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Rechtsanwältin bewerten

Bewertungen

MA

von M. A. am 24.01.2019 um 09:42 Uhr

Beratung zu Trennung/Scheidung
Familienrecht
Ich fühlte mich wohl und verstanden. Kompetente Beratung.
BK

von B. K. am 25.12.2018 um 14:23 Uhr

Absolut empfehlenswert.
Erbrecht
Ich war bezüglich einer Erstberatung bei Frau Wunsch. Sie hat sich außergewöhnlich viel Zeit für mein Anliegen genommen und alle meine Fragen ausführlich beantwortet. Ich kann daher Frau Wunsch besten Gewissens weiter empfehlen.
PL

von P. L. am 18.09.2018 um 07:56 Uhr

Ziel nicht erfasst
Familienrecht
Leider ist es so, dass im Rahmen einer Beratung zur Trennungsregelung 2015 meine Bedürfnisse nicht nur unzureichend erfasst wurden, sondern auch falsch.
Ich habe mich von den Bewertungen dieses Portals leiten lassen und meine eigene Erfahrung gemacht, die der Mehrheit der zufriedenen Klienten NICHT entspricht.
Intension war damals primär die Einholung einer 2. Meinung, neben juristischer Versiertheit war auch mediatorische Kompetenz ein ausschlaggebender Faktor für die Wahl der Kanzlei, heraus kam leider eine Mandatsabsicht. Kommunikative Missverständnisse will ich nicht ausschließen, Fakt ist, Angaben meinerseits wurden nicht korrekt verarbeitet.
Wenn man sich als Mediatorin präsentiert, sollte man nicht nur gut zuhören können, sondern auch BERATEN, erst recht, wenn sich der Ratsuchende und spätere Rechnungszahler in einer nicht alltäglichen Situation befindet, mit deren Abwicklung er sich nicht auskennt. Im Fokus von Frau Wunsch lag dann ein möglichst zeitnaher Vollzug eines Scheidungsverfahrens ohne Rücksicht auf die begleitenden Faktoren. Ob Frau Wunsch bei geringverdienenden Klienten genauso engagiert ist kann ich nicht beurteilen. Wer um jeden Preis und zügig geschieden werden möchte, ist sicher gut bei ihr aufgehoben. Was ich an dieser Stelle auch bestätigen kann, ist, dass Frau Wunsch sicherlich sehr sachkundig im Bereich Gebührenrecht ist und dies definitiv erfolgreich für sich vertritt.

Stutzig hat mich gemacht, dass Frau Wunsch - inzwischen hat der Portalbetreiber den Punkt bereinigt - hier auf eine Kritik die ehemalige Klientin mit vollem Namen angesprochen hat und das offenbar sehr lange nicht bemerkt wurde.

Auf meine telefonische Anfrage wurde dies bereinigt, aber auch so etwas darf einer Juristin meiner Meinung nach nicht passieren.
Sehr geehrter Herr L.-F.,
ich freue mich, dass Sie mir drei Sterne gegeben haben und mir Sachkompetenz zusprechen.
Ihre Erfahrungen entsprechen deshalb nicht der Mehrheit der zufriedenen Klienten, weil Sie im Gegensatz zu diesen noch immer nicht den Unterschied zwischen den Aufgaben eines Rechtsanwalts und den Aufgaben eines Mediators verstanden haben. Ich weise nochmals darauf hin, dass gem. § 3 Abs. 2 Mediationsgesetz derjenige nicht als Mediator tätig werden darf, wer schon in derselben Sache für eine Partei tätig geworden ist. Entsprechend Ihrer Auftragserteilung wurde ein Scheidungsantrag entworfen. Als Sie dann doch keinen Scheidungsantrag mehr stellen wollten, wurde die bereits erbrachte Tätigkeit abgerechnet. Nachdem Sie die Rechnung über viele Jahre nicht bezahlt hatten, wurden Sie vom Gericht zur Zahlung verurteilt. Im Hinblick auf den zeitlichen Zusammenhang muss dies den Anlass für Ihre Bewertung gegeben haben. Deshalb kann ich gut verstehen, dass Sie nicht erkannt werden möchten.
AT

von A. T. am 26.02.2018 um 12:36 Uhr

Scheidung, Nachehelicher Unterhalt
Familienrecht
Frau Wunsch hatte mich schon erfolgreich durch die Trennung und die damit verbundenen Unterhalts-Themen begleitet. Auch bei der nachfolgenden Scheidung hat ihr Fachwissen und ihre umfangreiche Beratung zu einem positiven Ausgang geführt. Ich kann diese Kanzlei wirklich empfehlen!
JS

von J. S. am 24.01.2018 um 08:51 Uhr

An absolute recommended address for your family litigation!
Familienrecht
I first contacted Ms. Wunsch in 2014 as my ex-wife threatened me with long and lasting processes as she did not want to negotiate nor talk. The horizon I perceived seemed very dark and unsolvable. Difficulties, problems, headaches…
Now I am at the end of the process and I can tell you that the performance of Ms. Wunsch has been amazing. Not only I have managed to get straight a few very important things that my ex wanted to get for her, but also Ms. Wunsch has managed to make me feel comfortable with the process. She managed to save very expensive assets that I thought I would never see again.

