Bewertungen von Dr. Alexander T. Schäfer

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Sehr gut
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Bewertungen

SA

von S. A. am 13.06.2023 um 08:46 Uhr

Thema Hausrat
Allgemeine Rechtsberatung
der gesamte Kontakt bis jetzt war einwandfrei und sehr professionell, zudem sehr nett und sympathisch.

Sabine Alexander
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Ich habe Sie in einer Angelegenheit Ihrer Hausratversicherung erstberaten. Damit konnte Ihr Anliegen vorläufig gelöst werden. Gerne kann ich Sie erneut beraten oder vertreten.
RK

von R. K. am 21.02.2023 um 20:51 Uhr

BU Vergleich
Versicherungsrecht
Hatte in meinem Leben bisher 2 Rechtsanwälte, Herr Dr.Schäfer war mit Abstand der Beste und ging immer zeitnah auf Termine ein und seine Zuverlässigkeit und die seiner Mitarbeiter waren vorbildlich. Daher 5 Sterne von 5!. Er sagt was er tut und macht was er sagt!
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Wir haben in einem Verfahren vor dem Landgericht Saarbrücken gegenüber der Allianz Lebensversicherung Leistungen wegen Berufsunfähigkeit (BU-Rente und Beitragsbefreiung) geltend gemacht und konnte das Verfahren dort zeitnah mit einem sehr zufriedenstellenden Vergleich abschließen.

Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer
Fachanwalt für Medizinrecht und für Versicherungsrecht
Experte für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Frankfurt am Main
www.atsrecht.de
MD

von M. D. am 20.12.2022 um 18:07 Uhr

Ordentlicher Vergleich mit meiner PKV wegen Krankentagegeld
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Dr. Schäfer hat mich gegen meine private Krankenversicherung kompetent vertreten. Diese hat meine 100% Arbeitsunfähigkeit angezweifelt und einen Gutachter bestellt um meinen Gesundheitszustand zu beurteilen. Dieser Gutachter ist jedoch bundesweit auch unter Fachleuten dafür bekannt jeweils im Sinne der Krankenkasse zu begutachten. Daher war der Ausgang des Gutachtens für mich auch nicht überraschend. Meine Krankenkasse hat noch am selben Tag die Zahlung des Krankentagegelds eingestellt.
Daraufhin habe ich Herrn Dr. Schäfer mandatiert. Er hat mich persönlich und zeitnah in seinem Büro über die Rechtslage, die Chancen und Risiken und über das weitere sinnvolle Vorgehen beraten. Er war auch jederzeit immer telefonisch erreichbar und hat alle Anfragen unverzüglich bearbeitet. Auch hat er Hartnäckigkeit bei der Kommunikation mit meiner Krankenkasse bewiesen. Diese war doch nur sehr schlecht erreichbar und haben häufig erst nach mehrfacher Aufforderung reagiert.
Schließlich hat er einen außergerichtlichen Vergleich mit meiner Krankenkasse erreicht. Mir wurde immerhin zu 50% das Krankentagegeld für die restliche Zeit meiner Krankheit von immerhin fast einem Jahr rückwirkend ausgezahlt. Sicherlich hätte es vor Gericht auch noch ein besseres Urteil geben können. Das hätte sich aber sicherlich noch über Jahre und evtl. über mehrere Instanzen hingezogen. Außerdem hätte das Urteil auch zu meinen Ungunsten ausgehen können und somit ich hätte gar nichts bekommen. Daher bin ich mit dem erreichten Vergleich sehr zufrieden und würde Herrn Dr. Schäfer jederzeit wieder engagieren.
Auch mein behandelnder Arzt findet den Vergleich sinnvoll und erfreulich.
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Wir konnten bei Ihrer doch recht langen Arbeitsunfähigkeit am Ende mit der Halleschen einen Vergleich schließen. Auch wenn dies mit einem teilweisen Verzicht auf die Ansprüche verbunden war, konnte dadurch ein anderenfalls mehrjähriger Rechtsstreit vermieden werden, was am Ende für Sie das bessere Ergebnis darstellte.

Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer
Fachanwalt für Medizinrecht und für Versicherungsrecht
Frankfurt am Main
www.atsrecht.de
UE

von U. E. am 17.11.2022 um 14:27 Uhr

überaus gelungener Vergleich im Medizinrecht
Medizinrecht
Herr Dr. Schäfer hat mich im Rahmen einer fehlenden Aufklärung im Medizinrecht vertreten. Er hat für mich einen durchaus sehenswerten Vergleich vor Gericht mit einer hartnäckigen Gegenseite erzielt. Herr Dr. Schäfer ist ein sehr professioneller Anwalt. In erster Linie klärt er offen über alle Möglichkeiten auf, welche man als Rechtsmittel zur Verfügung hat. Seine Schriftsätze sind exzellent und besonders hervorzuheben sind die schnellen Korrespondenzeiten und die überaus professionelle Vertretung vor Gericht. Ich kann Herrn Dr. Schäfer nur unbedingt weiterempfehlen! Herr Dr. Schäfer hat deutlich mehr Sterne verdient als hier abzugeben sind. Vielen Dank an Sie!
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Sie hatten Schadensersatzansprüche wegen einer Kunstlinsenimplantation und LASIK geltend gemacht. Im Rahmen der Beweisaufnahme vor dem Landgericht Frankfurt am Main zeigte sich, dass Sie nicht ausreichend über die Risiken und Erfolgsaussichten des Eingriffs aufgeklärt worden waren, weshalb die Beklagte einlenkte und sich auf einen sehr akzeptablen Vergleich einließ.

Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer
Fachanwalt für Medizinrecht und für Versicherungsrecht
Frankfurt am Main
www.atsrecht.de
RS

von R. S. am 21.10.2022 um 11:36 Uhr

BU Zusatzversicherung (Polizeibeamter a. L)
Versicherungsrecht
Ich kann RA Dr. A. Schäfer absolut nur empfehlen in meinen speziellen Fall als Polizeibeamter auf Lebenszeit. Meine schweren Erkrankungen seit 2019 haben zunächst durch einen anderen von mir beauftragten normalen Rechtsanwalt aus meiner Region keine Leistungsergebnisse gegenüber der Barmenia Versicherung ergeben. Erst durch Übernahme meines Falles von Dr. Schäfer kam Bewegung in die sehr lange andauernde festgefahrene Sache. Durch einen außergerichtlichen Vergleich wurde dann mit Androhung einer Klage vor dem LG Ellwangen eine Leistungszusage vom Versicherer letztendlich zugesagt. Mein polizeilicher beruflicher Werdegang / bzw. Karriere als Kommissar ist aber durch meine Krankheit nun erledigt. Mir wurde dann auch wegen der schweren Erkrankungen ein GDB 100 (beantragt über meine VDK Mitgliedschaft) zugesprochen. Ich kann nur sagen dass vom Beginn der Beratung, Bearbeitung, Korrespondenz alles perfekt mit Dr. Schäfer gelaufen ist und auch immer harmoniert hatte. Ich hatte immer ein sehr gutes Gefühl dass mit der Beauftragung von Dr. Schäfer dieses Mal ich einen TOP Anwalt !!! ausgewählt hatte. Eine Weiterempfehlung und 5 Sterne Bewertung ist für mich daher selbstverständlich.
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, Ihre Ansprüche wegen Berufsunfähigkeit gegenüber der Barmenia ohne gerichtliches Verfahren durchzusetzen, gerade auch, weil Sie mit Ihrer ersten anwaltlichen Vertretung leider keinen Erfolg gehabt haben. Sie sind jetzt finanziell abgesichert und können sich jetzt voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.

Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer
Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht
Frankfurt am Main
www.atsrecht.de
IT

von I. T. am 03.08.2022 um 23:29 Uhr

Nicht zu empfehlen!
Versicherungsrecht
Ich hatte Herrn Schäfer mit der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber meiner privaten Krankenversicherung mandatiert. Diese lehnte nämlich in diversen Fällen die Kostenerstattung ab.

Nachdem das erstistanzliche Urteil ergangen war, waren wir dann so verblieben, dass wir zunächst abwarten, ob die Gegenseite Berufung einlegt, um dann zu entscheiden, ob und wann wir die Zwangsvollstreckung einleiten.

