Fachanwalt für
- Baurecht & Architektenrecht
Rechtsgebiete
- Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
- Öffentliches Recht
- Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
- Öffentliches Baurecht
- Grundstücksrecht & Immobilienrecht
- Schiedsgerichtsbarkeit
Online-Rechtsberatung
Über mich
Seit 1990 als Rechtsanwalt in Jena ...
... verfüge ich über die Erfahrung, um Sie bei allen Rechtsfragen zu Bau und Immobilie effektiv zu unterstützen. Fortbildung zum aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung ist für mich selbstverständlich.
Im Beratungsgespräch erläutere ich Ihnen auch komplexe Sachverhalte in verständlicher Sprache und informiere Sie dabei ausführlich, transparent und vor allem realistisch zu Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten. .
Baurecht & Architektenrecht
Im Baurecht und Architektenrecht vertreten ich sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber in sämtlichen baurechtlichen Angelegenheiten.
Bereits während der Planung Ihres Bauprojekts stehe ich Ihnen zuverlässig zur Seite und übernehme für Sie die Prüfung oder Erstellung von Verträgen mit Architekten, Ingenieuren (Sonderfachleuten, z.B. Baugrundgutachter, Statiker, Fachplaner) Handwerkern und Bauunternehmen.
Zudem helfe ich Ihnen bei der Beantragung einer Baugenehmigung und kümmere mich im Falle von Störungen des Bauablaufs und Baumängeln um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Wohnungseigentumsrecht
Wenden Sie sich bei allen Fragen zum Wohnungseigentum oder Teileigentum an mich .
Ich berate und vertrete sie vor allem beim Kauf und der Errichtung der Eigentumswohnung. Entsprechen die vereinbarten Raten der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), rechtfertigt der Baufortschritt die nächste Rate, liegen die Voraussetzungen für die Abnahme des Sondereigentums und des Gemeinschaftseigentums vor.
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rund um das Thema Grundstück stehe ich Ihnen auch als qualifizierter Ansprechpartner zur Seite.
Ob es um den Kauf eines Grundstückes, die Sanierung bestehender Gebäude oder den Neubau geht, die Eigennutzung der Immobilie oder die Vermietung und Verpachtung, die Übertragung der Immobilie durch Schenkung, letztwillige Verfügung (Testament) oder Verkauf geht, in unserer Kanzlei finden Sie den richtigen Ansprechpartner.
Ich berate und vertrete Sie bei der Belastung des Grundstücks mit Grundpfandrechten (Grundschulden, Hypotheken) zur Finanzierung, sowie, Nutzungsrechten, wie z.B. Wegerechte, Leitungsrechte.
Genauso unterstütze ich Sie bei der Auswahl des richtigen Versicherungsschutzes und vertreten Sie in Schadensfällen.
Kaufrecht, Handelsrecht
Auch am Bau werden täglich Kaufverträge geschlossen, wenn es um die Lieferung von Baustoffen (Beton, Zement, Betonbauteile, Türen, Fenster, u.s.w.) geht.
Liegt ein Handelskauf vor? Wurde die kaufmännische Prüfungs- und Rügepflicht beachtet? Kommt ein Rückgriff in der Lieferkette in Betracht?
Sollten jedoch Mängel am Kaufgegenstand zutage treten, setze ich gerne Ihre entstandenen Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz oder Rücktritt durch.
Öffentliches Baurecht
Wurde Ihnen die Baugenehmigung zu Unrecht verweigert, ist die Baugenehmigung des Nachbarn wirksam war, sind die Abstandsflächen eingehalten?
Wir prüfen die rechtlichen Möglichkeiten, dafür bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des öffentlichen Baurechts (Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht).
Schlichter, Adjudikator, Schiedsrichter
Sie wollen Ihren Streit nach Möglichkeit ohne staatliche Gerichte beilegen? Sie benötigen einen kompetenten Berater, der Ihre Schiedsgerichtsklauseln verfasst?
In diesen Fällen kann ich für Sie als Parteivertreter fungieren oder Schiedsrichter sein. Als Streitlöser (Schlichter, Adjudikator, Schiedsrichter) nach SL Bau oder Schlichter nach der SOBau Schlichtungs- und Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen finden Sie in mir eine unabhängige Person, die den Rechtsstreit gütlich beilegen kann.
In einem der genannten Rechtsgebiete besteht Informations- und Beratungsbedarf? Setzen Sie sich mit mir per E-Mail, Telefon oder über das anwalt.de-Profil in Verbindung.
Qualifikationen und Auszeichnungen
Fortbildungsbescheinigung 2023 des DAV
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (ARGE Baurecht)
- Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.
Rechtstipps 3
Auch bei einer gewerkeweisen Vergabe kann ein Verbraucherbauvertrag vorliegen.
19.07.2021Wer wählt die Expositionsklasse des Betons aus?
16.07.2019
Kontaktdaten von Claus Suffel
Friesweg 2, 07743 Jena
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