Bewertungen von Dr. Barbara Ackermann-Sprenger

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Bewertungen

SG

von S. G. am 18.06.2015 um 22:21 Uhr

Erstberatung Unterhalt
Familienrecht
Nach einem ersten Telefonat und einer kompetenten Beratung hatte ich eine positiven Eindruck. Leider war Frau Ackermann nicht in der Lage den Umfang einer zweiten, nicht verabredeten Rechnung schlüssig zu erklären. Statt auf meinen Wunsch nach Klärung zu reagieren wurden weitere Mahnungen durch die AnwVS zugestellt.
Ich betone, dass ich zwar über die zweite Rechnung überrascht bin, jedoch die Zahlung nicht verweigere. Ich verlangte lediglich eine für mich nachvollziehbare Erklärung für das Zustandekommen der Rechnungssumme.
Leider habe ich keine Möglichkeiten und nicht den Mut mich gegen einen Anwaltskanzelei zu wehren. Daher bleibt mir nur dieser bescheidende Weg, meinen Ärger über die von mir so empfundene Ungerechtigkeit Luft zu machen. Lieber wäre ich mit offenem Visier Frau Ackermann-Sprenger entgegengetreten.
ich bedauere die Unzufriedenheit, kann diese aber nicht ganz nachvollziehen. Wir haben lediglich eine Vorschusskostennote über 200,00 € erstellt und die Abrechnung schriftlich ausführlich erläutert. Obwohl der Zeitaufwand mit über 5 Stunden beträchtlich war, habe ich die Erstattung des Rechnungsbetrages angeboten.
TS

von T. S. am 13.05.2014 um 18:46 Uhr

Erbrecht
Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. B. Ackermann-Sprenger hat mich mit Ihrer freundlichkeit und Fachwissen bei meiner heutiger Rechtsberatung überzeugt, dass ich das Gefühl hatte - Das war eine gute Beratung!! Herzlichen Dank!