Herr Schäfer hat mir dann entgegen unser Absprache die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils per Einschreiben mit Rückschein zugeschickt, wobei ich urlaubsbedingt abwesend war und eine Abholung in der Postfiliale nicht erfolgen konnte. Er hatte offensichtlich, weil wirtschaftlich uninteressant, kein Interesse mehr daran, die Angelegenheit weiter zu bearbeiten und ggf. das Zwangsvollstreckungsverfahren zu begleiten.

Die Arbeitsweise von Herrn Schäfer ist sehr auf wirtschaftliche Aspekte ausgerichtet. Er wollte mich davon überzeugen, einen, wie sich dann auch zeigen sollte, für mich nachteiligen Vergleich einzugehen, der vorsah, dass die Gegenseite nur 50 % des geltend gemachten Klageanspruchs zahlt. Ich habe jedoch darauf bestanden, dass die Sache ausgeurteilt wird. Ich habe zu 65 % obsiegt und hat es dann Herr Schäfer mit fadenscheinigen Argumenten abgelehnt, mich im Berfungsverfahren zu vertreten. Er meinte, er wisse nicht, mit welchem Argument er eine Deckungszusage bei meiner RSV für das Berufungsverfahren einholen solle. Ich habe dann die Deckungszusage selber eingeholt und einen neuen Anwalt beauftragt.

Herr Schäfer ist nur an lukrativen Mandaten interessiert. Er nimmt auch nur Mandare ab einem bestimmten Gegenstandswert an.

Er hätte einfach sagen können, dass er die Sache nicht weiter bearbeiten will, weil es für ihn nicht wirtschaftlich ist. Aber er versuchte durch fadenscheinige und all zu durchsichtige Argumente darüber hinwegtäuschen, dass alleine wirtschaftliche Aspekte eine Rolle gespielt haben, weshalb er für das Berufungsverfahren nicht mehr zur Verfügung stand.
Sehr geehrter Herr T.,

Ihre Äußerungen sind so nicht richtig. Ich habe Sie ca. drei Jahre lang sehr engagiert vertreten, davon ca. 2,5 Jahre im gerichtlichen Verfahren, mit umfangreicher Beweisaufnahme. Dass ich nach Abschluss der 1. Instanz nicht mehr weitermachen wollte, weil ich keine Chance auf ein besseres Ergebnis sehe, bitte ich zu respektieren.

1. Es gibt keinen Mindestgegenstandswert, ab dem ich erst tätig werde. Anderenfalls hätte ich Ihr Mandat gar nicht erst übernommen. Ihr Rechtsstreit drehte sich um ca. 3.800 Euro.

2. Der Vergleichsvorschlag erfolgte zu einem Zeitpunkt, als das Verfahren noch "im Fluss" war und der Ausgang schwer abzuschätzen. Ich habe Sie auch nicht dazu gedrängt, diesen anzunehmen. Das Ergebnis des Verfahrens (65 % Obsiegen) liegt auch nicht so weit vom Vergleichsvorschlag (50 %) entfernt.

2. Ich habe keine Zwangsvollstreckung abgelehnt. Nachdem Sie mir mitteilten, dass Sie Berufung einlegen werden, war eine eventuelle Zwangsvollstreckung kein Thema mehr, weil das Urteil nicht rechtskräftig ist. Nach Beendigung eines Mandats schicke ich die Originalunterlagen immer an meine Mandanten zurück. Dadurch, dass ich die Unterlagen als Einschreiben mit Rückschein versandt habe, war auch sichergestellt, dass sie nicht verloren gehen. Eine "Absprache", wonach ich nichts an Sie zurückschicken soll, gab es nie. Ich weiß also gar nicht, worüber Sie sich hier beschweren.

3. Sie haben in Ihren diversen Streitigkeiten mit dem Versicherer schon mindestens drei Anwälte beschäftigt. Offensichtlich ist keiner der Anwälte bereit, Sie länger als eine Instanz lang zu vertreten. Sie sollten sich einmal fragen, warum das so ist.
JH

von J. H. am 01.07.2022 um 10:09 Uhr

Anwaltswechsel
Arzthaftungsrecht
Sehr schnelle, zutreffende Antwort
MM

von M. M. am 24.06.2022 um 08:04 Uhr

Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer ist ein Traum!
Versicherungsrecht
Er hat mich bei einer sehr diffizilen BU Einreichung vertreten und diese zu einem super erfolgreichen Abschluss gebracht. Nicht nur, dass die BU ab der letzten AU rückwirkend zahlte, er hat aufgrund meiner langjährigen Erkrankung zudem noch eine Jahrs Zahlung rückwirkend, also zusätzlich rausgehandelt.

Herr Schäfer hat mir immer mit einer unglaublichen Geduld zugehört, sich wahnsinnig viel Zeit genommen mir meine Sachlage und Rechte zu erklären. Er sah mich als Mensch mit meinen Bedürfnissen und Wünschen und hat mich in jeder Hinsicht tipptopp beraten und nie lockergelassen.

Solch einen Anwalt, der in erster Berufung Mensch ist und ein solch wahnsinniges umfangreiches Fachwissen hat, muss man heutzutage lange suchen und dies Leistung verdient einfach 💖💖💖 💖💖💖Plus.

Des Weiteren möchte ich mich auch bei seinem wundervollem und hilfsbereitem Sekretariatsteam für die fantastische Unterstützung bedanken. Die Ladies haben immer geschaut das alles reibungslos und perfekt organisiert ist und man schnell mit Dr. Schäfer, falls er mal nicht direkt zu erreichen war, in Kontakt treten konnte oder ein Rückruf von ihm erfolgte.

Ich habe mich wunderbar begleitet gefühlt und Herr Schäfer wird nun auch die Angelegenheiten mit der Krankenkasse und Unfallversicherung meiner Mutter für uns regeln.

Ich danke Ihnen von ganzem Herzen Herr Dr. Schäfer sie sind einfach ein unglaublich toller Mensch!!!

Vielen Dank für Ihre Bewertung. Ich hatte für Sie Leistungen wegen Berufsunfähigkeit bei der Standard Life und der Heidelberger Lebensversicherung geltend gemacht. Erschwerend war, dass der Beginn der BU schon viele Jahre zurücklag, sodass dargelegt werden musste, dass trotz Fortführung unterschiedlicher, berufliche Tätigkeiten, von einer Berufsunfähigkeit im ursprünglich ausgeübten Beruf auszugehen war. Dies ist uns erfreulicherweise recht gut gelungen, sodass die BU-Rente über einen längeren Zeitraum rückwirkend ausgezahlt wurde. Dies gibt Ihnen die notwendige finanzielle Sicherheit, um Ihr (berufliches) Leben neu zu strukturieren und wieder vollständig zu genesen.

Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer
Fachanwalt für Medizinrecht und für Versicherungsrecht
Experte für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Frankfurt am Main
www.atsrecht.de
MS

von M. S. am 19.06.2022 um 14:40 Uhr

Hervorragende Beratung und Vertretung in 2. Instanz
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Dr. Schäfer hat mich in einer sehr komplexen Patientenrechtsklage wegen einer lange zurückliegenden ärztlichen Fehlbehandlung in der 2. Instanz am OLG FFM sehr erfolgreich vertreten.
Er hat in der Vorbereitung des OLG Termins zwecks der Berufungsaufnahme extrem schnell und dezidiert alle Details der ärztlichen Fehlbehandlung verstanden.
Das wiederum hat er dann mit einer perfekten juristischen Stellungnahme aufbereitet und damit für die Berufungsinstanz gesorgt.
Das Verfahren wurde dann in nur 1 Termin zwar mit einem Vergleich beendet, was aber nach fast 11 sinnlosen Jahren am LG FFM (4 Termine…!) von mir als Erfolg bewertet wird.
Ich empfehle diesen Rechtsanwalt ohne Einschränkungen weiter!
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Ich hatte Sie im Berufungsverfahren vertreten. Glücklicherweise konnten wir - nachdem Sie in einem viel zu langen Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main zunächst vollständig verloren hatten - in der 2. Instanz noch einen Vergleich herausholen, sodass Sie am Ende jedenfalls zum Teil entschädigt wurden.
HM

von H. M. am 05.05.2022 um 20:57 Uhr

Unfallversicherung
Versicherungsrecht
Einfach perfekt
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Sie hatten in einer unfallversicherungsrechtlichen Angelegenheit um Rat gesucht.

Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer
Fachanwalt für Medizinrecht und für Versicherungsrecht
Frankfurt am Main
www.atsrecht.de