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Rechtsanwalt

Markus Zorn

Fachanwalt für

  • Arbeitsrecht

Rechtsgebiete

  • Wettbewerbsrecht
  • IT-Recht
  • Markenrecht
  • Urheberrecht & Medienrecht
AG
von A. G. am 11.03.2024 um 10:51 Uhr
Helfer in der Not
Arbeitsrecht

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Rechtsanwalt Markus Zorn

"Alles Große in unserer Welt geschieht nur, weil jemand mehr tut, als er muss." (Hermann Gmeiner) In einer Zeit des permanenten Wandels und des immer schnelleren technologischen Fortschritts entscheidet mehr denn je die Qualität der Zusammenarbeit zwischen Entscheidungsträger und Berater. Wir helfen mit, den richtigen Rahmen zu bilden und Ziele umzusetzen und betrachten uns als konstruktive und kritische Rechtsdienstleister.

  • Arbeitsrecht Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen / Beratung und gerichtliche Vertretung bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • EDV-Recht & IT-Recht Vertragsrecht der Informationstechnologien / Immaterialgüterrecht im Bereich der IT / Domainrecht
  • Markenrecht Vertretung gegenüber den Behörden z.B. im Rahmen von Löschungsanträgen oder Widersprüchen / Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Rahmen von tatsächlichen oder behaupteten Markenverletzungen / Beratung beim Titelschutz (z.B. für Softwareprodukte, Film- und Tonwerke sowie Bühnenwerken) und Erstellen von Titelschutzanzeigen / Gestaltung von Lizenzverträgen und Abgrenzungsvereinbarungen
  • Urheberrecht Beratung in allen Fragen des Urhebervertragsrechts / außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von urheberechtlichen Ansprüchen / Verteidigung gegen unberechtigte Rechtsverfolgung
  • Wettbewerbsrecht Beratung bei der Vermarktung und dem Vertrieb von Produkten oder Dienstleistungen unter Berücksichtigung der wettbewerbsrechtlichen Aspekte zur Minimierung wettbewerbsrechtlicher Risiken / schnelle Reaktionen auf Wettbewerbsverstöße durch Abmahnung und Erwirkung von einstweiligen Verfügungen

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Markus Zorn

Der arbeitsrechtliche Tätigkeitsbereich umfasst insbesondere die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern, Betriebs- und Personalräten. Dessen ungeachtet steht Rechtsanwalt Zorn den gewerblich tätigen Mandanten aus der Dienstleistungs-, Unterhaltungsbranche und der IT-Branche sowie aus dem Handwerk bei allen arbeitsrechtlichen Fragen und bei Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz des geistigen Eigentums zur Verfügung.Die Kanzlei Wegner & Zorn versteht sich als moderner Dienstleister auf juristischem Bereich. Die Führung elektronischer Akten ist eine Selbstverständlichkeit und erleichtert den Datenaustausch und die Kommunikation mit Mandanten im gesamten Bundesgebiet und dem europäischen Ausland.Wir beraten bei Vertragsgestaltung und bei Verhandlungen und vertreten Sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte vor Gericht. Sprechen Sie uns an. Vor jeder Entscheidung steht die Information!

Sie erreichen uns telefonisch:

Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und  14:00 Uhr bis 17:30 UhrFreitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung

Wegbeschreibung: Die Kanzlei Wegner & Zorn finden Sie im Zentrum Ludwigshafens in der Bismarckstraße 91. In unmittelbarer Nähe befindet sich das Rathauscenter. Es empfiehlt sich, die dort vorhandenen Parkmöglichkeiten zu nutzen.

Gerne steht Ihnen auch mein Kollege Rechtsanwalt Martin Wegner zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.wegner-zorn.com

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