Bewertungen von Florian Rimpf
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Bewertungen
MA
von M. A. am 09.07.2021 um 10:50 Uhr
Widerruf Online-Coaching
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Rimpf hat super schnell und zuverlässig auf meine Nachrichten geantwortet und sich für ein Erstgespräch/ -Einschätzung wirklich viel Zeit genommen.
Antwort von Rechtsanwalt Florian Rimpf
Sehr geehrte Frau A.,
herzlichen Dank für Ihre Bewertung. Wie bereits in der Ersteinschätzung ausgeführt sehe ich vorliegend gute Chancen und bin überzeugt davon, dass wir Ihre Ansprüche einholen werden.
herzlichen Dank für Ihre Bewertung. Wie bereits in der Ersteinschätzung ausgeführt sehe ich vorliegend gute Chancen und bin überzeugt davon, dass wir Ihre Ansprüche einholen werden.
LB
von L. B. am 28.05.2021 um 20:19 Uhr
Widerruf / Rücktritt Coaching-Vertrag
Allgemeines Vertragsrecht
Ich bin mit der Vertretung von Herrn Rimpf im Fall meines Rücktritts von einem Online-Coaching mehr als zufrieden.
Das Erstgespräch per Telefon war sehr freundlich und kompetent, genauso wie der weitere Schriftverkehr per Mail.
Das Forderungsschreiben an die Gegenseite war sehr umfangreich und genau meinen Vorstellungen entsprechend. Jeder Handlungsschritt wurde vor Ausführung besprochen. Darüber hinaus hat Herr Rimpf weiter Handlungsmöglichkeiten und -empfehlungen aufgezeigt. Schließlich konnte die Forderung zu meiner vollsten Zufriedenheit eingeholt werden.
Ich bin mit seiner Vertretung vollends zufrieden und möchte an dieser Stelle meine Empfehlung aussprechen.
Vielen Dank nochmal!
Das Erstgespräch per Telefon war sehr freundlich und kompetent, genauso wie der weitere Schriftverkehr per Mail.
Das Forderungsschreiben an die Gegenseite war sehr umfangreich und genau meinen Vorstellungen entsprechend. Jeder Handlungsschritt wurde vor Ausführung besprochen. Darüber hinaus hat Herr Rimpf weiter Handlungsmöglichkeiten und -empfehlungen aufgezeigt. Schließlich konnte die Forderung zu meiner vollsten Zufriedenheit eingeholt werden.
Ich bin mit seiner Vertretung vollends zufrieden und möchte an dieser Stelle meine Empfehlung aussprechen.
Vielen Dank nochmal!
Antwort von Rechtsanwalt Florian Rimpf
Sehr geehrte Frau B,
vielen Dank für Ihre Bewertung und die erfolgreiche Zusammenarbeit! Gerne bin ich Ihnen auch in Zukunft wieder bereit und motiviert, Ihre Interessen zu vertreten und durchzusetzen.
vielen Dank für Ihre Bewertung und die erfolgreiche Zusammenarbeit! Gerne bin ich Ihnen auch in Zukunft wieder bereit und motiviert, Ihre Interessen zu vertreten und durchzusetzen.
DN
von D. N. am 20.05.2021 um 18:43 Uhr
Einforderung Reklamation beim Küchenhersteller
Allgemeines Vertragsrecht
Ich kann Herr Rimpf ausschließlich mit positiven Feedback empfehlen. Ich habe selbst zum ersten Mal einen Anwalt benötigt und auch hier über Anwalt.de gefunden. Die Kommunikation sowohl Telefonisch als auch via Mail war von Anfang an sehr freundlich und mehr als zufrieden stellend. RA Herr Rimpf ist im vollem Umfang auf meine Wünsche eingegangen, betreffend meiner Einforderung der Reklamation und das Schreiben an die Gegenseite wurde vollumfänglich und ausführlich entsprechend meiner Fall Darstellung dargestellt. Die Forderung an die Gegenseite konnte entsprechend meiner Vorstellungen eingeholt werden. Herr Rimpf hat jeden Schritt davor mit mir abgestimmt.
Ich danke Herrn Rimpf über diesem Weg nochmals für die gute und vor allem erfolgreiche Zusammenarbeit.
Ich danke Herrn Rimpf über diesem Weg nochmals für die gute und vor allem erfolgreiche Zusammenarbeit.
