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Herzlich willkommen.
Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Kurzvorstellung bei www.anwalt.de.
In den unten genannten Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich.
- Baurecht und Architektenrecht
Abstandsflächen, Bauaufsicht, Baugenehmigung, Baumängel, Bausummenüberschreitung, Architektenvertrag, Architektenhaftung …
- Erbrecht
Testament, Erbe, Erbfolge, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Erbschein, Ersatzerbschaft, Vermächtnis …
- Forderungseinzug und Inkassorecht
Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung sowie konsequente Verfolgung von Forderungen, Zwangsvollstreckung, Prüfung und Abwehr unberechtigter Ansprüche …
- Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Gründung, GmbH, AG, KG, OHG, Haftung, Haftungsbeschränkung, Handelsregister, Kapitalgesellschaften, Körperschaften, Personengesellschaften, Prokura …
- Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Betriebskosten, Eigenbedarf, Hausordnung, Kündigung, Mieterhöhung, Mietkaution, Mietminderung, Mietvertrag, Wohngeld …
- Englisches Recht
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Rechtsanwalt und Solicitor Georg N. Fellmann
Seit 1978 ist Herr Rechtsanwalt Fellmann als Anwalt tätig. Von 1979 bis 1980 war er in einer englischen Großkanzlei tätig. 1999 qualifizierte er sich dann zusätzlich als Solicitor und ist seitdem als Solicitor für England und Wales am High Court in London zugelassen.
Herr Rechtsanwalt Fellmann war viele Jahre Beiratsmitglied in einer größeren Wohnungseigentümergemeinschaft und bringt aus diesem Bereich auch intensive Kenntnisse des Miet- und Wohnungseigentumsrechts mit.
Spezialisierung
Ohne Spezialisierung geht es nicht. Deswegen ist unser Büro auf wenige Bereiche des Zivilrechts konzentriert, um Ihnen so eine optimale Beratung bieten zu können.
Neben dem Erbrecht sind das Bau- und Architektenrecht sowie das Miet- und WEG-Recht wichtige Schwerpunkte der Kanzlei. Ebenso ist die Kanzlei in den Bereichen Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnwesen tätig.
Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Fellmann auf Grund seiner Zulassung als Solicitor in England und Wales ein kompetenter Ansprechpartner für Fragen zum englischen Recht und bei der Bearbeitung englischsprachiger Mandate (Mandate mit Bezug nach Großbritannien).
Für wen wir arbeiten
Die Mandantenstruktur des Büros ist weit gegliedert. Sowohl Privatpersonen aus Deutschland und Großbritannien, als auch kleine und mittelständische Unternehmen, Freiberufler, Handwerker und nationale und internationale Verbände vertrauen auf die Beratung durch unser Büro.
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