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Bewertungen

HB

von H. B. am 22.08.2018 um 12:50 Uhr

Kompetente Beratung zu fairem Preis
Vereinsrecht & Verbandsrecht
In einer Stunde Beratung habe ich all meine Fragen bestens klären können und Herrn Freund für eine weitergehende Begleitung in Vereinsfragen, incl. Satzungsentwurf und Beantragung für Gemeinnützigkeit bei den Behörden beauftragt. Danach kann ich eigentlich erst richtig bewerten - aber hier und heute schon mal ein Vertrauensvorschuss.
Vielen Dank für die "Vorschusslorbeeren". Ich werde mich bemühen, dem offenbar guten ersten Eindruck gerecht zu werden.
SH

von S. H. am 28.05.2018 um 19:00 Uhr

Ein Anwalt für alle Fälle
Familienrecht
Rechtsanwalt Freund hat mich schon in verschiedenen Fällen vertreten. Ich kenne ihn seit 12 Jahren und war immer sehr zufrieden. Er ist stets sehr empathisch und hatte immer ein offenes Ohr für meine Sorgen. Zuletzt vertrat er mich in einer schwierigen Familienangelegenheit und hat mein Problem sehr gut gelöst. Auch im Erbrecht hat er mich schon vertreten. Über die finanziellen Aspekte hat er immer sehr offen und im Voraus mit mir gesprochen, so dass es keine Überraschungen gab. Ich war daher verwundert über die vorausgehende Bewertung und vertraue lieber meinem Anwalt, den ich seit 12 Jahren kenne und schätze. Lieber Herr Freund: Machen Sie weiter so.
SL

von S. L. am 20.05.2018 um 17:32 Uhr

Ein Anwalt welcher seine Vergütung trotz Ratenzahlung mittels Mahnbescheid einklagt
Erbrecht
Ich persönlich rate zwingend in aller Deutlichkeit davon ab Herr Freund als Anwalt zu beauftragen. Herr Freund war von mir im Rechtsgebiet Erbrecht beauftragt. Wenige Wochen nach seiner Bevollmächtigung gab es im Fall Veränderungen, worauf hin ich bei Herr Freund freundlich um eine gemeinsame einvernehmliche Beendigung des Mandates erbat. Selbstverständlich wurde von mir in diesem Zusammenhang eine angemessene Vergütung seiner bisher ausgeführten Leistungen angeboten. Dies wurde seinerseits abgelehnt und er wollte nur nach Zahlung in Höhe von ca. 90 % der vollständigen Vergütung nach RVG gemäß Streitwert der Beendigung zustimmen. Da ich mit diesem Angebot nicht übereinkommen wollte, so bat ich Herr Freund eine beratende Funktion meiner Rechtsfragen mit monatlicher Ratenzahlung bis zur vollständigen Vergütung an. Mit diesem Verhältnis zeigte er sich völlig unzufrieden und beantwortete meine Anfragen mehr als halbherzig und akzeptierte die Ratenzahlungen ebenfalls nicht. Er forderte die vollständige entstandene Gebühr innerhalb von zwei Wochen und drohte diese notfalls nach Niederlegung des Mandates einzuklagen. Noch vor seiner gesetzten Frist kam der Mahnbescheid des zentralen Mahngerichts Wedding. Selbst nach der vollständigen Geldleistung des Mahnbescheides hielt Herr Freund noch eine weitere Forderung in Höhe von 0,92 Euro(!) für Verzugszinsen aufrecht und forderte diese auch ein.
Herr Freund geht es, wie Sie erkennen können nicht um Ihren Fall und um gute Zusammenarbeit mit seinen Mandaten, sondern ausschließlich um seine Vergütung. Da er hier im Portal insbesondere gute Bewertungen hervorbringt, wird er sicherlich sich zur Sache äußern und diese anders darstellen. Glauben Sie jedoch bitte nicht einem Anwalt der Ihnen nicht bekannt sind, sondern Vertrauen Sie auf die Erfahrung eines geprellten Mandanten, welcher Sie lediglich vor gleichen Erfahrungen bewahren möchte.
Die Darstellung des Mandanten zeichnet ein falsches Bild, weil wesentliche Tatsachen von ihm „vergessen“ wurden. Zu dem Zeitpunkt, als Herr L. das Mandat beenden wollte, war die wesentliche Arbeit bereits getan und das Honorar vollständig angefallen. Seinem Wunsch nach Auflösung des Mandats für einen Bruchteil des Honorars konnte ich daher nicht nachkommen. Die ihm angebotene Ratenzahlung hielt er nicht ein. Daraufhin kündigte ich das Mandat und setzte Herrn L. eine Zahlungsfrist, die er nicht einhielt. Daraufhin verklagte ich ihn auf das Honorar, gewann das Verfahren, und forderte von Herrn L. die vollständige Bezahlung, die ich dann auch erhielt. Bei der Bewertung des Herrn L. handelt es sich um einen Racheakt, weil er sein eigenes Fehlverhalten einzusehen nicht in der Lage ist.
TO

