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Bewertungen

RL

von R. L. am 25.09.2022 um 14:10 Uhr

Prämiensparvertrag
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Frau Bontschev hat mich sehr erfolgreich im Streit mit der Sparkasse vertreten. Sie hat die Angelegenheit der Zinsnachforderung zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. Ich kann Frau Rechtsanwältin Bontschev jederzeit weiterempfehlen und möchte mich hiermit für die geleistete Arbeit sehr herzlich bedanken.
Vielen Dank und sehr gern haben wir ihr Geld von der Sparkasse zurück geholt.
JR

von J. R. am 20.08.2022 um 10:58 Uhr

Klage mit AA erfolgreich
Allgemeine Rechtsberatung
Der Einsatz und der direkte Kontakt
Vielen Dank. Es ging um die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft, die der Mandant abgegeben hat für die Einreise ausländischer Staatsbürger. Der Mandant wurde mit einem fünfstelligen Betrag aus der Bürgschaft für die Gewährung von Sozialleistungen in Anspruch genommen. Wir konnten den Anspruch abwehren.
AR

von A. R. am 16.08.2022 um 16:22 Uhr

Guthaben Wiederbeschaffung
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Fachlich fundierte und erfolgreiche Durchführung des Mandats.
Vielen Dank, wir freuen uns, dass wir Ihre gesamte Einlage "wiederbeschaffen" konnten.
UD

von U. D. am 19.07.2022 um 09:31 Uhr

Planung Finanzrecht
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
positiv: der direkte und schnelle Zugang, lösungsorientiert
KK

von K. K. am 17.07.2022 um 15:49 Uhr

5 Sterne!
Allgemeine Rechtsberatung
Alles TOP! Warte jetzt auf mein Angebot...
RS

von R. S. am 01.07.2022 um 14:12 Uhr

Rechtsstreit mit SAB um unberechtigte Forderung
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Frau Bontschev hat mir fest zur Seite gestanden bis zum Abschluss des Rechtsstreits, um hohe unberechtigte Forderungen abzuwehren. Trotz extra Verhinderungen seitens der Juristen der Bank, gelang es ihr mit grossem Sachverstand und auch menschlicher Empathie die Bank in die Schranken zu weisen und mir damit viel Geld zu sparen und auch etwas Glauben an die Gerechtigkeit zurück zu gewinnen. Frau Bontschev ist eine Anwältin Ihrer Klienten im besten Sinne und nicht nur auf ihren eigenen Nutzen bedacht, wie ich es leider von anderen renommierten Anwaltzkanzleien schon erleben musste. Deswegen eine klare Empfehlung von mir!
Vielen Dank. Ja wir konnten gemeinsam der SAB (einer Förderbank) entgegentreten, die Ansprüche aus einer Vorfälligkeitsentschädigung geltend gemacht hat, obwohl sie keinen Anspruch hatte, denn die Bank hat den Darlehensvertrag gekündigt. Man hat sich auf der Seite der Bank getraut, trotz der bekannten Rechtsprechung des BGH, das bei Kündigung eines Verbraucherdarlehen durch die Bank die Geltendmachung von Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlossen ist, den hohen 5-stelligen Betrag gegenüber der Mandantin geltend zu machen.
Wir haben alles abgewehrt. Danke für Ihr Vertrauen.
SW

von S. W. am 30.06.2022 um 09:52 Uhr

Sehr schnelle und kompetente Beratung
Allgemeine Rechtsberatung
Ich habe bei Frau Bonteschev sehr schnell einen Termin für ein persönliches Telefonat bekommen in dem sie sich mein Problem anhörte und mich sehr gut beraten hat. Ich habe ihr das Mandat hierfür auch übertragen und kann Frau Bontschev jedem weiter empfehlen.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen.
ES

von E. S. am 14.06.2022 um 08:58 Uhr

Bankenrecht
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Frau Bontschev arbeitet sehr professionell, Kanzlei arbeitet sehr effizient, Post geht taggleich raus. Ich bin sehr zufrieden und würde die Kanzlei jederzeit weiterempfehlen.
Vielen Dank. Wir haben das Mandat für das Führen der Berufungsinstanz erhalten und damit viele interessante Rechtsfragen, die den Darlehensvertrag zur Finanzierung eines größeres Immobilienpaketes betreffen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und betreuen werden das Bestmögliche versuchen, die Berufung für Sie erfolgreich zu führen.
CJ

von C. J. am 07.06.2022 um 17:13 Uhr

Versicherungsstreit
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Frau Rechtsanwältin Bontschev hat mich absolut kompetent, zielführend und letztendlich (2. Instanz) auch erfolgreich in einem Versicherungsstreit (Rührrup-Rente) beraten und vertreten. Kann ich nur weiterempfehlen.
Vielen Dank. Es ging um eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in einem Versicherungsvertrag der Allianz.
Es ist nicht von vornherein ausgeschlossen, dass eine Rückabwicklung des Vertrages erfolgen kann. Danke für Ihre Geduld, in der 2. Instanz konnten wir einen Erfolg verzeichnen.
WH

von W. H. am 02.06.2022 um 10:46 Uhr

Bankeninsolvenz
Allgemeine Rechtsberatung
Fair und kompetent
Vielen Dank, gern sind wir weiterhin bei Fragen für Sie da.