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UL

von U. L. am 27.03.2023 um 16:48 Uhr

Ärztefehler bei Kniebehandlung - Schmerzensgeld
Arzthaftungsrecht
Frau Hirsch ist eine angagierte, freundliche,aufgeschlossene, hilfsbereite Anwältin. Sie zeigt sich kämpferisch und holt andere Bewertungen bzw Zweitmeinungen ein. Dabei nutzt sie meiner Meinung nach alle ihr zur Verfügung stehenden Dokumente und Mittel um eine entsprechende Beratung und Entscheidung mit dem Mandanten zu treffen. Die Kommunikation mit ihr ist zeitnah und ausführlich. Ich würde sie jederzeit weiterempfehlen.
Vielen Dank für die gute Einschätzung. Seit 2 Jahren klagen wir wegen einer fehlerhaften Behandlung bei erlittenen Kniebinnenschaden ein Schmerzensgeld und weiteren Schadenersatz ein. Trotz mehrerer positiver Krankenkassengutachten (von mir kostenlos in Auftrag gegeben) und interner medizinisch kompetenter Beratung, hat der Arzt bisher keine Zahlung leisten wollen. Daher war die Klage geboten. Zur Zeit ist die Klage noch anhängig. Nunmehr in der zweiten Instanz.
Mit besten Grüßen, Ihre Alexandra Hirsch, Rechtsanwältin für Medizinrecht - Arzthaftung, Private Unfallversicherung, Schwerbehinderung, BG – Sachen, Pflegegrade
BR

von B. R. am 27.03.2023 um 12:24 Uhr

Arzthaftung / Schmerzensgeld
Arzthaftungsrecht
Rechtsanwältin Frau Hirsch,ist eine sehr nette und freundliche Anwältin.Sie setzt sich konsequent für deine Rechte ein.Bei mir ging der Prozess über Jahre und sie hat nicht aufgegeben,mit Erfolg Sie hat für mich gewonnen.Ich bin ihr dafür sehr dankbar!
Ich wünsche ihr weiterhin bei ihre Prozessen viel Erfolg.
Ich kann Rechtsanwältin Frau Hirsch zu 100% nur weiterempfehlen.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Brigitte Rivier
Sehr geehrte Frau Rivier,
vielen Dank für die lobenden Worte. Wir haben die Klage auf Zahlung eines Schmerzensgeldes und weiteren Schadensersatzes über 4 Jahre führen müssen. Vorab hatten wir ein Krankenkassengutachten eingeholt, welches mehrfache Behandlungsfehler bestätigte. Eine Klage wurde jedoch trotzdem erforderlich. Im Rahmen dieses Klageverfahrens haben wir dann ein Gerichtsgutachten erhalten, welches ebenfalls mehrfache Behandlungsfehler bestätigt hat, so dass dann endlich der Weg für einen Vergleich ohne nochmalige mündliche Gerichtsverhandlung offen stand.
Ich wünsche Ihnen alles erdenklich Gute und bedanke mich für die stetig sehr erfolgreiche und produktive Zusammenarbeit. Ihre Alexandra Hirsch