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Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

LS

von L. S. am 16.10.2018 um 10:35 Uhr

Anfechtung unseres Kaufvertrages erfolgreich durchgeführt
Allgemeine Rechtsberatung
Wir haben ein Ferienhaus im Sommer dieses Jahres gekauft. Wichtig hierbei war für uns, dass das Gebäude eine schallentkoppelte Zwischendecke zwischen Erdgeschoss und Dachgeschoss hat. Leider war das trotz Zusagen der Verkäufers nicht der Fall. Nachdem wir nach dem Kauf lange Diskussionen mit dem Verkäufer geführt aber nichts erreicht haben, haben wir anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen. Unser Ziel war es, den Kaufvertrag entweder anzufechten oder eine Kaufpreisreduzierung zu bekommen. Rechtsanwälte Streich & Kollegen haben unser Ziel erfolgreich durchgesetzt. Herr Rechtsanwalt Streich hat von einer Anfechtung des Kaufvertrages abgeraten, so dass wir dann gemeinsam entschieden haben, den Kaufpreis zu mindern. Herr Streich konnte dies erfolgreich durchsetzen, so dass wir eine beträchtliche Summe des Kaufpreises zurückerhalten haben. Eine sehr gute Beratung!
Wir bedanken uns für die positive Bewertung und möchten uns ebenfalls für die gute Zusammenarbeit bedanken. MfG RA Finn Streich
KE

von K. E. am 16.10.2018 um 10:34 Uhr

Offene Werklohnforderung eingeklagt
Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Streich war uns dabei behilflich, unsere offenen Werklohnforderungen einzuklagen. Wir sind ein kleines Unternehmen, das im Baugewerbe überwiegend Innenausbauarbeiten ausführt. Einer unserer Kunden hatte Zahlungen unter Berufung auf Mängel verweigert. Rechtsanwälte Streich & Kollegen konnten im gerichtlichen Verfahren nachweisen, dass keine Mängel vorhanden sind und dass die Zahlungen erbracht werden müssen. Unser Geld haben wir dann schnell erhalten. Eine schnelle und zuverlässige Beratung, die wir gerne wieder in Anspruch nehmen.
Unsere Kanzlei bedankt sich für das Vertrauen und die gute Zuarbeit in dieser Angelegenheit. MfG RA Finn Streich
UG

von U. G. am 16.10.2018 um 10:32 Uhr

Geltendmachung von Baumängeln
Baurecht & Architektenrecht
Wir sind gerade dabei unser Einfamilienhaus zu bauen. Leider ist es hierbei zu erheblichen mangelhaften Bauleistungen gekommen. Rechtsanwalt Streich hat uns dabei unterstützt, die Kosten für die Mangelbeseitigung einzufordern. Es ist der Kanzlei Streich & Kollegen dabei gelungen, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Durch außergerichtliche Verhandlungen konnten wir eine Vereinbarung mit dem Unternehmer schließen, mit der er sich verpflichtet hat, alle Baumängel auf seine Kosten zu beseitigen. Hierdurch haben wir uns weitere Gerichtskosten erspart. Ein wirklich konstruktives Vorgehen – danke für die tolle Beratung.
Es freut uns sehr, dass wir gemeinsam Ihre Ansprüche auf außergerichtlichem Wege durchsetzen konnten. Vielen Dank für die Zusammenarbeit. MfG RA Finn Streich
TH

von T. H. am 16.10.2018 um 10:30 Uhr

Kündigung Bauvertrag - schnell und reibungslos!
Baurecht & Architektenrecht
Wir haben uns mit der Kündigung unseres Bauvertrages an Herrn Streich gewandt. Die Beratung lief sehr zügig und reibungslos. Unser Ziel war es, den Bauvertag mit dem Unternehmer zu kündigen, da unterschiedlichste Baumängel vorhanden waren und eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich war. Die Kanzlei Streich & Kollegen hat uns hierbei unterstützt. Wir konnten nicht nur aus dem Bauvertrag aussteigen, sondern haben sogar noch unsere Schäden und Baumängel bezahlt bekommen. Eine super Beratung. 100% Weiterempfehlung!
Danke für Ihre positive Bewertung!
Wir freuen uns, dass wir Ihnen in der Angelegenheit behilflich sein konnten.

MfG, RA Finn Streich