Bewertungen von Kanzlei Hirt-Kremling • Süß und Kollegen
Bewertungen
von C. M. am 24.11.2023 um 18:27 Uhr für Kanzlei Hirt-Kremling • Süß und Kollegen
von C. I. am 17.05.2022 um 05:30 Uhr für Kanzlei Hirt-Kremling • Süß und Kollegen
von G. R. am 26.10.2019 um 12:18 Uhr für Kanzlei Hirt-Kremling • Süß und Kollegen
von S. T. am 29.08.2019 um 23:05 Uhr für Kanzlei Hirt-Kremling • Süß und Kollegen
von M. W. am 05.01.2019 um 09:53 Uhr für Kanzlei Hirt-Kremling • Süß und Kollegen
Um nur ein paar wenige Punkte kritisch anzumerken:
1) Erstberatung: Es wurde in keinster Weise darauf hingewiesen, dass das Verfahren in einem Vergleich enden kann. Trotz absolut eindeutiger Sachlage. Im Gegenteil wurde uns von Anfang an suggeriert (und später sogar per Mail bestätigt), dass die Gegenseite die Kosten zu tragen hat. Leider endete das Verfahren in einem äußerst kostspieligen Vergleich.
2) Als Zeitrahmen wurden und 1-2 Wochen in Aussicht gestellt. Leider wurde der Fall mit Priorität Z behandelt: so wurde – in einer akuten Bedrohungssituation - der Antrag erst 11 Tage nach Erstberatung gestellt, auf eine kurze Rückfrage des Gerichts wurde nach sage und schreibe 12 Tagen geantwortet. Erst im Anschluss hat das Gericht die Verhandlung terminiert.
3) Die Erstberatung wurde von Hr. Süß durchgeführt, den Antrag hat seine Kollegin Fr. Sepúlveda gestellt. Das muss nicht zwingend schlecht sein, jedoch hätte man uns den Antrag vorab gegenlesen lassen können, da kein persönlicher Kontakt mit Fr. Sepúlveda bestand. Das wurde nicht gemacht und eine wichtige Punkte vergessen.
4) Es gab umfangreiches Beweismaterial für die Angriffe und Tätigkeiten der Nachbarin. Trotz ausgiebiger Vorbereitung und detaillierter Aufbereitung hat man keine Zeit gefunden, diese Unterlagen dem Gericht rechtzeitig zuzustellen, sondern hat diese Beweise am Verhandlungstag unangekündigt „mitgebracht“ – das Gericht hat die Ansicht verweigert….
5) Die Gegenseite hat uns gegenüber abstruse Vorwürfe erhoben und dem Gericht mitgeteilt. Auch diese waren eindeutig zu widerlegen und der Widerspruch erfolgte erneut so kurzfristig, dass er nicht mehr in die Meinungsbildung des Gerichts eingeflossen ist.
6) In der Vorbesprechung des Gerichtstermins wurde von uns eindeutig darauf hingewiesen, dass ein Vergleich für uns nicht in Frage kommt. Von Beginn der Gerichtsverhandlung strickte Frau Sepúlveda aber gleich an einem Vergleich mit…
7) Dass man nach all den Verfehlungen nach eigener Ansicht noch „alle Ziele der Mandantin“ erreicht hat und bzgl. der horrenden Kosten von einem „kleinen Wehrmutstropfen“ spricht, schlägt dem Fass den Boden aus.
Es ist schade, dass der eigene Anwalt bei einem Eilantrag in einer akuten Bedrohungssituation keine Dringlichkeit sieht und der Fall so „verbummelt“ wurde. Die Sach- und Beweislage war derartig eindeutig, dass der Fall mit etwas mehr Einsatz sicherlich anders ausgegangen wäre. Wenn keine Zeit/Kapazität dafür bestanden hat, hätte man uns das mitteilen können und wir hätten uns einen anderen Anwalt gesucht.
Als einzig positiven Punkt könnte man vielleicht anmerken, dass wir relativ kurzfristig innerhalb von 1-2 Tagen einen Erstberatungstermin bekommen haben. Heute wären wir gottfroh, hätten wir diesen nicht bekommen.
von D. S. am 27.11.2018 um 20:54 Uhr für Kanzlei Hirt-Kremling • Süß und Kollegen
Bei beiden Streifällen bedurfte es nur einen Brief, seitens der Kanzlei, und die Streitfälle waren vom Tisch.
Wir fühlten uns hervorragend vertreten durch diese Kanzlei.
Sehr empfehlenswert.
von H. R. am 30.04.2015 um 19:04 Uhr für Kanzlei Hirt-Kremling • Süß und Kollegen
Klarer Schriftverkehr, schnelle Abwicklung. Danke.
von F. A. am 25.01.2015 um 11:32 Uhr für Kanzlei Hirt-Kremling • Süß und Kollegen
Unser Mitbewerber hielt sich nicht an gesetzliche Vorgaben. Er wurde durch die Süß Rechtsanwälte, in unserem Auftrag, schriftlich dazu aufgefordert, seinen Rẹchtsverstoß zukünftig zu unterlassen. Dieser Aufforderung kam er jedoch nicht nach. Das Gericht erließ am 12.08.2014 eine einstweilige Verfügung. Da er auch in der Folge es nicht unterließ, gegen gesetzl. Vorschriften zu verstoßen, wurde ihm vom LG Gießen mit Beschluss vom 13.11.14 (Az. 2 O 311/14) ein Ordnungsgeld auferlegt. Gegen diesen Beschluss ließ der Mitbewerber durch eine Anwaltskanzlei aus Köln!? "Sofortige Beschwerde" einlegen. Das LG wies das Rechtsmittel mit Bechluss vom 05.01.2015 zurück.
Warum schreiben wir dies so ausführlich?
1. Weil der gegnerische Anwalt aus Köln auf seiner eigenen Homepage einen überragenden "Sieg" bekannt gibt.
2. Weil dort über unser Unternehmen Aussagen gemacht werden, die einfach U N W A H R sind.
3. Weil der vorgenannte Rechtsanwalt aus Köln bei der Kanzlei Süß angerufen und gedroht haben soll.
von C. H. am 26.11.2014 um 02:05 Uhr für Kanzlei Hirt-Kremling • Süß und Kollegen
von R. S. am 15.11.2014 um 17:25 Uhr für Kanzlei Hirt-Kremling • Süß und Kollegen