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VS

von V. S. am 04.09.2021 um 08:31 Uhr

LIPOSUKTION DURCH DIE KRANKENKASSE
Allgemeine Rechtsberatung
Das sie mich vertreten würden wenn es vor Sozialgericht gehen sollten.
Vielen Dank für das freundliche Feedback.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Krumrey
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Sozialrecht
KH

von K. H. am 17.08.2021 um 14:42 Uhr

Schwerbehinderung
Sozialrecht
RA Frau Krumrey, hat von vornherein gesagt was geht und was nicht geht. Ich konnte jederzeit in der Kanzlei anrufen und nachfragen und bekam so schnell wie möglich eine Antwort zurück. Ich bedanke mich für Ihre Hilfe und möchte mich auch bein den Angestellten bedanken, die immer freundlich und zuvorkommend waren. Danke
Ich danke Ihnen für das tolle Feedback und die gute Zusammenarbeit. Auch in den Verfahren vor den Sozialgerichten ist es sinnvoll, den Grad der Behinderung in höhe von 50 ab Antragstellung zu erwirken. Das Versorgungsamt stellt diesen gelegentlich erst nach Einlegung des Rechtsmittels fest, um sich der Kostenlast zu entziehen. Es freut mich daher, dass wir dies auch in diesem Fall erwirken konnten und Sie auch hinsichtlich der Kosten unserer Tätigkeit schadlos gestellt wurden, da diese nun vollumfänglich durch das Versorgungsamt zu tragen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Anja Krumrey
Fachanwältin für Sozialrecht
SRW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Berlin-Adlershof
PV

von P. V. am 19.07.2021 um 13:08 Uhr

Erwebsminderungsrente
Sozialrecht
Ich habe mich von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt und ich wurde sehr gut beraten so das ich es auch verstehe. Der Schriftverkehr wurde problemlos per Mail übersendet. Ich bedanke mich recht herzlich für den schnellen Erfolg und der guten Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
P.Voß
Ich danke Ihnen für das freundliche Feedback und freue mich, dass wir auch in Ihrem Fall eine Erwerbsminderungsrente gegenüber der Deutschen Rentenversicherung durchsetzen konnten.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus Berlin-Adlershof.

Rechtsanwältin A. Krumrey
Fachanwältin für Sozialrecht
SRW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
UB

von U. B. am 01.07.2021 um 16:06 Uhr

klage gegen jobcenter
Sozialrecht
dank der frau rechtsanwältin anja krumrey, haben wir die klage beim landessozialgericht gewonnen, vielen dank dafür
Ich danke Ihnen für die nette Rückmeldung und freue mich, dass wir in der Berufungsinstanz vor dem Landessozialgericht die Höhe der Aufrechnung des Jobcenters mit den laufenden Leistungen erfolgreich rügen konnten. Es war daher die richtige Entscheidung, mit dem Gerichtsbescheid des Sozialgerichts zu uns zu kommen, damit dieser von uns geprüft und angegriffen werden konnte.

Ich wünsche ihnen alles Gute und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Rechtsanwältin Anja Krumrey
Fachanwältin für Sozialrecht
SRW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Berlin- Adlershof
LS

von L. S. am 18.05.2021 um 12:15 Uhr

Schnelle und sehr kompetente Hilfe
Sozialrecht
Eine sehr schnelle und sehr kompetente Hilfe. Es wurden immer extrem gute Einschätzungen getroffen, welche zum Schluss zu mehr als dem Ergebnis führten welches ich gehofft hatte. Ich kann Frau Rechtsanwältin Krumrey und die ganze Kanzlei nur weiterempfehlen.
Ich danke Ihnen für die nette Rückmeldung. Unsere Mandanten sehen sich nicht selten mit einer Vollstreckungsaufforderung des Hauptzollamtes wegen vermeintlicher Beitragsrückstände in der gesetzlichen Krankenversicherung konfrontiert. Hier ist schnelles Handeln und eine genau Prüfung der geltend gemachten Forderung notwendig. Somit konnte in Ihrem Fall eine erhebliche Reduzierung der Beitragsschulden erreicht werden. Ich danke Ihnen für das entgegengebrachte Interesse und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus Berlin Adlershof.

Rechtsanwältin Anja Krumrey
Fachanwältin für Sozialrecht
SRW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
SN

von S. N. am 28.03.2021 um 18:12 Uhr

Zumindest die Abrechnung erfolgte schnell und zuverlässig.
Sozialrecht
Ich kann lediglich Frau Rechtsanwältin Krumrey bewerten und diese leider nicht empfehlen.

Aufgrund der positiven Bewertungen und des nach außen bestehenden seriösen Eindrucks habe ich mich an Frau Krumrey mit der Bitte um Begründung einer fristwahrend eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde in einem Streit mit der Krankenkasse gewandt. Die Sach- und Rechtslage wurde in einem freundlichen Gespräch erörtert. Dass diese kein „Selbstläufer“ und anspruchsvoll sei, wurde hinreichend erörtert. Nach der Erörterung nahm Frau Krumrey das Mandat an und rechnete umgehend bei der Rechtsschutzversicherung ab.

Da das angenommene Mandat nach der Akteneinsicht nicht begründet wurde, bat das Gericht mit Verfügung vom 18.02.2020 „letztmalig“, die Beschwerde binnen eines Monats zu begründen. Frau Krumrey begründete die Beschwerde nicht und bat nicht um Fristverlängerung. Das Landessozialgericht hat daher die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, in dessen Beschluss vom 25.03.2020 es heißt:

„Seine Verfahrensbevollmächtigten haben die Nichtzulassungsbeschwerde trotz mehrfacher Aufforderungen und einer Fristsetzung durch den Vorsitzenden des Senats innerhalb der gesetzten Frist nicht begründet, ohne hierfür einen Grund anzugeben. Aus diesem Grund kann die Nichtzulassungsbeschwerde keinen Erfolg haben. Denn es ist nicht Aufgabe des Landessozialgerichts selbständig Gründe für die Zulassung der Berufung zu suchen, ...“.

