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Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

JM

von J. M. am 14.02.2019 um 10:27 Uhr

Möbelkauf
Kaufrecht
Gerne wieder, war sehr hilfreich
Besten Dank für Ihre freundliche Bewertung. Es freut mich, wenn ich Ihnen helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Blees
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
PH

von P. H. am 21.12.2018 um 18:37 Uhr

Urheberrechtsverletzung
Urheberrecht & Medienrecht
Ich fühlte mich absolut professionell und engagiert vertreten.
Ich habe großen Respekt vor dem Fachwissen von Herr Blees und fand den Aufbau und die Formulierungen seiner Korrespondenz einfach beeindruckend.
Für die persönlichen Gespräche hat er sich Zeit genommen und war immer für mich erreichbar.
Vielen Dank für Ihre positive Kommentierung! Es freut mich, dass ich zu Ihrer Zufriedenheit für Sie tätig werden konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Blees
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
JS

von J. S. am 05.12.2018 um 11:12 Uhr

Vielen Dank, kann ich nur empfehlen.
IT-Recht
Kompetente und seriöse Beratung, zuverlässig,empfehlenswert
Vielen Dank für Ihre Bewertung!

Es freut mich, dass Ihre Ansprüche wegen Verletzung Ihrer Urheberrechte an Lichtbildaufnahmen erfolgreich durchgesetzt werden konnten.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Blees
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
AB

von A. B. am 11.11.2018 um 01:54 Uhr

Widerruf bei Maßanfertigung
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Blees hat mir alle meine Fragen ausführlich und verständlich beantwortet. Ich bin sehr froh über die gewonnenen Erkenntnisse!
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung. Es freut mich, dass ich Ihnen helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Blees
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
JN

von J. N. am 05.11.2018 um 06:26 Uhr

Möbel Widerruf
Allgemeine Rechtsberatung
Die Antwort kam schnell und war hilfreich
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung. Es freut mich, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Blees
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
HF

von H. F. am 02.10.2018 um 08:50 Uhr

Widerrufsrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Schnelle Rückmeldung, kurz und präzise Information, weitere Unterstützung angeboten.
Vielen Dank!
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung! Es freut mich, wenn ich Ihnen für Ihr weiteres Vorgehen zu Ihrem Anliegen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Blees
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
JV

von J. V. am 22.09.2018 um 16:28 Uhr

Kaufvertrag
Allgemeines Vertragsrecht
Tolle Beratung, einfach erklärt, gerne wieder
Besten Dank für Ihre positive Kommentierung. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Blees
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

von B. Ç. am 07.09.2018 um 12:34 Uhr

Empfhlenswerter Rechtsanwalt
Kaufrecht
War mit der Gesamtleistung absolut zufrieden und kann Herrn Ra. Blees jeden empfehlen.
In meinem Fall handelte es sich um ein Rechtsstreit mit der Fa. Amazon, welches er sehr souverän außergerichtlich gelöst hat.

Vielen Dank!
Besten Dank für Ihre positive Bewertung und nochmals vielen Dank für die sehr angenehme Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Blees
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
EP

von E. P. am 06.09.2018 um 23:33 Uhr

Mandatenbewertung.
Allgemeine Rechtsberatung
Extrem hohe und umfassende Kompetenz.Sehr freundliche Gespräche und schnelle Bearbeitung.
Kurzfristige telefonische Erreichbarkeit und Terminvergabe.
Wer kompetente Unterstützung braucht ist bei Ihm in den besten Händen.
Absolut zu empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen

Erwin Pfeiffer
Vielen Dank für Ihren positiven Kommentar!

Es freut mich, wenn ich Ihnen helfen und zu Ihrer Zufriedenheit tätig werden konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Blees
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
RD

von R. D. am 19.08.2018 um 14:13 Uhr

Besser geht´s nicht
IT-Recht
Freundlicher und pfiffiger Rechtsanwalt, der auch auf die Bedürfnisse des Mandanten eingeht.
Vielen Dank für die sehr freundliche Bewertung!

Es freut mich, dass die Angelegenheit ganz zu Ihrer Zufriedenheit erledigt werden konnte und die Gegenpartei zur Unterlassung ehrverletzender Äußerungen im Internet verpflichtet wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Blees
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht