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Rechtsanwalt

Andreas A. Unger

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Verkehrsrecht
AV
von A. V. am 03.10.2020 um 14:30 Uhr
Anspruch auf Pflichtteil
Erbrecht

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Herzlich Willkommen bei Dr. Unger und Kollegen !

Rechtsanwalt und Fachanwalt Andreas A. Unger ist Mitbegründer der Moerser Rechtsanwaltskanzlei Dr. Unger & Kollegen. Er vertritt und berät Sie in den Rechtsgebieten Familienrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht.


Rechtsanwalt Andreas A. Unger ist zugleich Fachanwalt für Familienrecht und hat die weiteren Schwerpunkte Arbeitsrecht, Erbrecht und Verkehrsrecht. 


Rechtsanwalt Andreas A. Unger

Rechts- und Fachanwalt Andreas A. Ungerbietet Ihnen in der Kanzlei Dr. Unger und Kollegen in Moers eine umfassende und kompetente Beratung und Vertretung in seinen genannten Schwerpunktbereichen.
Herr Unger setzt seit vielen Jahren konsequent und zielgerichtet Mandanteninteressen durch. Dabei klärt er in einem persönlichen Gespräch die Chancen und Risiken Ihres individuellen Falles mit Ihnen ab.

Falls gewünscht, versucht Rechtsanwalt Unger zunächst eine einvernehmliche Regelung für Sie herbeizuführen. Sollte dies nicht möglich sein oder sollten Sie dies nicht wünschen, setzt er Ihre Interessen konsequent durch.


Rechtsanwalt Andreas A. Unger ist vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie vor allen Arbeitsgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen in Deutschland vertretungsberechtigt.

Wenn Sie eine Beratung oder Vertretung durch Herrn Rechtsanwalt Unger wünschen, können Sie gerne telefonisch einen Termin unter 02841/39 11 929 vereinbaren oder hierzu das Kontaktformular über dem Profil nutzen. 


Familienrecht

Herr Rechtsanwalt Unger vertritt Sie bei Ihrer Scheidung und setzt Ihre Interessen konsequent durch. Insbesondere berät und vertritt Herr Unger Sie bei Scheidung, Unterhalt, Zugewinn sowie Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheiten.


Verkehrsrecht


Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Andreas A. Unger vertritt Sie im Arbeitsrecht bei Kündigungsschuzklagen, Abmahnungen sowie bei Fragen zu Abfindungen und Aufhebungsverträgen. Hierbei wurde die Grundsatzentscheidung getroffen, dass fast ausschießlich Arbeitnehmerinteressen vertreten werden. Diese Entscheidung beruht auf dem juristischen und persönlichen Interesse, im Arbeitsgerichtsprozess die in der Regel schwächere Partei bestmöglich gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Daher sollten Sie sich insbesondere schnellstmöchlich an uns wenden, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, da nach Erhalt der Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Zugang der  Kündigung eine Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden muss.

Erbrecht

Im Erbrecht vertritt Sie Rechtsanwalt Unger bundesweit in Erbstreitigkeiten, unter anderem bei Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, Testamentsanfechtungen, Testamenten sowie bei sonstigen Erbangelegenheiten.

Bei Fragen, ob wir die richtige Kanzlei bzw. der richtige Anwalt für Ihr juristisches Problem sind, können Sie sich gern unverbindlich unter der Tel.: 02841/3911929 mit uns in Verbindung setzen. 

Ihr Rechtsanwalt Andreas A. Unger

Andreas A. Unger ist gelistet in Rechtsanwälte Moers und Rechtsanwälte Deutschland.

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