Antwort von Rechtsanwalt Florian Rimpf
Sehr geehrte Frau N.,
herzlichen Dank für Ihre tolle Bewertung. Ich versuche stets, berechtigte Ansprüche zugunsten meiner Mandanten schnell und vollumfänglich durchzusetzen. Selbstverständlich wird hierbei jeder Schritt vorher abgesprochen.
herzlichen Dank für Ihre tolle Bewertung. Ich versuche stets, berechtigte Ansprüche zugunsten meiner Mandanten schnell und vollumfänglich durchzusetzen. Selbstverständlich wird hierbei jeder Schritt vorher abgesprochen.
ÖT
von Ö. T. am 08.05.2021 um 12:09 Uhr
sehr gute beratung
Allgemeines Vertragsrecht
sehr gute analyse. Ich werde den service nehmen. Sehr zu empfehlen.
Antwort von Rechtsanwalt Florian Rimpf
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre positive Bewertung. Ich gehe fest davon aus, dass wir Ihre Forderung vollständig einholen werden.
vielen Dank für Ihre positive Bewertung. Ich gehe fest davon aus, dass wir Ihre Forderung vollständig einholen werden.
SS
von S. S. am 13.04.2021 um 13:22 Uhr
Sehr hohe Fachkompetenz & Engagement
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Rimpf bietet im Zuge einer kostenlosen Ersteinschätzung sein volles juristisches Erfahrungsspektrum an und zeigt zudem auch Wege zur eigenständigen Rechtsdurchsetzung auf.
Antwort von Rechtsanwalt Florian Rimpf
Sehr geehrter Herr S.,
herzlichen Dank für Ihre Bewertung. Es freut mich, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.
herzlichen Dank für Ihre Bewertung. Es freut mich, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.
JD
von J. D. am 05.04.2021 um 09:52 Uhr
Profesionelle Arbeit mit Top Ergebnis
Allgemeine Rechtsberatung
RA F.Rimpf aus Biebinger-Wirtschaftskanzlei begleitete uns in 2 Prozessen, die aufgrund der sehr professionellen, umsichtigen und nie unnötige Kosten verursachenden Arbeitsweise zu unserer vollsten Zufriedenheit beendet wurden. Nochmals Danke für Ihre Top Arbeit.
Antwort von Rechtsanwalt Florian Rimpf
Sehr geehrter Herr R.,
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung. Es freut uns sehr, dass wir dieses für Sie hervorragende Ergebnis erreichen konnten! Die Zusammenarbeit mit Ihnen hat zudem stets großen Spaß gemacht.
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung. Es freut uns sehr, dass wir dieses für Sie hervorragende Ergebnis erreichen konnten! Die Zusammenarbeit mit Ihnen hat zudem stets großen Spaß gemacht.
SS
von S. S. am 25.11.2020 um 11:37 Uhr
Online-Vertragsabschluss als Privatperson oder Selbständige?
Allgemeines Vertragsrecht
Ich habe 2018 online einen Vertrag zu einem Coaching-Paket abgeschlossen, als Privatperson, um die Option einer beruflichen Selbständigkeit für mich zu prüfen. Weil ich ein komisches Bauchgefühl hatte und merkte "ich bin noch gar nicht soweit", habe ich den Vertrag 2 Tage später widerrufen. Der Anbieter hat mich verklagt auf Zahlung des deutlich 6-stelligen Betrags mit der Begründung, ich habe als Existenzgründerin gehandelt und habe (als Unternehmerin) kein Widerrufsrecht. Das Verfahren vor dem Landgericht läuft noch... und ich fühle mich durch Herrn RA Rimpf hervorragend vertreten. Herzlichen Dank für die engagierte Vertretung, ich kann - trotz der für mich existenzbedrohenden Situation - gut schlafen.
Antwort von Rechtsanwalt Florian Rimpf
Vielen Dank für Ihre Bewertung und Ihr entgegengebrachtes Vertrauen!
inzwischen stehen wir ja kurz vor einem Sieg in diesem Rechtsstreit. Die gegen Sie klageweise geltend gemachte Forderung wird voraussichtlich vollständig abgewiesen werden. Dies ist auch die einzig richtige Entscheidung, da Sie zweifelsfrei als Verbraucherin gehandelt haben.
inzwischen stehen wir ja kurz vor einem Sieg in diesem Rechtsstreit. Die gegen Sie klageweise geltend gemachte Forderung wird voraussichtlich vollständig abgewiesen werden. Dies ist auch die einzig richtige Entscheidung, da Sie zweifelsfrei als Verbraucherin gehandelt haben.