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Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

BS

von B. S. am 04.12.2019 um 12:06 Uhr

ebay Kauf nicht geliefert
Kaufrecht
Herr Sauer hat mich gut und schnell beraten und dank seiner Hilfe konnte ich selbst tätig werden und mein Recht durchsetzen.
MC

von M. C. am 17.10.2019 um 17:12 Uhr

Scheidung und Unterhalt.
Familienrecht
Leider muss ich die bisher sehr guten Bewertungen relativieren. Zumindest in meinem Fall. Herr Sauer reagierte in meinen Angelegenheiten, viel zu zurückhaltend und ohne jeglichen Biss, den ein gewiefter Anwalt haben sollte. Die Auseinandersetzungen mit der Gegenseite waren kraftlos und daher war auch der gegnerische Anwalt durchgehend unbeeindruckt. Über ein Jahr voller Fristen, die ohne jegliche Ergebnisse im Sand verliefen. Fazit: Herr Sauer mag für harmlosere Fälle, mit ein wenig Schriftverkehr geeignet sein, hat aber gegen ausgefuchste Anwälte, keine Chance.
Positiv ist allerdings zu erwähnen, dass man Herrn Sauer sehr gut persönlich erreichen kann, um kurzfristig etwas zu besprechen.
Sehr geehrte Mandantin,
vielen Dank für Ihre Bewertung, welche ich leider nicht ganz nachvollziehen kann, da Sie mich viermal hintereinander mit unterschiedlichen Angelegenheit beauftragt haben, obwohl ein Anwaltswechsel möglich gewesen wäre.

Wenn ich mich richtig erinnere, beauftragten Sie mich Ende September 2017 mit der Berechnung und Geltendmachung von Trennungsunterhalt. Da Sie meine Dienste nicht aus eigener Tasche bezahlen konnten und für diese Angelegenheit keine Rechtsschutzversicherung eintrat, musste zunächst ein Beratungshilfeschein beantragt werden. Dennoch konnte das erste Aufforderungsschreiben Anfang Oktober 2017 an den Gegner versandt werden. Rund zwei Wochen später erhielten wir bereits die Antwort und es flossen erste Unterhaltszahlungen. Im Dezember teilten Sie mir mit, dass einige Verpflichtungen Ihres Ehemannes weggefallen seien, weshalb wir noch am 06.12.2017 enen erhöhten Unterhalt geltend machten. Nachdem Ihr Ehemann die Frist nicht einhielt, wurde eine diesbezügliche Klage bei gericht im Januar eingereicht. Auch hier musste zuerst Verfahrenskostenhilfe beantragt werden, was natürlich etwas Zeit und Ihre Mitarbeit in Anspruch nimmt. Das Klageverfahren wurde dann im März abgeschlossen und Sie erhielten den Unterhalt.

Im Mai 2018 sollte ich für Sie den Scheidungsantrag einreichen, was auch geschah. Die Scheidung erfolgte dann im September 2018. Auch hier musste zunächst Verfahrenskostenhilfe beantragt werden, da Sie zur eigenständigen Zahlung nicht in der Lage waren. Die Dauer der gerichtlichen Verfahren kann ich leider nicht beeinflussen.

Im Dezember 2018 beauftragten Sie mich mit der Berechnung und Geltendmachung von Aufstockungsunterhalt. Hierzu mussten wir Ihren Ex-Mann zur Auskunft auffordern. Da er dieser Aufforderung nicht nachkam, wurde auch hier ein Auskunftsantrag bei Gericht eingereicht, welchen wir gewonnen haben.

Im Januar 2019 beauftragten Sie mich dann mit der Zwangsvollstreckung bezüglich einen kleinen Teils von Unterhalt, welcher nicht bezahlt wurde. Dieser Antrag wurde eingereicht und vom Gerichtsvollzieher bearbeitet.

Die Bilanz zeigt also, dass wir sämtliche Anträge bei Gericht durchsetzen konnten und der "ausgefuchste" gegnerische Kollege verloren hat.


Korrekt ist, dass ich sämtliche Angelegenheiten nüchtern und ohne Polemik bearbeite. Ich möchte meinen Mandanten die realistischen Erfolgsaussichten darlegen und hiermit bei der Abwägung der nächsten Schritte helfen. Aus meiner Sicht ist es meinen Mandanten nicht nützlich, wenn überhastet und lautstark Klagen eingereicht werden und diese, wegen unterlassener Fristsetzung, verloren gehen. Die gegnerischen Kollegen und auch die Richter lassen sich von haltlosem und lautstarkem Vortrag sicher nicht beeindrucken. Der Vortrag sollte daher werthaltig sein und nicht nur bissig. Aus diesem Grund wäge ich ruhig die Chance ab und empfehle dann den erfolgversprechensten Weg.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Sauer
BT

von B. T. am 08.10.2019 um 18:09 Uhr

Kauf bei Ebay wird nicht geliefert
Kaufrecht
Herr Sauer hat mich gut beraten und dank seiner Hilfe konnte ich selbst tätig werden und mein Recht durchsetzen.
JW

von J. W. am 01.10.2019 um 10:19 Uhr

Rückzahlung der Mietkaution
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Sauer hat mich sehr gut und sachlich beraten. Die Angelegenheit wurde durch seine Vertretung sehr schnell und unkompliziert erledigt.

Vielen Dank dafür. Ich kann Herrn Sauer als Rechtsanwalt nur weiterempfehlen.
DP

von D. P. am 24.07.2019 um 13:22 Uhr

Eigenbedarfskündigung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Sehr sachliche, ehrliche und freundliche Heransgehensweise des Sachverhaltes. Während der Klage immer erreichbar und stets um eine schnelle Klärung bemüht. Ausserordentlich empfehlenswert!
AB

von A. B. am 13.03.2019 um 19:14 Uhr

.......
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr gute Beratung ,danke .
RN

von R. N. am 04.03.2019 um 13:43 Uhr

ebay Ware nicht erhalten
Allgemeine Rechtsberatung
Die Antwort war sehr hilfreich und ich benote sie positiv.
Die Kosten für ein Verfahren übersteigen weit den Warenwert.
PS

von P. S. am 02.01.2019 um 15:29 Uhr

eBay Kauf
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr guter Service, die meine Frage und mein Problem zufriedenstellend durch Herrn RA Sauer gelöst hat.
Werde den Service bei, ich hoffe es passiert nichts, gerne wieder in Anspruch nehmen.

Peter Schulte
SS

von S. S. am 27.11.2018 um 19:04 Uhr

Ticket-Rücknahme
Kaufrecht
Kann Herrn Sauer uneingeschränkt weiterempfehlen. Hat auf meine Anfrage umgehend reagiert, kompetent beraten und die Sache zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht. Sollte ich wieder einmal Probleme haben, werde ich selbstverständlich wieder an ihn wenden.
TZ

von T. Z. am 11.11.2018 um 08:51 Uhr

Betrugsfall auf ebay
Kaufrecht
Sehr detaillierte und klar verständliche Antwort, war sehr hilfreich.
Danke