Rechtsanwaltskanzlei Steffgen

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Wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen.
Die Anwaltskanzlei wurde 2001 in Augsburg gegründet.  Schwerpunkte bilden die Strafverteidigung und die Vertretung als Opferanwalt

Strafverteidigung







Fachanwaltskurs Strafrecht


Im Jahr 2006 hat Rechtsanwalt Steffgen einen Fachanwaltskurs für Strafrecht erfolgreich absolviert.

Insbesondere Untersuchungshaft, Pflichtverteidigung, Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Umweltstrafrecht, Revision in Strafsachen.

Unsere Kanzlei zeichnet sich dadurch aus, dass Besprechungen grundsätzlich kurzfristig nach telefonischer Vereinbarung möglich sind. Haftbesuche werden kurzfristig durchgeführt. Da wir uns in Bürogemeinschaft mit mehreren anderen Anwälten befinden, ist eine kompetente Betreuung auch in anderen Rechtsgebieten möglich, wie dies etwa im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht erforderlich ist.

Rechtsanwalt Christian hat sich seit über 20 Jahren auf den Bereich des Strafrecht spezialisiert. Er ist Mitglied des Verbands deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e.V. eines limitierten, ausgesuchten Kreises von Verteidigern.

In der Regel sollte zunächst immer der Rat eines versierten Verteidigers gesucht werden. Befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft, ist die Beiordnung eines Pflichtverteidigers gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO zwingend durch das Gericht anzuordnen.

Opfervertretung





Insbesondere Nebenklage, Zeugenbeistand, Täter-Opfer-Ausgleich, Klageerzwingungs-verfahren, Adhäsionsverfahren, Privatklage

Christian Steffgen ist seit 2001 als Rechtsanwalt und Opferanwalt tätig. Er arbeitet seit vielen Jahren  mit der Opferschutzorganisation Weisser Ring zusammen.

Rechtsanwalt Steffgen hat sich 2006 durch einen Fachanwaltskurs im Strafrecht besonders qualifiziert.

Bedingt durch die Einsparungen bei Justiz und Strafverfolgungsbehörden können Polizei und Staatsanwaltschaften häufig nicht in dem Umfang auf Opfer und deren Bedürfnisse eingehen, wie dies notwendig ist. Hier bietet sich durch einen Opferanwalt Hilfe an. Eines der wichtigsten Instrumente ist die Nebenklage. Das Opfer kann sich auch hier eines Anwalts bedienen. Als Nebenkläger hat es ein Recht auf Akteneinsicht, ein eigenes Fragerecht, Beweisantragsrecht - z.B. zur Ladung von Zeugen - und Recht zum Schlussvortrag, das sogenannte „Plädoyer". Der Nebenkläger kann unabhängig von der Staatsanwaltschaft selbstständig und ohne Zustimmung Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Welche Art der Opfervertretung gewählt werden sollte, muss in jedem Fall gesondert entschieden werden.

Die Opferschutzorganisation „Weisser Ring" bietet Kostenübernahmen an, soweit die finanziellen Mittel des Opfers beschränkt sind. Wir kümmern uns um die Beauftragung des Weissen Rings für Sie ! 


Meine Zweigstelle befindet sich in der Humboldtstr. 22 in 07545 Gera.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.kanzlei-steffgen.de

Rechtsanwaltskanzlei Steffgen ist gelistet in Rechtsanwälte Augsburg und Rechtsanwälte Deutschland.

Kontakt

Adresse

Kanzlei Christian Steffgen Rechtsanwaltskanzlei Steffgen
Klinkertorplatz 1
86152 Augsburg
Deutschland

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0821/3494800
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info@kanzlei-steffgen.de
Internet-Adresse bei anwalt.de:
www.anwalt.de/kanzlei_steffgen
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Rechtsgebiete

Rechtsgebiete der Rechtsanwaltskanzlei Steffgen:
  • Opferhilfe
  • Strafrecht

Angaben in alphabetischer Reihenfolge - Schwerpunkte siehe Profil.
 

Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Eine Erstberatung zur Voraberörterung Ihres Rechtsproblems biete ich für Privatpersonen zum Preis von 50,00 € inkl. USt. an. Die Kosten der Erstberatung werden mit den Kosten für weitere Tätigkeiten in derselben Angelegenheit verrechnet.
  • Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie uns einfach an.

 

Fremdsprachen

Spezielle Sprachkenntnisse in:

Deutsch Deutsch
Englisch Englisch
Französisch Französisch
Russisch Russisch