Bewertungen von HARTL • MANGER und Kollegen

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Bewertungen

HZ

von H. Z. am 03.12.2016 um 12:23 Uhr für HARTL • MANGER und Kollegen

Verkauf ETW Erbpachtrecht
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr RA Harald Richter von der Kanzlei Hartl - Manger hat uns als Verkäufer bei der Veräußerung einer
Eigentumswohnung im Erbpachtrecht gegenüber dem Grundstückseigner kompetent und zielführend
vertreten.
RD

von R. D. am 23.07.2016 um 15:38 Uhr für HARTL • MANGER und Kollegen

WEG-Beschlussanfechtungen zu Instandsetzung und Jahresabrechnung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr RA Robert Stenger unterstützte mich über fast 2 Jahre ausgezeichnet und erfolgreich bei mehreren WEG-Beschlussanfechtungen zu Instandsetzungsbeschlüssen und zu einer Jahresabrechnung
die nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprachen.
In allen Punkten wurden meine Klagen vom Gericht bestätigt.
Seine Schriftsätze und sein Auftreten vor Gericht waren überzeugend, was sicher auch
zum positiven Ergebnis beitrug.
Die Zusammenarbeit mit Herrn RA Stenger war stets freundlich und professionell.
Bei Bedarf würde ich Herrn RA Stenger jederzeit wieder um Unterstützung bitten.
Ich möchte hier die Kanzlei Hartl und Manger und besonders Herrn RA Stenger sehr empfehlen.
JK

von J. K. am 29.03.2016 um 14:26 Uhr für HARTL • MANGER und Kollegen

./ LHST München weg. Mietminderung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ich empfehle die Kanzlei und im Besomderen HR. Dr. Ponholzer uneingeschränkt weiter. Ersttermin habe ich kurzfristig erhalten, die Gespräche waren zielgerichtet und informativ. Die Vorbereitungen für den Gerichtstermin umfassend und vorteilhaft. Das Auftreten im Gerichtstermin überzeugend, souverän, aufmerksam und stets auf Ballhöhe. Ich habe mich sehr gut beraten und vertreten gefühlt und wurde vom Ergebnis positiv überrascht!
AL

von A. L. am 22.03.2016 um 17:22 Uhr für HARTL • MANGER und Kollegen

Klage aufgrund Eigenbedarf
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Dr. Florian Ponholzer leistete ausgezeichnete Arbeit von der ersten Minute an. Alle möglichen und erforderlichen Schritte wurden bestens erklärt, sowie alle Fragen jederzeit (vom Erstkontakt bis nach der Gerichtsverhandlung)und ohne Verzögerung beantwortet. Ich würde und werde die Kanzlei und insbesondere Herrn Dr. Ponholzer jederzeit uneingeschränkt weiterempfehlen.
HS

von H. S. am 05.01.2016 um 20:57 Uhr für HARTL • MANGER und Kollegen

Zinsrückforderungsansprüche aus Darlehen mit variablem Zins gegen eine große inländische Bank
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Herr Markus Manger hat uns höchst erfolgreich bei der Durchsetzung von Zinsrückforderungsansprüchen aus zwei Darlehensverträgen vertreten, die wir in den 90er Jahren zu variablem Zins bei einer großen inländischen Bank abgeschlossen hatten. Von einem externen Spezialisten hatten wir vorab den Zinsverlauf nachkontrollieren lassen und konnten qualifizierte Prüfberechnungen vorlegen. Im Vorgespräch hatte Herr Manger zunächst unsere Erwartungen gedämpft und uns sehr besonnen zu einer realistischen Einschätzung der Erfolgschancen und Risiken geführt. Umso größer war nun die Überraschung, als die Bank am Ende nicht nur unsere Rückforderungsansprüche vollumfänglich erfüllte sondern auch noch unsere gesamten Anwaltskosten übernahm. Mit viel Diplomatie und Verhandlungsgeschick konnte Herr Manger dieses optimale Ergebnis außergerichtlich herbeiführen. Seine überaus konstruktive und effiziente Kommunikation schätzen wir sehr und werden Herrn Manger uneingeschränkt weiterempfehlen.
HW

