Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der
der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
- Eine Erstberatung zur Voraberörterung Ihres Rechtsproblems biete ich für Privatpersonen zum Preis von 30 € inkl. USt. an. Die Kosten der Erstberatung werden mit den Kosten für weitere Tätigkeiten in derselben Angelegenheit verrechnet.
- Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie uns einfach an.
- Die obige Erstberatungsgebühr gilt nur für die Wahrnehmung eines ersten Besprechungstermins mit einem Rechtsanwalt in Leipzig in den Kanzleiräumlichkeiten der Mädlerpassage.
Für telefonische und sonstige Beratungen gelten gesonderte Bedingungen.