4,7
Sehr gut
34 Bewertungen
5
(29)
4
(3)
3
(0)
2
(0)
1
(2)
Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

AM

von A. M. am 14.12.2017 um 13:59 Uhr

Beratung zur Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Pahl hat mich in Sachen Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung ausgiebig und sachlich beraten und dabei auf drohende Fallstricke unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung hingewiesen; er strahlte ein hohes Maß an Sachkompetenz aus und entwarf eine sehr ausführliche und bis ins Einzelne gehende Vorsorgevollmacht nebst Patientenverfügung. Kann Herrn RA Pahl guten Gewissens nur weiterempfehlen!
GH

von G. H. am 23.11.2017 um 19:18 Uhr

Beistandschaft Kind
Familienrecht
Bin sehr zufrieden. Hat den Unterhalt errechnet und dabei gute Tips und Ratschläge an die Hand gegeben. Meine Fragen eingehend, und Fachkundige beantwortet. Was will man mehr!
LS

von L. S. am 15.11.2017 um 18:05 Uhr

Elternunterhalt
Allgemeine Rechtsberatung
Versuchte mehrgleisige Lösunsungen zu finden und passte die vorgehensweise meiner komplizierten Situation an.
meiner Meinung nach, wurde ich richtig vertreten und schlussendlich habe ich auch mein ziel erreicht.

l.S.
AS

von A. S. am 07.11.2017 um 19:42 Uhr

Geltendmachung des Pflichtteils
Erbrecht
Nie wieder diesen Anwalt und diese Kanzlei!
Hr. Pahl machte anfangs einen guten und kompetenten Eindruck. Leider war er während des Verfahrens für mich nur unzureichend erreichbar; seine Ratschläge erwiesen sich im Nachhinein als schlecht und teuer für mich. Seine Kostenabrechnung war hoch und von einem Laien nicht durchschaubar und wurde gegen meinen Willen direkt von der Einzahlung der Gegenseite an mich abgezogen. Meine Fragen zur Rechnungsstellung konnte/wollte er nicht ausreichend beantworten.
Mein Fazit am Ende: Hr Pahl hat für eine mäßige Leistung bei überschaubarem Aufwand gut verdient und dafür gesorgt, dass ich trotz der Überweisung der Gegenseite von 13 320€ noch ca. 2000€ draufzahlen musste.
Die Mandantin lässt bei ihrer Schilderung unerwähnt, dass sie entgegen meinem Rat einen gerichtlichen Vergleich mit dem für sie ungünstigen Ergebnis abschloss.
In den geführten Gerichtsverfahren wurden alle Gebühren auf der Basis des vom Gericht festgesetzten Streitwertes ordnungsgemäß abgerechnet. In mehreren ausführlichen Gesprächen wurden die Gebühren auch erläutert, insbesondere im Vorfeld der Gerichtsverfahren.