4,4
Sehr gut
20 Bewertungen
5
(16)
4
(1)
3
(0)
2
(1)
1
(2)
Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

UG

von U. G. am 02.12.2015 um 22:38 Uhr

Schmerzensgeldansprüche, Erbauseinandersetzung
Steuerrecht
Internationales Recht
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Allgemeines Vertragsrecht
Teil 1:
Die Kanzlei hatte uns bei der Durchsetzung verschiedener Ansprüche unterschiedlicher Komplexität (Erbschaft, Schmerzensgeldansprüche) nach US-Zivilrecht vertreten. Von der ersten sehr freundlichen Kontaktaufnahme bis zum Abschluss des Verfahrens fanden wir uns außerordentlich gut betreut. Entscheidend für die Auswahl dieser Kanzlei war die Zulassung zu Gericht im US-Staat Florida, die lokale Nähe zum Ort des Gerichtsverfahrens, die langjährige Erfahrung bei den zu behandelnden Themen, das Transportieren aller notwendigen Informationen in die deutsche Sprache, die Existenz einer deutschen Außenstelle der Kanzlei sowie die gute Reputation des Anwalts. Die Kanzlei haben wir auf ausdrückliche Empfehlungen auf den Webseiten des deutschen Auswärtigen Amtes sowie der diplomatischen Vertretungen im US-Staat Florida ausgewählt. Wir hatten von Anfang an das Gefühl Ernst genommen zu werden.
VL

von V. L. am 14.09.2015 um 17:29 Uhr

Beratung in Bezug auf amerikanisches Gerichtsverfahren im Bereich des Erbrechts
Internationales Recht
Fachlich kompetente Beratung, schnell den Kern der Sache erfasst, sehr freundlich
IH

von I. H. am 03.12.2014 um 21:28 Uhr

Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach Unfall mit Personenschaden in USA
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Sehr kompetente und fachliche Vertretung beim durchsetzen meiner Schadensersatzansprüche. Gerade durch die Besonderheit Auslandsunfall habe ich mich hier gut aufgehoben gefühlt. Sehr empfehlenswert!
MR

von M. R. am 03.12.2014 um 14:40 Uhr

Vertretung in deutschem Gerichtsverfahren gegen US-Personen wg Ansprüche der JCC
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Over 18 months ago we were served with papers in the United States regarding an issue that involved German as well as Canadian laws and courts. We were at a loss of who to engage legal services with as this was a complicated matter. After thorough research as well as a few referrals from other legal firms we found and engaged Urban, Their, Federer and Chinnery. Throughout the entire process Dr. Federer and Mr. Their were available, accessible and easy to understand and communicate with. We felt like they knew our case and were fully committed to a positive outcome. As there are no previous cases to ours to compare to we are very happy with the ultimate outcome and feel confident that it was through the efforts and work of our legal team. I would highly recommend and will utilize them again in the future if the need every arises.
BS

von B. S. am 29.10.2014 um 13:35 Uhr

Erstattungsanspruch bzgl. britscher Umsatzsteuer, Registrierung dt. Firma für VAT in UK, CIS
Steuerrecht
Internationales Recht
Wir wurden von RA Thier sehr gut beraten, wobei er von Anfang an, die Situation realistisch dargestellt hat.
Er hat alles zu unserer vollen Zufriedenheit abgewickelt und uns in Zusammenarbeit mit seinem englischen Kollegen Mr. Woodward vor Strafe bewahrt.
Wir arbeiten auch weiterhin gerne mit ihm zusammen und würden ihn jederzeit weiterempfehlen.
TF

