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Bewertungen

CW

von C. W. am 27.07.2016 um 20:47 Uhr für Fuisting & Klein

Reiserecht
Reiserecht
Perfekte Unterstützung in Rechtsschutzsache / Reiserechtsschutz gegen Konzern ERV mit Erfolg durch RA Jörg –Toralt Warner.
Das war auch die 2. Rechtsschutzangelegenheit welche durch diese Kanzlei und dem genannten RA mit Erfolg geregelt wurde.
Vielen Dank !!!
MS

von M. S. am 02.06.2016 um 11:36 Uhr für Fuisting & Klein

Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
In einer für mich sehr schwierigen und einschneidenden Situation wurde ich sehr kompetent von Rechtsanwalt Jörg-Toralt Warner der Saarbücker Kanzlei Fuisting & Klein vertreten. Er vertrat mich in meinem Rechtstreit arbeitsrechtlicher Art konsequent, engagiert, fachlich auf höchstem Niveau, aber auch vertrauenserweckend und freundlich! Ich kann ihn wirklich nur weiterempfehlen!
HM

von H. M. am 03.05.2016 um 13:58 Uhr für Fuisting & Klein

Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Die Kanzlei Fuisting & Klein, in meinem Fall vertreten durch Herrn Warner, kann ich für das Fachgebiet Arbeitsrecht sehr empfehlen. Herr Warner agierte auf fachlicher Ebene und im Kontakt mit der Gegenpartei sehr professionell, angenehm und verbindlich. In meiner arbeitsrechtlichen Angelegenheit hat er mich erfolgreich vertreten. Daher kann ich aus meinen Erfahrungen hier eine uneingeschränkte Empfehlung abgeben.
DP

von D. P. am 11.06.2015 um 16:52 Uhr für Fuisting & Klein

Beschlussanfechtung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Mein zuverlässiger und kompetenter Ansprechpartner, immer wenn ich im Wohnungseigentumsrecht nicht weiter komme, finde ich Rat und Unterstützung!
GS

von G. S. am 11.06.2015 um 16:47 Uhr für Fuisting & Klein

Unfall an Straßenkreuzun
Verkehrsrecht
Eine erstklassige Beratung und zuverlässige Regulierung meiner Schadenersatzansprüche, nachdem ich zuvor von meiner Versicherung im Regen stehen gelassen wurde. Ohne die Hilfe von Herrn Fischer werde ich nicht mehr mit einem KFZ Versicherer kommunizieren.
KM

von K. M. am 28.05.2015 um 21:17 Uhr für Fuisting & Klein

Zivilrecht
Zivilrecht
Ich bin im Mai 2014 erstmals zu RA Fischer zur Beratung mit Beratungshilfeschein, da von mir eine größere Summe aus einer Vertragssache gefordert wurde. Der RA wollte sich darum kümmern, was er angeblich auch tat. Allerdings kamen bei mir weder Mails, Post noch Anrufe an. Was allerdings bei mir eintraf, war ein Schreiben, indem er die 15 Euro für die Beratungshilfe forderte. Herr Fischer handelte mit dem RA der Gegenseite einen außergerichtlichen Vergleich aus, von dem ich nie erfuhr. Im Dezember 2014 kam dann eine Klage. Ich rief in der Kanzlei an, um nachzufragen, da ich ja nichts mehr von RA Fischer hörte. Es kam zu einem weiteren Termin in der Kanzlei, bei dem ich die Unterlagen abgegeben habe. Ich erwähnte dabei auch, dass ich bereits PKH beantragt habe. Des Weiteren wurde nicht über die Kosten, die ich zu tragen habe, gesprochen, falls die PKH nicht bewilligt werden sollte, da Herr Fischer ja der Meinung war, dass sie bewilligt wird...
Aufgrund der schlechten Verteidigung, in die RA Fischer so gut wie nichts aufgenommen hat, was besprochen wurde, wurde die PKH abgewiesen. Dies ist nur ein kleiner Auszug aus dem gesamten Fall.
DE

von D. E. am 13.07.2012 um 08:37 Uhr für Fuisting & Klein

Sozialrecht
Sozialrecht
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