I am very happy that I met Ms. Wunsch, due to her dedication and professionalism. I can just thanks her for her great job and hence recommend her to those who want to get good results.
HF

von H. F. am 13.12.2017 um 18:40 Uhr

Pflichteil- bzw. pflichteilergaenzungsanspreche durchsetzen
Erbrecht
Im August 2013 habe ich mich an Frau Wunsch gewandt, weil es mir mit Hilfe von zwei Rechtsanwaelten noch immer nicht gelungen war, meinen Pflichtteil zu bekommen.
Nun wollte ich mein Glueck mit Frau Wunsch versuchen, frei nachdem Motto "Nomen ist Omen".

Und ich habe viel Glueck gehabt, mit ihr.
Nach einer außergerichtlichen Korrespondenz bis November 2013 und wegen meiner Krankheit dann wieder ab Maerz 2015 stand bereits im April 2015 fest, dass die Sache einer gerichtlichen Klaerung bedarf. Im April 2015 hat Frau Wunsch Klage für mich erhoben und im Oktober 2015 erhielt ich meinen Pflichtteil durch einen gerichtlichen Vergleich. Besser haette es fuer mich, realistisch betrachtet, nicht laufen koennen.

Ich bin Frau Wunsch sehr dankbar fuer ihre Taetigkeit und ihr Engagement in meiner Sache.
Waere Frau Wunsch nicht gewesen, waere wohl Verjaehrung eingetreten, weil ihre Vorgaenger dass Ganze nicht auf die Reihe gebracht haben.

O.K., die Angelegenheit war kein Schnaeppchen, aber wenn ich gegenueberstelle, was die Vorgaenger, bis dahin auf die Reihe gebracht haben und was ich mithilfe von Anwaeltin Wunsch unterm Strich heraus gekommen ist, dann war, Frau Wunsch dass Mandat zu uebertragen die goldrichtige Entscheidung.

Danke Frau Wunsch ...
... und natuerlich auch ihrem Team
WW

von W. W. am 07.07.2017 um 17:42 Uhr

Erbstreitigkeit und letztendlich Stufenklage zur Erlangung des Pflichtteils
Erbrecht
Frau Wunsch hat uns in einem leidigen Erb-Pflichtteilsstreit vertreten. Bereits in unserem ersten Beratungsgespräch fühlten wir uns von Frau Rechtsanwältin Wunsch kompetent beraten. Die Rechtsstreitigkeit führte uns bis ins Landesgericht Stuttgart, wo wir gemeinsam Klage erhoben haben. Die Klageschrift wurde äußerst kompetent verfasst und auch der gesamte Schriftverkehr mit der Gegenseite wurde kompetent durchgeführt. Aufgrund der gut formulierten Klageschrift, mit seiner durchaus überzogenen Forderung an die Gegenseite, kam es zu einem für uns vorteilhaften Vergleich. Somit kam nach 5 Monaten der Rechtsstreit zu einem für uns erfolgreichen Abschluss.

Wir können Frau Rechtsanwältin Wunsch, durch unsere positiven Erfahrungen unbedingt und zu jeder Zeit weiter empfehlen.
WW

von W. W. am 26.03.2017 um 21:13 Uhr

Scheidung
Familienrecht
Frau Wunsch hat mich im Ehescheidungsverfahren nebst den Folgesachen Zugewinnausgleich und nachehelichem Ehegattenunterhalt vertreten. Es war ein sehr umfangreiches und nervenaufreibendes Verfahren, bei dem Frau Wunsch zu jeder Zeit kompetent den Überblick behalten hat. Ich habe mich bei ihr sehr gut aufgehoben gefühlt. Schließlich bin ich im wahrsten Sinne des Wortes wunschgerecht ans Ziel gekommen. Daher kann ich die Kanzlei sehr empfehlen.

Frau Wunsch war für mich in der Sache Trennungsunterhalt tätig. Sie hat mir in meiner großen Notlage sehr geholfen. Äußerst positiv ist ihre verständnisvolle und hilfsbereite Art. Ich bin sowohl mit ihrer Arbeitsweise als auch mit dem Ergebnis höchst zufrieden. Es hat alles zu 100 % gepasst.
Das ist sogar fünf Sterne Plus wert (*****+).
KM

von K. M. am 08.09.2015 um 12:35 Uhr

Scheidung / Kindesunterhalt / Zugewinn / Hausrat / Zwangsvollstreckung /
Familienrecht
Nach 6 Jahren amateurhafter Betreuung zweier Anwälte, tut es gut, sich geborgen und sicher, einfach gut aufgehoben, zu wissen. Mir ist bewusst, dass N i e m a n d außer Frau Wunsch das in kürzester Zeit so geschafft hätte, was sie geleistet und bewältigt hat. Meine Anerkennung und mein Respekt dafür ist Ihr sicher. Und ich vergesse so etwas nie.
AT

von A. T. am 06.08.2015 um 11:50 Uhr

Trennung / Unterhalt
Familienrecht
Frau Wunsch hat mich sehr einfühlsam und kompetent zum Thema Unterhaltsansprüche nach einer Trennung beraten.
Die Abwicklung war unkompliziert, sehr schnell und absolut zufriedenstellend. Deshalb verdiente 5 Sterne!