von T. O. am 19.02.2018 um 18:19 Uhr

Ehevertrag, Scheidung
Allgemeine Rechtsberatung
RA Freund ist ein sehr kompetenter Rechtsanwalt, der sein Beruf voll und ganz versteht. Abgesehen davon war er meistens schon innerhalb von 24 Stunden erreichbar, was ich als sehr kurzfristig fand. In dem schwierigen Trennungs- und Scheidungsprozess erwies er sich als ein guter Ratgeber, der auch ein offenes Ohr für persönliche Angelegenheiten hatte.
Ich würde diesen Anwalt auf jeden Fall weiter empfehlen.
Vielen Dank für diese freundliche Bewertung. Gerade bei Trennung und Scheidung spielen häufig Aspekte außerhalb der reinen Rechtsfrage eine große Rolle. Es ist wichtig, diese stets mit zu berücksichtigen. Hierfür sollte der Anwalt sich Zeit nehmen und seinen Mandanten aufmerksam zuhören. Es freut mich, dass mir dies in Ihrem Fall offenbar gelungen ist.
FG

von F. G. am 24.11.2017 um 21:30 Uhr

Erbsache
Erbrecht
Herr Freund hat uns in einer für uns sehr emotionalen und heiklen Erbsache vertreten. Wir wurden von Anfang an sehr kompetent durch ihn betreut und die Sache wurde vor Gericht durch einen für uns vorteilhaften Vergleich beendet. Der Kontakt mit Herrn Freund war stets sehr freundlich und wir haben immer eine schnelle Antwort von ihm bekommen. Wir sind vollauf zufrieden und sehr dankbar. Wir können und werden Herrn Freund wärmstens weiterempfehlen.
Es freut mich sehr, dass ich für Sie in dieser Sache ein gutes Ergebnis erreichen konnte. Gerade im Erbrecht, wo es oft sehr emotional zugeht, ist es auch für mich als Anwalt schön, wenn sich die Mandanten verstanden fühlen. Ich bin darauf angewiesen, dass meine Mandanten mich in meiner Arbeit unterstützen und zum Beispiel wichtige Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellen. Hierauf konnte ich mich bei Ihnen immer verlassen. Wir waren ein gutes Team. Vielen Dank für die nette Bewertung.
HJ

von H. J. am 11.02.2017 um 18:04 Uhr

Allgemeine Rechtsberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Ich (deutscher Rentner) lebe in Spanien, hatte plötzlich Probleme mit einem deutschen Internetanbieter. Forderungen in nicht geringer Höhe von diesem gegen mich mit Androhungen gab es. Da gebraucht man Rechtssicherheit um sich wehren zu können. Nach einem Telefonat mit Herrn RA Freund und einigen Mails war die Angelegenheit geklärt und ich kann wieder ruhiger schlafen. Danke Herr Freund.
m.f.G. H. J.
AT

von A. T. am 11.02.2017 um 17:48 Uhr

Erstellung eines Testaments
Erbrecht
Rechtsanwalt Freund hat mich bei der Erstellung meines Testaments mit viel Einfühlungsvermögen beraten und mir Wege aufgezeigt, meine Wunschziele auch steuerlich optimal zu erreichen. So kann ich mir sicher sein, dass meine Immobilien in gute Hände gelangen und nicht veräußert werden müssen. Ich kann Herrn Freund nur empfehlen. Auch in anderen Rechtsgebieten für mich ab sofort der erste Ansprechpartner.
Vielen Dank für die freundliche Bewertung. Es ist wichtig, rechtzeitig vorzusorgen, damit im Fall des Falles dann auch für die Hinterbliebenen alles gut geregelt ist, auch wenn das Thema Erbrecht naturgemäß wenig Freude bereitet. Die von Ihnen getroffene Regelung wird helfen, Streit in der Familie zu vermeiden und das von Ihnen aufgebaute Vermögen zu bewahren.
IS

von I. S. am 29.01.2017 um 14:50 Uhr

Unterhalt
Familienrecht
Einen Rechtsanwalt, wie man ihn in diesem Land dringend braucht. Streitigkeiten mit Banken oder im Familienrecht - Thema: Unterhalt, Herr Freund ist auf jedem dieser Gebiete für mich/uns der Beste. Er arbeitet professionell, schnell und mit hoher Fachkompetenz und ist dabei freundlich und empathisch. Während der Bearbeitung war er jederzeit erreichbar und antwortete stets sehr schnell. Ich/wir haben ihm schon sehr viel zu verdanken und können ihn daher jedem uneingeschränkt weiterempfehlen.
DS

von D. S. am 10.01.2017 um 11:29 Uhr

Allgemeine Rechtsberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr schnelle und kompetente Beratung.
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Es handelte sich um eine Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem Widerruf eines Immobiliendarlehens, die durch einen Vergleich im Interesse der Mandanten beendet werden konnte.
CG

von C. G. am 25.12.2016 um 08:59 Uhr

Familienrecht
Familienrecht
Unkomplizierter Kontakt, Faire Aufklärung
Und gute vorab Beratung