Ebenfalls am 25.03.2020 - und damit nach Ablauf der letzten Frist - wies Frau Krumrey darauf hin, dass die Beschwerde nach ihrer Auffassung keine Aussicht auf Erfolg hat; sie riet zur Rücknahme. Da ich eine andere Auffassung – wie im Erstgespräch erläutert – hatte, habe ich Frau Krumrey daraufhin aufgefordert, das angenommene Mandat zu erfüllen und die Beschwerde bis zum 27.03.2020 zu begründen. Am 27.03.2020 teilte sie sinngemäß mit, die Beschwerde nicht begründen zu wollen. Das Mandat wurde hier folgerichtig gekündigt, um noch einen anderen Rechtsanwalt beauftragen zu können, welcher die Beschwerde begründen könne (der Beschluss des Gerichts war bis dahin noch nicht bekannt).

Ich muss dieses Gebaren leider als außerordentlich unseriös betrachten. Moniert wird hier nicht die abweichende Rechtsauffassung, was völlig in Ordnung ist. Moniert wird, dass Fristen nicht eingehalten wurden und das erst nach Ablauf der letzten Frist konkret mitgeteilt wurde, dass die Beschwerde keine Aussicht auf Erfolg haben (was ich nicht teile) und zurückgenommen werden solle, mithin die Beschwerde nicht begründet werde. Eine seriöse Kanzlei hätte dies vor Ablauf von Fristen getan, um den Mandanten die Möglichkeit einzuräumen, sich ggf. anderweitig oder aber selbst vertreten zu können. Dies wurde vereitelt. Dass ein geltend gemachter Anspruch aus Anwaltshaftung zurückgewiesen wurde, verwundert letztlich nicht.

Aufgrund der hiesigen berechtigten Kritik kündigte Frau Krumrey letztlich zwei weitere Mandate, die ebenfalls leider unzureichend bis gar nicht begründet wurden.
CR

von C. R. am 19.03.2021 um 12:56 Uhr

Widerspruch gegen BA-Bescheid
Sozialrecht
Vielen Dank für die sehr gute und kompetente Beratung und den super schnellen und erfolgreichen Abschluss meiner Angelegenheit.
Ich freue mich über Ihre Rückmeldung und bedanke mich für die angenehme Zusammenarbeit. Die Fragen der Nahtlosgewährung nach § 145 SGB III bergen stets viele Probleme, so da dass es mich freut, dass wir diese in Ihrem Fall sehr schnell klären und ausräumen konnten.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und stehe Ihnen bei auftretenden sozialrechtlichen Fragen gern wieder zur Seite.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin Adlershof
Rechtsanwältin Anja Krumrey
Fachanwältin für Sozialrecht
SRW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
KL

von K. L. am 25.01.2021 um 15:07 Uhr

Schnelle Arbeit ohne unnötige Umstände
Sozialrecht
Umgehende Reaktion per Rückruf (!) oder Mail. Keine umständlichen Termine, Schriftwechsel oder Kommunikation über Mitarbeiter. Statt „Standesdünkel“ solide, ehrliche Arbeit. Sehr freundlich im Kontakt & sehr kompetent in der Sache.
Ich freue mich über das positives Feedback Ihrerseits. Es ist uns wichtig, dass die Vorgehensweise mit unseren Mandanten in einer Weise besprochen wird, die für Nichtjuristen nachvollziehbar ist.

Ich danke ihnen daher für das entgegengebrachte Vertrauen und freue mich, dass wir für Ihren Pflegesohn nunmehr auch dieFeststellung der medizinischen Voraussetzungen für das Merkzeichen "H" erwirken konnten.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen aus Berlin-Adlershof
Rechtsanwältin Anja Krumrey
Fachanwältin für Sozialrecht
SRW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
UH

von U. H. am 25.01.2021 um 11:37 Uhr

Schwerbehinderungsgrad
Sozialrecht
Die kompetente und freundliche Beratung steht hier im Vordergrund. Das Verfahren war erfolgreich. Die Kanzlei und Frau Krumrey sind sehr empfehlenswert.
Vielen Dank für die nette Bewertung. Ich freue mich, dass wir in Ihrem Fall ebenfalls ein Anerkenntnis des Versorgungsamtes auf Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Anerkennung des Schwerbehindertengrades (GdB 50) erwirken konnten.

Ich stehe Ihnen gern jederzeit bei sozialrechtlichen Fragen zur Seite und wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin-Adlershof

Rechtsanwältin Anja Krumrey
Fachanwältin für Sozialrecht
SRW REchtsanwaltsgesellschaft mbH
BR

von B. R. am 24.01.2021 um 09:20 Uhr

Klage beim Versorgungsamt
Sozialrecht
-sehr gute und kompetente fachliche Beratung/Unterstützung
-Frau Krumrey nahm sich sehr einfühlsam meines Falles an
-transparente Kommunikation

Anwaltskanzlei sehr weiter zu empfehlen
Ich danke Ihnen für die positive Rückmeldung und freue mich, dass wir auch in Ihrem Fall eine zeitnahe Entscheidung im Klageverfahren vor dem Sozialgericht durch das Anerkenntnis des Versorgungsamtes erwirken konnten. Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute und stehe für etwaige weitere sozialrechtliche Fragen und Probleme gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Anja Krumrey
Fachanwältin für Sozialrecht
SRW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH