Bewertungen von Hartmann Dahlmanns Jansen PartGmbB

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Sehr gut
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Bewertungen

GB

von G. B. am 10.08.2023 um 12:52 Uhr für Rechtsanwalt Dr. Stefan Jansen

Alles ok
Allgemeine Rechtsberatung
Ich hatte Zeitnah Antworten bekommen
GH

von G. H. am 24.07.2023 um 13:24 Uhr für Rechtsanwalt Oliver Schomberg

Sehr kompetent
Verkehrsrecht
Rechtsstreit mit der KFZ Versicherung des Unfallverursachers gewonnen
CS

von C. S. am 19.07.2023 um 09:09 Uhr für Rechtsanwalt Dr. Stefan Jansen

Kompetent, Lösungsorientiert und setzt das Gespräch direkt in Taten um
Steuerrecht
Ein Anwalt, der sich Zeit nimmt um die ganze Thematik des Problems zu erfassen. Habe mich direkt gut aufgehoben und gut beraten gefühlt. Trotz sachlicher Kompetenz ein freundliches Gespräch. Mein Problem wurde in mehreren Bereichen besprochen und als ich die Kanzlei verließ, hatte ich das Gefühl, es gibt Lösungen, die ich ohne die Unterstützung von Herr Dr. Jansen nicht hätte erreichen oder umsetzen können. Nach dem Gespräch setzte er das Besprochene direkt in die Tat um. Ich wünsche jedem, der in einem Steuerschlamassel steckt so einen Lösungsorientierten und kompetenten Anwalt an die Seite.
TS

von T. S. am 21.06.2023 um 21:11 Uhr für Rechtsanwältin Monika Ortlinghaus

einvernehmliche Scheidung
Allgemeine Rechtsberatung
Frau Ortlinghaus war jederzeit zu erreichen und konnte alles Fragen beantworten. Außerdem hat Sie alles zu meiner Zufriedenheit erledigt.
Frau Ortlinghaus kann ich sehr empfehlen.
Die Kanzlei ist auch sehr gut und zentral gelegen.
Lieber Herr S., vielen Dank für Ihre freundliche Empfehlung. Ich danke Ihnen für das angenehme Mandat und Ihr Vertrauen.
Freundliche Grüße, Monika Ortlinghaus
TH

von T. H. am 10.03.2023 um 09:58 Uhr für Rechtsanwalt Oliver Schomberg

Topp Anwalt
Verkehrsrecht
Außerordentliche Fachkompetenz
JN

von J. N. am 07.03.2023 um 16:26 Uhr für Rechtsanwalt Oliver Schomberg

Prozeß gewonnen- Kompetent und Erreichbar
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Schomberg war immer da, wenn "Not am Mann" war. Seine Tipps sind klar formuliert und lassen wenig Fragen offen. Es tat gut, den Prozeß zu gewinnen.
MT

von M. T. am 09.01.2023 um 11:00 Uhr für Rechtsanwalt Dr. Stefan Jansen

Top
Allgemeine Rechtsberatung
Danke für die gute, ehrliche und am Ende auch erfolgreiche Beratung/Unterstützung!
Ich konnte jederzeit alles fragen und hatte immer das Gefühl, Ihnen voll und ganz vertrauen zu können. Das gilt im übrigen für das gesamte Team! Die komplette Kanzlei hat mein vollstes Vertrauen und ich würde Sie jederzeit weiterempfehlen.
Sehr geehrter Mandant,
vielen Dank für das Feed Back. Wir freuen uns sehr für Sie, dass wir die von der Gegenseite geltend gemachten Ansprüche in dieser zivilrechtlichen Angelegenheit in vollem Umfang abwehren konnten. Falls Sie erneut anwaltliche Unterstützung benötigen: jederzeit gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Jansen
Rechtsanwalt
AK

