FamFG - Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Die wichtigsten Fragen zum FamFG

  • Was ist das Familienverfahrensgesetz?
    Das Familienverfahrensgesetz heißt offiziell „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“.
  • Was ist ein Familienverfahren?
    Dazu gehören Verfahren rund um Scheidung, Kindschaftssachen, Abstammung, Adoption, Ehewohnung, Haushalt, Unterhalt, Gewaltschutz, Versorgungsausgleich und Güterrecht sowie sonstige familienrechtliche Angelegenheiten.
  • Was ist das Besondere an Familienverfahren?
    Im Gegensatz zum Zivilprozessverfahren ist das Familienverfahren nicht öffentlich – Unbeteiligte dürfen also nicht an der Verhandlung teilnehmen oder zuschauen.
  • Was sind Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit?
    Die freiwillige Gerichtsbarkeit beinhaltet alles, was mit Rechtsfürsorge zu tun hat; dabei handelt es sich meist um Sachverhalte, bei denen sich mehrere Beteiligte mit ähnlichen Interessen gegenüberstehen.

Über das FamFG

Wofür steht das FamFG?

Hinter der Abkürzung FamFG verbirgt sich das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, auch Familienverfahrensgesetz genannt. Was das Gesetz beinhaltet und wieso es gebraucht wird, liegt nicht sofort auf der Hand.

Klar wird, dass es Regelungen zu Verfahren in Familiensachen beinhaltet. Doch was genau sind Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit?

Die freiwillige Gerichtsbarkeit beinhaltet alles, was mit Rechtsfürsorge zu tun hat. Hierbei handelt es sich meist um Sachverhalte, bei denen sich mehrere Beteiligte mit ähnlichen Interessen gegenüberstehen. Sie wenden sich einverständlich an das Gericht, um z.B.

  • eine Eintragung in das Grundbuch vornehmen zu lassen
  • Betreuungs- und Unterbringungsfragen zu klären
  • alles bezüglich des Nachlasses einer Person zu regeln
Allerdings beinhaltet das FamFG selbst nur einen Teil der oben genannten Themen. Für Grundbuchfragen beispielsweise ist stattdessen ein Blick in die Grundbuchordnung (GBO) zu werfen.

Was regelt das FamFG?

Es regelt alle Fragen, wenn es darum geht, Familienangelegenheiten zu klären. Hierzu gehören Verfahren in
  • Scheidungssachen  
  • Kindschaftssachen
  • Abstammungssachen
  • Adoptionssachen
  • Ehewohnungs- und Haushaltssachen
  • Unterhaltssachen
  • Gewaltschutzsachen
  • Versorgungsausgleichssachen
  • Güterrechtssachen

sonstigen familienrechtlichen Angelegenheiten

 Auch wenn man nicht verheiratet ist, ist das FamFG erste Anlaufstelle, um Verfahrensfragen beispielsweise zu gemeinsamen Kindern zu klären.

Außerdem ist es ein wichtiges Gesetz für sogenannte Betreuer. Diese greifen Volljährigen, die für ihre eigenen Angelegenheiten nicht oder nicht ausreichend sorgen können, unter die Arme und helfen ihnen, alle rechtlichen Angelegenheiten zu erledigen.

Unterschied zum Zivilprozess

Das Verfahren unterscheidet sich stark vom Zivilprozess. Zum einen Klage durch jemanden erhoben wird. Zum anderen ist es nicht an die limitierten Beweismittel der ZPO gebunden und kann auch selbstständig Beweise erheben, damit sich ein Sachverhalt aufklären lässt.

Auch ein wichtiger Punkt ist, dass das Verfahren nicht öffentlich ist. Bei Zivilprozessverfahren kann jeder, ohne Beteiligter zu sein, an einer Verhandlung teilnehmen und zuschauen. Dies ist bei Verfahren aus dem FamFG nicht möglich.