Bewertungen von Maeß & Heller | Rechtsanwälte
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Bewertungen
TH
von T. H. am 18.05.2021 um 12:20 Uhr für Rechtsanwalt Manfred Heller
Nur zur empfehlen.
Verkehrsrecht
Diese Kanzlei ist sehr zu empfehlen. Mein Unfallgegner befand sich im europäischen Ausland und ich hätte keine Chance ihn zu Rechenschaft zu ziehen. Beim Herrn Heller habe mich gut aufgehoben gefühlt. Ich habe die kompletten Kosten erstattet bekommen. Ich würde, wenn nötig immer wieder seine Kanzlei zurate ziehen. Hier wird geholfen und versucht, die Kosten für den Mandanten so gering wie möglich zu halten. Alle Mitarbeiter sind sehr nett und kompetent.
Antwort von Rechtsanwalt Manfred Heller
Hallo Herr H.,
vielen Dank für Ihre Bewertung. Ich werde das auch gern so an unser Kanzleiteam weitergeben.
Mit freundlichen Grüßen
RA Heller
vielen Dank für Ihre Bewertung. Ich werde das auch gern so an unser Kanzleiteam weitergeben.
Mit freundlichen Grüßen
RA Heller
KS
von K. S. am 09.04.2021 um 14:46 Uhr für Maeß & Heller | Rechtsanwälte
einvernehmliche Scheidung
Familienrecht
Nach dem zügig zur Verfügung gestellten Erstgespräch erfolgte eine stets unkomplizierte Betreuung bis zur Scheidung ... alles innerhalb kurzer Zeit. Ich fühlte mich rundum gut informiert und habe stets zeitnah auftretende Fragen detailliert beantwortet bekommen.
Kein aufwendiger Papierverkehr ...
Ich kann Herrn Maeß nur weiterempfehlen.
Kein aufwendiger Papierverkehr ...
Ich kann Herrn Maeß nur weiterempfehlen.
Antwort von Maeß & Heller | Rechtsanwälte
Hallo Frau S.,
vielen Dank für die nette Bewertung!
mfg
RA Maeß
vielen Dank für die nette Bewertung!
mfg
RA Maeß
AG
von A. G. am 04.04.2021 um 18:56 Uhr für Rechtsanwalt Manfred Heller
Arbeitszeugnis
Arbeitsrecht
Habe mich bei Herrn Rechtsanwalt Heller sehr gut aufgehoben gefühlt und gut beraten. Durch seine gute Arbeit habe ich ein viel besseres Arbeitszeugnis erhalten. Herr Heller ist als Anwalt sehr zu empfehlen und ich würde mich immer wieder an ihn wenden.
Antwort von Rechtsanwalt Manfred Heller
Vielen Dank Frau G.
Wie Sie feststellen konnten, ist es bei einer Eigenkündigung häufig schwierig, den vorherigen Arbeitgeber zur Erteilung eines guten und aussagefähigen Arbeitszeugnisses zu bewegen.
Auch wir freuen uns daher, dass wir dies für Sie ohne langwierige gerichtliche Auseinandersetzung erreichen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
RA Heller
Wie Sie feststellen konnten, ist es bei einer Eigenkündigung häufig schwierig, den vorherigen Arbeitgeber zur Erteilung eines guten und aussagefähigen Arbeitszeugnisses zu bewegen.
Auch wir freuen uns daher, dass wir dies für Sie ohne langwierige gerichtliche Auseinandersetzung erreichen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
RA Heller
KO
von K. O. am 04.03.2021 um 14:24 Uhr für Rechtsanwalt Manfred Heller
Einvernehmliche Einigung
Verkehrsrecht
Super guter Anwalt,
Erklärt ein alle Wenn und Aber .
Würde ihn jederzeit weiter empfehlen.
Erklärt ein alle Wenn und Aber .
Würde ihn jederzeit weiter empfehlen.
Antwort von Rechtsanwalt Manfred Heller
Hallo Frau O.,
vielen Dank für Ihre Bewertung.
Auch von unserer Seite immer gern.
RA Heller und Kanzleiteam
vielen Dank für Ihre Bewertung.