von H. W. am 14.12.2015 um 21:28 Uhr für HARTL • MANGER und Kollegen

Neuwahlen der Vorstandschaft bei mangelnden Bewerbern
Vereinsrecht & Verbandsrecht
Über Jahre hinweg haben wir bei allen Problemen im Vereins- und Verbandsrecht nur die aller besten Erfahrungen gemacht - zwar nicht oft aber immer wieder einmal. Die Hilfeleistung war stets prompt, umfassend, äußerst zuverlässig und zielführend. Selbst als Vorsitzender eine relativ kleinen Vereins hatte man immer das Gefühl auf gleicher Ebene gehört und beraten zu werden. Vielen Dank dafür!
FP

von F. P. am 25.11.2015 um 19:58 Uhr für HARTL • MANGER und Kollegen

Verklagt worden wegen nicht verschuldetem Wasserschaden in einem Gewerberaum.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Zum Zwecke einer Berufungsverhandlung sind wir zu der Kanzlei Hartl & Manger gegangen und wurden nicht enttäuscht! Unser RA Dr. Florian Ponholzer hat von Beginn an durch Fachwissen auf höchstem deutschen Standard sowie vollstem Engagement gezeigt: „Ich bin für sie da!“
Schriftsätze im zweistelligen Seitenbereich waren an der Tagesordnung. Recherchiert wurde hier nicht nur wegen den eigenen Anforderungen an den Berufskodex sondern ebenso aus vollstem privatem Interesse für den Mandanten als Mensch. RA Dr. Ponholzer wollte für uns jene Justitia, die uns bisher vom Staat versagt wurde.
Schön anzusehen war auch das eloquente Auftreten des jungen RA Dr. Ponholzer vor dem dreiköpfigen Richtergespann des OLG München II. Bei dieser akribischen Vorbereitung gepaart mit einer unglaublichen Leidenschaft für den Anwaltsberuf hat seine geschätzt erst zehnjährige Berufserfahrung gegenüber ca. 120 Jahren richterlicher Praxis eindeutig dominiert, jenes Richtergespann wurde während der Verhandlung mehrmals eines besseren belehrt.
Dem hatte auch der äußerst träge wirkende Anwalt der Gegenpartei nichts zu erwidern und so konnte der Fall noch gewendet und gewonnen werden. So muss Jura!
ES

von E. S. am 23.09.2015 um 16:47 Uhr für HARTL • MANGER und Kollegen

Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Alles einwandfrei! Super Beratung und sehr freundlich.
TR

von T. R. am 22.08.2015 um 20:56 Uhr für HARTL • MANGER und Kollegen

Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr RA Markus Manger hat uns in einem Mietrechtsverfahren absolut erstklassik vertreten. Er hat uns die Sachlage sehr gut erklärt ohne zu beschönigen und dann die möglichen Optionen ausführlich dargelegt und beraten. Seine Einschätzung der Sachlage wurde durch die Realität dann sehr gut bestätigt.
Also - er hat sehr gut zugehört, war immer sachlich, auch wenn wir einmal emotional waren, hat uns sehr gut beraten und uns im Gerichtstermin exzellent vertreten.
Wir haben uns bei ihm sehr gut aufgehoben gefühlt und können ihn nur wärmstens empfehlen.
RB

von R. B. am 09.08.2015 um 22:22 Uhr für HARTL • MANGER und Kollegen

Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Motivation, Einsatz und Können, daß ist die Kanzlei Dr. Hartl u. Manger. Hauptsächlich Herrn Markus Manger vertritt die vorgenannten Fähigkeiten in absoluter Spitze. Die anderen Anwälte stehen dem aber mit nichts nach. Bisher wurde jeder Rechtsstreit Optimal geführt.