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Bewertungen

PW

von P. W. am 20.01.2020 um 15:39 Uhr

Flugverspätung
Reiserecht
Vom pers. Empfang über die schriftlichen Zwischennachrichten per Mail bis zu endgültigen Gutschrift des erstrittenen Betrages alles ok , es gibt nichts zu beanstanden.
GD

von G. D. am 18.01.2020 um 18:49 Uhr

Nur ein kleiner Fall
Reiserecht
Ich kann nur DANKE sagen! Ein relativ kleiner Fall wurde trotzdem angenommen und ernst genommen! Und Fr. Dr. Henke war erfolgreich! Es war das erste Mal, dass wir eine Rechtsanwältin benötigt haben. Wir würden uns immer wieder an sie wenden! G. D. aus Oberhausen
JJ

von J. J. am 17.01.2020 um 14:51 Uhr

Scheidung mit einem gemeinsamen Kind
Familienrecht
Sehr sympathische und hilfsbereite Anwältin. Ging auf meine Bedürfnisse ein, sagte mir klar was ich machen muss und war stets für mich erreichbar.
Kann ich nur empfehlen.
BB

von B. B. am 09.01.2020 um 15:15 Uhr

Gewährleistungsrecht
Werkvertragsrecht
Kompetente und unkomplizierte Beratung mit positivem Ergebnis.
Kann ich nur weiterempfehlen.
MK

von M. K. am 22.12.2019 um 16:36 Uhr

Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Frau Dr. Henke hat mich jetzt zum 2. mal Erfolgreich in Sachen Verkehrsrecht vertreten.Was will man mehr!Ich bin wieder super zufrieden und kann sie nur weiterempfehlen.An dieser Stelle auch nochmal herzlichen Dank.
AO

von A. O. am 21.12.2019 um 13:59 Uhr

Nicht erbrachte Reiseleistung
Reiserecht
Wir haben uns an die Frau Dr. Henke gewandt, weil unser Reiseveranstalter nicht die Leistung erbracht hat, für die wir bezahlt haben. Es gab zwei Herausforderungen:

1. Der Reiseveranstalter holidays.ch hat nicht reagiert
2. Sitz des Reiseveranstalters ist in der Schweiz

Beide Herausforderungen hat Frau Dr. Henke sehr gut gelöst. Sie und ihr Team sind freundlich, kompetent und zielorientiert.

Wir werden Frau Dr. Henke weiterempfehlen.
GH

von G. H. am 13.12.2019 um 16:57 Uhr

Kompetente Anwältin
Reiserecht
Mir hat die klare und schnelle Art der Behandlung meines Falles gefallen. Da wurden keine Luftschlösser gebaut, was ich evtl. vom Reiseveranstalter bekommen könnte, sondern genau gesagt, was geht und was nicht. Deshalb kann ich hier nur eine Empfehlung aussprechen.
GK

von G. K. am 11.12.2019 um 12:31 Uhr

Rechtsbeistand
Allgemeine Rechtsberatung
Fachlich sowie menschlich absolut empfehlenswert.Durch Erfahrungen mit Gerichten und Rechtsanwälten weiß ich dass die Bemühungen und Kompetenzen weit auseinanderdriften
können. Deshalb schätze ich Ihre Arbeit und Leistungen sehr und danke für die für mich nervenschonenden
Abläufe und super Ergebnisse
JF

von J. F. am 21.11.2019 um 18:59 Uhr

Erfolgreiche Klage gegen Schadenversicherer der Gegenseite
Verkehrsrecht
In einer gänzlich unverschuldeten Verkehrsunfallangelegenheit, beziehungsweise die damit in Verbindung stehende Verweigerung der Zahlung einer Restforderung durch den Schadenversicherer des Unfallverursachers , haben mir Frau Dr. Andrea Henke und ihr Kanzlei - Team exzellent geholfen. Frau Dr. Andrea Henke bewies auch bei diesem Mandat, daß sie sich für die Durchsetzung der Interessen ihrer Mandanten sehr einsetzt. Die seit cirka 15 Monaten durch die gegnerische Versicherung blockierte Zahlung einer Restsumme wurde durch Klage vor dem Amtsgericht Oberhausen fast vollständig an mich ausgezahlt. Ich kann nur jedem Verkehrsteilnehmer empfehlen, bei Verkehrsunfällen ( auch wenn diese unverschuldet sind ) eine Anwältin oder einen Anwalt zu beauftragen. Für mich kommt da jedenfalls nur Frau Dr. Andrea Henke in Frage, da ich ihre Freundlichkeit, juristische Weitsicht und auch ihre Einsatzfreudigkeit in den letzten Jahrzehnten zu schätzen gelernt habe. Wer sich als Verkehrsteilnehmer und möglicher Unfallbeteiligter allein mit gegnerischen Versicherungen abgibt, gerät häufig auf " dünnes Eis " und fällt Rechnungskürzungen der Schadenversicherer zum Opfer. Daher kann ich nur jedem Menschen raten: Verkehrsrechtschutzversicherung abschließen und im Schadenfall auf zur Kanzlei der Frau Dr. Andrea Henke. Sehr geehrte Frau Henke ! Herzlichen Dank an Sie und ihr Team !
MG

von M. G. am 15.11.2019 um 13:47 Uhr

trennung vom Ehemann
Familienrecht
Frau Dr. Henke ist sehr kompetent und man fühlt sich bei Ihr sicher aufgehoben.
Ich bin 64 Jahre alt und habe mich von meinem Mann getrennt.In diesem Alter kennt man sich überhaupt nicht damit aus,welche Rechte man besitzt.Frau Dr.Henke hat mir aber diese Angst
genommen. Dafür möchte ich Frau Dr.Henke herzlichst danken und kann Sie nur weiterempfehlen.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Gaul