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Bewertungen

SS

von S. S. am 08.01.2016 um 14:35 Uhr

Widerspruch Leistungen zum Lebensunterhalt
Sozialrecht
Die Anwältin Frau Unger,
ist das "BESTE" was mir passieren konnte!!!
Ich bin seit einem Jahr krank geschrieben,weil es mir den Boden unter den Füßen weg gerissen hat. Mein Sohn hatte eine Lehre angefangen und unser Einkommen wurde von dem Jobcenter sehr sehr oft falsch berechnet,obwohl immer alle Papiere dem Amt vorlagen.

Mehrmals musste ich Frau Unger aufsuchen,mehrmals ist sie in Widerspruch gegangen und immer wieder konnte sie mir helfen. Ich bin ihr so so dankbar,das sie immer wieder ein offenes Ohr für mich hat und sie sich für mich und meine Jungs eingesetzt hat und weiterhin einsetzt.
So kann ich öffentlich an die Kanzlei Unger und deren super Mitarbeiterinnen Danke sagen.

SIE IST EIN ENGEL IN EINER SCHWARZEN ROBE!!!
RL

von R. L. am 08.01.2016 um 09:31 Uhr

Ordnungswidrigkeitenverfahren
Allgemeine Rechtsberatung
Frau Unger ist eine sehr kompetente und freundliche Anwältin. Bußgeldverfahren wurde nach lediglich einem Schreiben eingestellt. TOP! Diese Anwältin kann man auf jeden Fall weiter empfehlen.
KH

von K. H. am 07.01.2016 um 16:34 Uhr

Harz IV
Sozialrecht
vielen Dank an Frau Unger und ihre fleißigen Mitarbeiterinnen, ich habe die Kanzlei schon sehr oft in Anspruch genommen und war jedesmal mehr als zufrieden; ich bedanke mich für die schnelle und gute Arbeit
AH

von A. H. am 07.01.2016 um 16:27 Uhr

Sozialrecht
Sozialrecht
Sehr freundliche und kompetente Anwältin. Mir wurde bisher immer weiter geholfen und das stets mit Erfolg.
FG

von F. G. am 07.01.2016 um 12:36 Uhr

Allgemeine Rechtsberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Sollte trotz guter Aussichten alleine Klagen in Altenburg.Ich dachte deswegen gehe ich zum Anwalt???
Sinnlose Kosten für nichts. (417 €)
Für F.G.wurden vier Widerspruchsverfahren geführt, welche leider erfolglos blieben. Da mir von F.G. lediglich für eine Angelegenheit ein Berechtigungsschein vorlegt wurde, konnte ich auch nur eine Sache über die Beratungshilfe abrechnen. Für die drei anderen Angelegenheiten wurden sodann, da nach mehrmaligen Aufforderungen keine Beratungshilfeunterlagen eingereicht wurden, Rechnungen an F.G. gestellt. Diese drei Rechnungen waren allerdings kulanterweise sehr gering (2x 57,12 € und 1x 114,24 €). Die in der Bewertung von F.G. genannten 417,00 € setzen sich somit aus diesen Rechnungen zzgl. Mahnkosten, Mahnbescheidskosten sowie Zwangsvollstreckungskosten zusammen, welche F.G. alle selbst verschuldet hat.
Klagen werden durch mich nur eingereicht, wenn Erfolgsaussichten bestehen!