laien wirkte sie überaus …
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Häußler
sehr gut
Anwaltskanzlei Häußler, Raitenaugasse 6, 78462 Konstanz 6993.2466000904 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Rolf Häußler
aus 47 Bewertungen Top Anwalt freundlich und schnelle Ausführung der Probleme. Fall Positiv abgeschlossen. Danke nochmals! (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Wibke Treskow
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Rechtsanwältin Wibke Treskow
Rechtsanwälte Schöpke & Treskow, Einumer Str. 3, 31135 Hildesheim 6792.8786860352 km
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Wibke Treskow - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 21 Bewertungen Frau Treskow ist eine engagierte, sympatische und kompetente Anwältin, die ich bedenkenlos empfehlen kann. Das … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl-Ludwig Büdenbender
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Rechtsanwalt Karl-Ludwig Büdenbender
Kanzlei Karl-Ludwig Büdenbender, Austr. 4, 35630 Ehringshausen 6780.9846026831 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Karl-Ludwig Büdenbender im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
aus 64 Bewertungen Obwohl ich erst spät zu Herrn Büdenbender kam hat er sich sofort um meine Strafsache gekümmert. Sehr sachlich und … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt David-Joshua Grziwa
sehr gut
Rechtsanwalt David-Joshua Grziwa
Kanzlei Obermenzing, Romanstraße 14 A, 80639 München 7115.0323738775 km
Transparente Kosten- und Falleinschätzung von Anfang an.
Strafrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt David-Joshua Grziwa vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
aus 119 Bewertungen Sympatisch und professionell. Alles top (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Pöhlmann
Rechtsanwalt Dieter Pöhlmann
Winter & Glaser, Dietz-Lindner Rechtsanwälte, Leopoldstr. 24-26, 95615 Marktredwitz 7042.0547799928 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dieter Pöhlmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
(09.12.2022) Herr Pöhlmann nahm sich Zeit und erklärte uns den Sachverhalt verständlich. Wir danken für die fachmännische Beratung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. jur. Gerd H. Jelenik
Rechtsanwalt Mag. jur. Gerd H. Jelenik
Advokaturbüro Jelenik & Partner AG, Landstr. 63, 9490 Vaduz, Liechtenstein 7045.9681316255 km
Verwaltungsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Mag. jur. Gerd H. Jelenik
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Lars Christian Barnewitz
Rechtsanwalt Dr. Lars Christian Barnewitz
Dr. Lars Barnewitz (Fachanwalt für Strafrecht), Königsallee 14, 40212 Düsseldorf 6649.156717861 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Lars Christian Barnewitz bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
aus 7 Bewertungen Bin sehr zufrieden mit der kompetenten Beratung und dem zuverlässigen Service und empfehle ihn weiter! (23.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Berndt
sehr gut
Kanzlei Alexander Berndt, Lange Straße 77/78, 31675 Bückeburg 6732.9876278406 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Kaufrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander Berndt gerne zur Verfügung
aus 35 Bewertungen Einfacher unkomplizierter Kontakt. Bleibt bis zum Schluß am Fall dran und setzt sich dafür ein. Uneingeschränkt zu … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Müller
Kanzlei Claudia Müller, Dellbrücker Straße 297, 51469 Bergisch Gladbach 6680.6600820934 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Müller bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.