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Herzlich Willkommen in der Anwaltskanzlei Schäfer
Wir möchten uns Ihnen als zuverlässigen und
kompetenten Partner in Rechtsfragen vorstellen. Die Anwaltskanzlei
Schäfer lädt Sie recht herzlich ein, die Kanzlei kennenzulernen.
Fachkundige Beratung und Begleitung in
Rechtsstreitigkeiten sind unser Anliegen. Wir möchten Sie und Ihr
Anliegen verstehen, um zielgerichtet entsprechend Ihren Bedürfnissen
tätig werden zu können.
Sie erreichen uns durchgängig in den
Kernzeiten montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Bei Bedarf
können Termine gerne auch am Wochenende oder abends vergeben werden. Wir
freuen uns auf Sie.
Auf Ihren Besuch freut sich:
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Rechtsanwältin
Sarah Kroll
Fachanwältin für Strafrecht Fachanwältin für Arbeitsrecht
- Fachanwältin für Strafrecht
Strafverteidigung in
allen Bereichen Anklage,
Bewährung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren, Haftbeschwerde,
Haftprüfung, Nebenklage, Strafanzeige, Strafbefehl, Strafprozessrecht,
Jugendstrafrecht, Betäubungsmittel, BtMG, StGB, StPO, Diebstahl, Betrug,
Körperverletzung, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht,
Batäubungsmittelstrafrecht, Erpressung, Unterschlagung, Untreue, Hehlerei,
Urkundenfälschung, Mord und Todschlag u.a.
- Fachanwältin für Arbeitsrecht
insbesondere
Kündigungssachen Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Probezeit, Urlaub, Entgeld, Gehalt u.a.
- Verkehrsrecht
Verkehrsstrafrecht &
Verkehrsordnungswirdrigkeitenrecht Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Führerschein, Geschwindigkeitsübertretung,Entziehung der
Fahrerlaubnis, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Alkoholfahrt, Fahren
unter Betäubungsmitteleinfluss, Gefährlicher Einfluss in den Straßenverkehr
u.a.
- Ordnungswidrigkeitenrecht
Strafzettel, Bußgeldsachen, Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Punkteeintrag u.a.
- Opferhilfe
Kindesmissbrauch/-misshandlung,
Stalking, Mobbing/Bossing, häusliche und schulische Gewalt,
Körperverletzung und Angriffe gegen die Persönlichkeit u.a.
- Medizinrecht
Behandlungsfehler, Fürsorgepflicht, Schmerzensgeld, Ärztepfusch, Patientenrechte, Arzthaftung, Kunstfehler, Abfindung, Arztrecht u.a.
- Arzthaftungsrecht
Aufklärungspflichten, Begutachtung, Behandlungsfehler, Rehabilitationsmaßnahme, Schmerzensgeld u.a.
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Nach Vereinbarung vergeben wir auch gerne Termine abends oder am Wochenende.
Was Sie im Strafrecht beachten sollten:
Im Strafverfahren gilt es, zum frühestmöglichen Zeitpunkt auf das Ermittlungs-verfahren Einfluss zu nehmen. Hier können Weichen gestellt werden, ob das Verfahren fortgeführt oder aber aufgrund sachgemäßer Klärung eingestellt wird. Für eine Anklageerhebung reicht schon ein sogenannter hinreichender Tatverdacht. Dies bedeutet eine überwiegende Wahrscheinlichkeit (50,01%) für eine Verurteilung in der Hauptverhandlung. Tatsächlich enden weniger als 5% der Verfahren, bei denen es eine Hauptverhandlung gibt, mit einem Freispruch.
Auch Fristen sind unbedingt zu beachten. Gegen einen Strafbefehl kann lediglich binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Gegen ein Urteil kann Berufung bzw. Revision nur innerhalb einer Woche eingelegt werden. Dies im Unterschied zu anderen Rechtsgebieten, wo weit längere Fristen gelten.
Was Sie bei einer Kündigung beachten sollten:
Wenn sich der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung,
Änderungskündigung oder Befristung wehren will, muss grundsätzlich
innerhalb einer kurzen Frist ab Zugang der fristlosen oder fristgemäßen
Kündigung oder ab Ende der Befristung Klage beim Arbeitsgericht
eingereicht werden. Eine Kündigung gilt als zugegangen, wenn sie in den
Herrschaftsbereich des Arbeitnehmers gelangt, also ihm oder Mitbewohnern
übergeben wird oder in den Briefkasten eingeworfen wird. Das gilt auch
dann, wenn der Arbeitnehmer im Urlaub oder sonst abwesend ist und die
Kündigung erst später vorfindet. Nach Ablauf der kurzen Frist kommt nur
noch ein Antrag auf Zulassung einer verspäteten Klage in Betracht. Bei
Fristversäumnis besteht daher das Risiko, dass das Arbeitsverhältnis
beendet ist.
Arbeitgeber sollten eine Kündigung zeitig oder
gründlich vorbereiten, um die Un- wirksamkeit der Kündigung und damit
den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses sowie die
Gehaltszahlungspflicht zu vermeiden.
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