Bewertungen von Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.

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Sehr gut
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Bewertungen

RO

von R. O. am 13.04.2023 um 07:27 Uhr

Zwangsversteigerung Immobilie
Allgemeine Rechtsberatung
Netter und kompetenter Kontackt. Herr Traub konnte mir schnell weiter helfen!
Vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung.
RP

von R. P. am 25.03.2023 um 10:39 Uhr

Sehr gut, sehr hilfreich
Allgemeine Rechtsberatung
Der ganze Artikel ist mir sehr hilfreich. Ich werde gegen den Steuermessbetrag Einspruch erheben, da ich mit meiner kleinen Rente die neue Grundsteuer nicht bezahlen kann.

Vielen, vielen Dank
TG

von T. G. am 24.03.2023 um 13:49 Uhr

Grundsteuererklärung Unterstützung
Steuerrecht
Dr. Traub hat mir bei der Erstellung der Grundsteuererklärung geholfen. Ich bin zufrieden.
Vielen Dank für Ihre freundliche Rückmeldung.
AI

von A. I. am 21.03.2023 um 15:28 Uhr

Superschnelle Antwort
Allgemeine Rechtsberatung
Auf eine Online-Anfrage hat Herr Dr. Traub souverän und prompt, d.h. innerhalb von ein paar Stunden, reagiert. Herzlichen Dank dafür.
Ich danke Ihren für Ihr positives Feedback!
BA

von B. A. am 10.03.2023 um 11:02 Uhr

Steuerrechtliche Beratung
Steuerrecht
Steuerberatung. Alles gut. Danke!
Vielen Dank für die abgegebene Bewertung.
DW

von D. W. am 06.03.2023 um 09:39 Uhr

Einkommensteuerrechtliche Beratung
Steuerrecht
Einkommensteuerrechtliche Beratung. Danke!
BB

von B. B. am 01.03.2023 um 23:14 Uhr

Wandeldarlehen
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Vielen Dank! Alles gut!
Danke. Das wünsche ich Ihnen ebenso!
FP

von F. P. am 01.03.2023 um 22:18 Uhr

Holding Gesellschaftsrechtliche Gründung
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Fundierte Beratung bzgl. einer Holding-Struktur.
Gerne stehe ich Ihnen auch bei der Umsetzung zur Verfügung.
PN

von P. N. am 01.03.2023 um 21:55 Uhr

Gesellschaftsrechtliche Beratung
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Top!
Danke für Ihre gute Bewertung.
LK

von L. K. am 25.02.2023 um 19:47 Uhr

Kreditstreitigkeiten
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Traub mag ein guter Rechtsanwalt sein, in meinem Fall blieb jedoch der Erfolg aus.
Ich bedaure, dass in Ihrem Fall das Klageverfahren verloren wurde. Die rechtssichere Kündigung eines Darlehensvertrags kann jedoch auch ich nicht mehr rückwirkend ungeschehen machen. Gleichwohl alles Gute Ihnen!