von T. F. am 24.10.2014 um 22:29 Uhr

Deutsch.Amerikanische Immobileninvestitionen, Deutsch Amerikanisches Steuerrecht, US Real Estate
Internationales Recht
Herr Thier unterstützte mich im Bereich deutsch-amerikanischen Immobilien-und Steuerrechts. Dabei zeigte sich Herr Thier als sehr erfahren, der nicht nur weiß was in einem Vertragsentwurf steht, sondern gerade auch was nicht drin steht, was in den USA von großer Bedeutung ist. Das Mandat wurde pünktlich, kosteneffizient und zu meiner vollsten Zufriedenheit bearbeitet. Herr Thier machte mich auf potentielle Gefahren beim Erwerb von US-Immobilien aufmerksam, die ich, trotz eigener jahrelanger Erfahrung, so noch von keinem Anwalt vermittelt bekam.
Besonders hervorzuheben ist die ausgezeichnete Kommunikation zwischen Herrn Thier und mir sowie auch mit der Kanzlei Urban Thier. Herr Thier ist sowohl häufig in den USA als auch in D und damit näher dran am Markt und an beiden Geschäftsmentalitäten als Kanzleien, die von Deutschland heraus agieren.
Ich werde für meine nächste Akquise wieder auf die Unterstützung der Kanzlei zurückgreifen.
Danke für Ihre freundliche Bewertung. Wir stehen auch in Zukunft gerne zu Ihrer Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
C. Thier
Rechtsanwalt/Attorney at Law
JP

von J. P. am 21.10.2014 um 17:34 Uhr

Drafting of LLC agreements with US-German tax implications
Wirtschaftsrecht
Mr. Thier was very helpful, quick and professional.
Thank you for your evaluation. We will continue to assist you with German American corporate legal advice as needed and requested.

Best regards
Christian Thier
Rechtsanwalt/Attorney at Law (NY)
CW

von C. W. am 21.10.2014 um 17:03 Uhr

Umsatzsteuerrecht Deustchland - Grossbritannien
Steuerrecht
Internationales Recht
I have worked with Christian Thier on a number of tax cases and find him very approachable, professional and capable. I enjoy working with him and would certainly recommend his services.
AM

von A. M. am 17.10.2014 um 15:22 Uhr

Gesellschaftsgründung, Gesellschaftervereinbarungen, Vertragsrecht, Internationales Steuerrecht
Steuerrecht
Internationales Recht
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Christian Thier is an experienced international lawyer providing valuable advice and support to conduct company matters efficiently in the legal frame work.
Urban Thier Federer & Chinnery Rechtsanwälte - Rechtsanwalt Carl-Christian Thier provide quality service and have good understanding of various aspects of our business. Legal assistance is provided timely; and contributes to our achieving our objectives successfully
WT

von W. T. am 12.10.2014 um 15:55 Uhr

Erbschaftsrecht und Nachforschung der Gelder
Internationales Recht
Die Rechtsberatung war soweit, mit Abstrichen in Ordnung, manche Fragen wurden überteuert bzw. Nachfragen wegen Rechnungsstellung erst gar nicht beantwortet.Ich warte noch heute auf einen geforderten Rückruf.. Die Anwälte hatten keinen Plan für die Vorgehensweise, ich musste alles Vorgeben,die Anwälte hatten keine wirklichen Ideen für die Angelegenheit. Gelder auf dem Notar Anderkonto sehr spät und erst nach meiner Aufforderung ausbezahlt.
Der Mandant war nicht in UK sondern in den USA vertreten. Der Mandant kam zu uns mit unrichtigen Vorstellungen über den Sachverhalt. Wo er meint, es habe kein Plan bestanden, war es tatsächlich so, dass der von ihm behauptete Anspruch nicht bestand. Wir haben für den Mandanten im Weiteren das Maximum dessen, was ihm im besten Fall zustand, erreicht.

Nach unseren Unterlagen wurden alle Nachfragen zeitnah beantwortet. Gelder sind unmittelbar nach Bestätigung der Kontoinformation ausgezahlt worden. Nach Ende des Mandats wünschte er weitere kostenlose Beratung. Dies haben wir abgelehnt.

Es bestanden bei Mandanten Verständnisschwierigkeiten bzgl. des US-Erbrechts, die auch in wiederholten Gesprächen trotz intensiver Bemühungen nicht völlig ausgeräumt werden konnten.