von A. K. am 22.10.2022 um 20:22 Uhr für Rechtsanwältin Stefanie Graf

Sehr gute Rechtsanwältin
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Frau Graf war in der schwierigen Zeit immer für meine Fragen und Anliegen da. Sie gab mir ein sicheres Gefühl als Rechtsbeistand und begleitete mich zuverlässig bis zum Ende meiner Privatinsolvenz. Sie nahm auch viel Zeit für unsere Termin-Gespräche worüber ich auch sehr zufrieden war. Ich wünsche Ihr und Ihren Kollegen alles Gute für die Zukunft und viel Erfolg in ihrem Berufsleben. Ich kann allen Personen Frau Graf weiterempfehlen.
RW

von R. W. am 14.10.2022 um 16:33 Uhr für Rechtsanwalt Dr. Stefan Jansen

Einspruch Finanzverwalung Doppelbesteuerungg
Steuerrecht
",dass es in meinem Rentenjahrgang definitiv keine Doppelbesteuerng gibt " finde ich diese Beurteilung schon gewagt. Meine Doppelbesteuerung musste ich von Finanzamt nachweisen.
Steurrat24 empfahl einen Einspruch einzulegen. Ich kann verstehen das , das kein normaler Rechtsfall ist. Meine Meinung nach ,kann so ein Rechtsfall eine Kanzlei überfordern
Sehr geehrter Mandant,
ich danke Ihnen für Ihre Bewertung, die für Ratsuchende im Internet eine wertvolle Orientierung darstellt.
Inhaltlich muss ich Ihrer Darstellung aber nachdrücklich widersprechen. Ich habe mich im Rahmen der Erstberatung mit meinem Schreiben vom 26.09.2022 sehr eingehend mit Ihrem Anliegen auseinandergesetzt. Der von Ihnen vertretene Rechtsstandpunkt, dass die geltenden Regelungen in Ihrem Fall auf eine Doppelbesteuerung hinauslaufen, ist für einen juristischen Laien nachvollziehbar und wird von vielen Steuerpflichtigen geteilt. Allerdings hat der Bundesfinanzhof bereits mehrfach entschieden, dass keine rechtswidrige Doppelbesteuerung vorliegt. In dieser Frage sind bereits mehrere Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Die Finanzverwaltung hat hierauf dergestalt reagiert, dass alle Einkommensteuerbescheide, die eine Besteuerung von Renteneinkünften zum Gegenstand haben, unter Vorläufigkeitsvorbehalt ergehen. Dies ist auch in Ihrem Fall geschehen. Dies bedeutet für Sie, dass Sie eine Abänderung der Steuerbescheide beantragen können, falls diese Verfassungsbeschwerden Erfolg haben sollten.
Die von Ihnen beabsichtigte Klage wäre deshalb schlicht unnütz und damit definitiv aussichtslos. Das Finanzgericht würde eine derartige Klage wegen des Vorläufigkeitsvorbehalts als mutwillig und unzulässig abweisen Aus diesem Grunde habe ich Sie um Verständnis gebeten, das ich nicht bereit bin, einen derartigen aussichtslosen und zur Wahrung Ihrer Rechte auch gar nicht erforderlichen Rechtsstreit zu führen.
Auf Ihre nochmalige Nachfrage habe ich Ihnen dann mitgeteilt, dass nach der in der Rechtsprechung und der steuerrechtlichen Fachliteratur allgemein anerkannt ist, dass für Ihren Rentenjahrgang eine Doppelbesteuerung definitiv nicht vorliegt. Gleichwohl sind Sie durch den Vorläufigkeitsvorbehalt abgesichert. Ihr Hinweis, meine Auffassung sei gewagt, ist deshalb unrichtig, tatsächlich entspricht mein Hinweis der allgemein anerkannten Rechtsauffassung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Jansen
Rechtsanwalt
MH

von M. H. am 11.08.2022 um 09:19 Uhr für Rechtsanwältin Monika Ortlinghaus

Kindesangelegenheiten
Familienrecht
Schnelle und Qualifizierte Beratung.
Netter Umgang und immer ein offenes Ohr.
Vielen Dank und hoffentlich reibungslose Abläufe in der Zukunft! Der Grundstein hierfür ist ja nun gelegt ;-). Freundliche Grüße, M. Ortlinghaus