Kanzleiprofil
Die Anwaltskanzlei Herrle befindet sich direkt gegenüber dem Landgericht Kiel und in unmittelbarer Nähe des Amts-, Sozial-, Arbeits- und Landesarbeitsgerichts und der Justizvollzugsanstalt.
Seit 2004 darf Rechtsanwalt Herrle die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht führen.
Im Jahr 2006 wurde Rechtsanwalt Herrle in den gemeinsamen Fachanwaltsausschuss IT-Recht der Niedersächsischen Rechtsanwaltskammer, der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwalts- kammer und der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen berufen.
Anfang November 2009 eröffnete Rechtsanwalt Herrle eine Zweigstelle in Groß Rheide, das verkehrsgünstig im Einzugsbereich der Städte Flensburg, Schleswig, Eckernförde, Husum und Rendsburg liegt.
Die Anwaltskanzlei Herrle beschäftigt sich u.a. mit Rechtsgebieten, die mit der Kunst- und Internetbranche in Zusammenhang stehen. Zu den verschiedenen Bereichen des Urheber- und Internetrechts war RA Herrle in Kiel bereits als Referent vor der Muthesiusschule (Kunsthochschule), der Kieler Wirtschaftsakademie, der Elektrofachhochschule und der Industrie- und Handelskammer tätig.
Rechtsanwalt Herrle ist als Fachanwalt für Strafrecht im ganzen Bundesgebiet als Strafverteidiger insbesondere in Wirtschafts- strafsachen und bei Kapitalstraftaten (u.a. Tötungsdelikte) aktiv.
Zudem ist Rechtsanwalt Herrle regelmäßig mit der Ausbildung von Rechtsreferendaren betraut. Falls Sie in der Kanzlei Herrle eine Referendarstation absolvieren möchten, übersenden Sie bitte Ihre persönlichen Bewerbungsunterlagen.
Gerne stehen wir Ihnen auch in unserer Zweigstelle Groß Rheide zur Verfügung:
Hauptstrasse 18
24872 Groß Rheide
Telefon: 04624/432931
Telefax: 04624/432932