Auch von unserer Seite immer gern.
RA Heller und Kanzleiteam
GB
von G. B. am 16.02.2021 um 14:53 Uhr für Maeß & Heller | Rechtsanwälte
Scheidung
Familienrecht
Ich habe mir Anwalt Maeß über das Internet ausgesucht. Habe dort angerufen und die Angestellten waren am Telefon sehr freundlich. Man hat mir sehr schnell einen Termin gegeben. Ich persönlich habe mich bei diesem Termin bei Herrn Maeß sehr gut aufgehoben und er hat sich auch sehr gut um meine Belange in der Sache Scheidung gekümmert. Was ich gut finde ist das man die Schreiben alle als Email bekommt und man dann entscheiden kann ob man es ausdruckt. Ich persönlich würde Herrn Maeß als Anwalt immer weiter empfehlen. Mfg. Gabriele Bruhn
Antwort von Maeß & Heller | Rechtsanwälte
Hallo Frau B.
vielen Dank für die Bewertung! Durch den Emailversand kann eine Menge an Papier eingespart werden. Wir freuen uns, dass es auch für Sie eine gute Lösung ist.
mfg
RA Maeß
vielen Dank für die Bewertung! Durch den Emailversand kann eine Menge an Papier eingespart werden. Wir freuen uns, dass es auch für Sie eine gute Lösung ist.
mfg
RA Maeß
TS
von T. S. am 12.02.2021 um 20:29 Uhr für Maeß & Heller | Rechtsanwälte
Geblitzt
Verkehrsrecht
Bin seit paar Jahren Kunde und immer bestens beraten und geholfen worden . Einfach ein Fach RA mit viel Fachwissen was er auf einen Punkt bringt .
Danke an all deine Kollegen/in aus deiner Kanzlei .
Mit freundlichen Grüßen
Till Robert Schneekloth
Danke an all deine Kollegen/in aus deiner Kanzlei .
Mit freundlichen Grüßen
Till Robert Schneekloth
Antwort von Maeß & Heller | Rechtsanwälte
Hallo Herr S.,
immer wieder gern und gute Fahrt!
mfg
RA Heller
immer wieder gern und gute Fahrt!
mfg
RA Heller
TS
von T. S. am 07.02.2021 um 19:38 Uhr für Rechtsanwalt Tilmann Maeß
Unterhalt
Familienrecht
Top, jederzeit gerne wieder
Antwort von Rechtsanwalt Tilmann Maeß
Hallo Herr S.,
vielen Dank für die Bewertung in der Unterhaltsangelegenheit.
mfg
RA Maeß
vielen Dank für die Bewertung in der Unterhaltsangelegenheit.
mfg
RA Maeß
AK
von A. K. am 22.01.2021 um 19:05 Uhr für Maeß & Heller | Rechtsanwälte
Danke
Familienrecht
Sehr kompetenter Anwalt, man fühlt sich sofort wohl und gut aufgehoben. Fachlich absolut spitzenmäßig. Ich wurde gut beraten und mir wurde geholfen. Vielen Dank!
Antwort von Maeß & Heller | Rechtsanwälte
Hallo Frau K.,
vielen Dank für die netten Worte!
mfg
RA Maeß
vielen Dank für die netten Worte!
mfg
RA Maeß
JS
von J. S. am 19.12.2020 um 17:24 Uhr für Rechtsanwalt Tilmann Maeß
Scheidung
Familienrecht
Hat meine Scheidung zu meiner vollsten Zufriedenheit begleitet.
Antwort von Rechtsanwalt Tilmann Maeß
Vielen Dank!
JS
von J. S. am 19.12.2020 um 17:22 Uhr für Rechtsanwalt Manfred Heller
Verkehrsunfall
Verkehrsrecht
Immer wieder gern , kenne Ihn seit gut 15 Jahren. Immer gut beraten gewesen
Antwort von Rechtsanwalt Manfred Heller
Vielen Dank Herr Sch.,
und alles Gute für Ihre Firma auch in dieser schwierigen Zeit.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
RA Heller
und alles Gute für Ihre Firma auch in dieser schwierigen Zeit.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
RA Heller