Bewertungen von Dorothee Müller
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Bewertungen
MD
von M. D. am 18.03.2016 um 14:06 Uhr
Kündigung
Arbeitsrecht
Super Abfindung rausgeholt! Danke!
HM
von H. M. am 11.11.2015 um 10:31 Uhr
Zeugnisberichtigungsklage
Arbeitsrecht
Die Zusammenarbeit mit Frau Müller ist sehr angenehm. Frau Müller ist pragmatisch und durchsetzungsstark, wenn es darauf ankommt. Ich würde Frau Müller jederzeit weiter empfehlen.
ÖK
von Ö. K. am 06.11.2015 um 17:54 Uhr
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Top Beratung und super aufgehoben
Danke für alles
Danke für alles
WM
von W. M. am 23.02.2015 um 15:56 Uhr
Kündigungsverfahren vor Gericht
Arbeitsrecht
Mein Arbeitgeber sah alt aus!
BM
von B. M. am 10.10.2014 um 15:06 Uhr
Kündigung
Arbeitsrecht
Frau Müller hat mich gegenüber meinem Arbeitgeber vertreten. Sie hat Biss und nicht nachgegeben, so dass ich eine tolle Abfindung bekommen habe, mit der ich gar nicht gerechnet habe. An dieser Stelle möchte ich mich hierfür nochmal herzlich bedanken.
ML
von M. L. am 29.04.2014 um 13:13 Uhr
Familienrecht
Familienrecht
Frau Müller hat meine Scheidung gemacht und den Unterhalt geklärt. Auch die Umgangsregelung hat sie gemacht. Ein "rundum Sorglospaket"! Vielen Dank!
HJ
von H. J. am 22.04.2014 um 08:21 Uhr
Scheidung
Familienrecht
Gute, kompetente Beratung und erfolgreiche Prozessführung
SB
von S. B. am 10.12.2013 um 10:46 Uhr
Familienrecht
Familienrecht
Die Zusammenarbeit mit Frau Müller war sehr erfreulich, zumal die Fälle, die vorher von anderen Anwälten ergebnislos bearbeitet wurden zu meinem Gunsten verliefen.
Vorherige gute Beratung und Hilfe bei der Entscheidungs-findung.
Die Kanzlei Dorothee Müller kann ich nur weiterempfehlen.
Vorherige gute Beratung und Hilfe bei der Entscheidungs-findung.
Die Kanzlei Dorothee Müller kann ich nur weiterempfehlen.
UR
von U. R. am 13.09.2013 um 20:09 Uhr
Scheidung, Unterhaltsregelung
Familienrecht
ausführliche und kompetente Beratung
EM
von E. M. am 13.05.2013 um 13:03 Uhr
Kündigung
Arbeitsrecht
Mein Arbeitgeber hatte das Arbeitsverhältnis unberechtigt gekündigt. Zusammen haben wir erreicht, dass der Arbeitgeber die Kündigung zurückgenommen hat.