Rechtsanwalt Bernhard Kemper

Rechtsanwalt
Bernhard Kemper

Schön, daß Sie mein Profil bei www.anwalt.de gefunden haben!
Gerne stehe ich Ihnen für Fälle aus den folgenden Rechtsgebieten zur Verfügung:
Tätigkeitsschwerpunkte und besondere
Kenntnisse


  • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Erbschaft- und Schenkungsteuer
    • Verteidigung in Steuerstrafsachen (Selbstanzeige, Vertretung bei Steuerfahndung, Strafgericht etc.)
    • Anwaltliche Beratung bei Betriebsprüfung, Verbindliche Auskunft und Haftungsbescheiden (Haftung gem. §§ 69 ff. Abgabenordnung)
    • Erstellung von Gutachten (z.B. Doppelbesteuerungsabkommen/DBA ;Umsatzsteuer: Reihengeschäfte etc. )
    • Einspruchsverfahren vor Finanzbehörden
    • Klageverfahren vor Finanzgerichten
    • Internationales Steuerrecht (Schwerpunkt Polen; Doppelbesteuerungsabkommen/DBA
  • Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
    Teilgebiete des Handels- und Gesellschaftsrechts (u. a.):
    • Gründung von Gesellschaften im Inland (GbR, OHG, KG, GmbH etc.)
    • Gründung von Gesellschaften im Ausland (Schwerpunkt Polen: Zusammenarbeit mit polnischem Rechtsanwalt und Mitgesellschafter)
    • Netzwerk zu Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern mit Schwerpunkt in Polen, Osteuropa und USA
    • Prüfung gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen und Verträge
  • Arbeitsrecht
    • Anwaltliche Vertretung vor den Arbeitsgerichten (für Arbeitnehmer und Arbeitgeber)
    • Kündigungen, Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage
    • Abmahnung und Kündigung rechtssicher formulieren
    • Abfindungsregelungen und Aufhebungsverträge formulieren
    • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Zivilrecht
    Rechtliche Fragestellungen im Rechtsverhältnis der Bürger untereinander (u. a.):
    • Familienrecht, Erbrecht
    • Feststellung, Durchsetzung und Sicherung privater Rechte und Ansprüche vor den Zivilgerichten
    • Vertragsprüfung, Gestaltung von Verträgen
    • Forderungsmanagement, Mahnbescheide
  • Strafrecht
    Teilgebiete des Strafrechts (u. a.):
    • Verteidigung Ihrer Rechte vor den Strafbehören (Polizei, Staatsanwaltschaft, Strafgerichte)
    • Durchsuchung und Ermittlungsverfahren
    • Haftbeschwerde und Haftprüfung
    • Strafanzeige und Nebenklage
    • Strafbefehl und Öffentliche Anklage (Strafprozessrecht )
    • Weitere Stichworte: Bewährung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Nebenklage, Strafanzeige, Strafbefehl, Strafprozeßrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittel, BTMG
  • Verwaltungsrecht
    Rechtliche Fragestellungen im Umgang mit dem Staat bzw. mit den Behörden (u. a.):
    • Gewerberecht
    • Ordnungs- und Polizeirecht (z.B. Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldbescheide)
    • Baurecht (öffentliches Baurecht, Prüfung Baugenehmigung etc.)
    • Einspruchsverfahren vor den Verwaltungsbehörden
    • Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten
Rechtsanwalt Bernhard Kemper

Ausbildung und Berufserfahrung

Rechtsanwalt (seit September 1999)
Fachanwalt für Steuerrecht (seit Januar 2005)
Nach Abschluss der juristischen Ausbildung im Jahr 1999 hat sich Herr Rechtsanwalt Kemper von Anfang an auf das Steuerrecht konzentriert und Erfahrung bei steuerlichen und wirtschaftsprüfenden Arbeitgebern (mittelständische Gesellschaften) gesammelt. Herr RA Kemper betreut seit 1999 eine Rechtsanwaltkanzlei mit den Schwerpunkten Steuer- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Zivilrecht. Darüber hinaus hat Herr RA Kemper Erfahrungen als Dozent u.a. bei wirtschaftlichen Institutionen (u.a. IHKs, Handwerkskammern und Institutionen in Polen) gesammelt, bei denen er regelmäßig über aktuelle rechtliche und steuerliche Themen (Deutschland und Polen) referiert.
Sonstiges
Sprachen: Deutsch, Englisch
Gern vermitteln wir Ihnen auch Ansprechpartner aus unserem internationalen Netzwerk von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern in Osteuropa (Schwerpunkt Polen), Westeuropa und den USA.
Ich bearbeite auch Rechtsangelegenheiten in Polen. Mithilfe unseres polnischen Rechtsanwaltes und Kooperationspartners in Stettin/Polen bieten wir Ihnen Dienstleistungen auf allen Rechtsgebieten des polnischen Rechts an. Die gilt insbesondere für die Gründung Ihrer Zweigniederlassung oder Betriebsstätte bzw. Ihres Einzelunternehmens in Polen. Darüber hinaus können wir Ihnen die kompetente anwaltliche Vertretung vor polnischen Gerichten (Zivil-, Arbeits-, Verwaltungsgericht) zusichern.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.gob-stbg.de
Rechtsanwalt Bernhard Kemper ist gelistet in Rechtsanwälte Berlin und Fachanwälte Berlin

Kontakt

Adresse

Rechtsanwalt Bernhard Kemper
Schönhauser Allee 188
10119 Berlin

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Telefon:
0170/542 68 79 Gebührenfrei Anwalt anrufenFreecall
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0170/5426879  (Für Notfälle)

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E-Mail:
b.kemper@gob-rag.de
Internet-Adresse bei anwalt.de:
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Web:
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Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften von Rechtsanwalt Bernhard Kemper:
  • Steuerrecht
Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Bernhard Kemper:
  • Arbeitsrecht
  • Handels- & Gesellschaftsrecht
  • Internationales Recht
  • Steuerrecht
  • Wirtschaftsrecht

Angaben in alphabetischer Reihenfolge - Schwerpunkte siehe Profil.
 

Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Eine Erstberatung zur Voraberörterung Ihres Rechtsproblems biete ich für Privatpersonen zum Preis von 90-120 € inkl. USt. an. Die Kosten der Erstberatung werden mit den Kosten für weitere Tätigkeiten in derselben Angelegenheit verrechnet.
  • Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie uns einfach an.
  • Der anwaltlichen Tätigkeit wird in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Angelegenheiten eine Honorarvereinbarung über 90-150 € je Stunde zugrundegelegt. In Einzelfällen kann eine abweichende Vereinbarung je nach Schwierigkeit der Rechtsangelegenheit und Ihren individuellen finanziellen Möglichkeiten getroffen werden.

 

Fremdsprachen

Spezielle Sprachkenntnisse in:

Englisch Englisch
 

Recht anderer Länder

Spezielle Kenntnisse im Recht folgender Länder:

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