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Sehr gut
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Rechtsanwältin bewerten

Bewertungen

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von K. B. am 18.05.2021 um 12:49 Uhr

Geltendmachung Auskunft Pflichtteilsanspruch
Erbrecht
schnelle Termine, gute Beratung, freundlicher Service. Kann ich weiter empfehlen
TM

von T. M. am 10.04.2021 um 15:26 Uhr

Bewertung deaktiviert
Allgemeine Rechtsberatung
Stimmt nachdenklich: meine negative Bewertung wurde deaktiviert....
Sehr geehrter Herr Müller, Ihre freundliche Bewertung wurde diesseits nicht deaktiviert. Es wurde von uns - und hier wussten wir bislang gar nicht, dass es diese Möglichkeit gibt - eine Meldung an Anwalt.de veranlasst mit dem Inhalt, dass Ihre Person uns namentlich nicht bekannt ist. Es gibt zwar natürlich mehrere Mandanten mit dem Namen "Müller" in der hiesigen Kanzlei (hier wird ggf. der von Ihnen gewählte Name auch Programm sein) aber keinen mit Ihrem Vornamen. Von daher gibt es zwischen Ihnen und uns kein Mandatsverhältnis und dementsprechend auch keinen Grund Ihrerseits, eine derartige Bewertung vorzunehmen. Von unserer Seite behalten wir uns ausdrücklich vor, weitere rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.
Hochachtungsvoll
Rechtsanwältin Kesting
MK

von M. K. am 29.10.2020 um 20:27 Uhr

Rückerstattung Flugpreis
Allgemeines Vertragsrecht
Sehr kompetente und freundliche Beratung mit sehr schneller erfolgreicher Abwicklung.
MS

von M. S. am 16.07.2020 um 18:30 Uhr

Regelung Umgang
Familienrecht
Schnelle und freundliche Kommunikation. Kompetente Beratung. Sehr zu empfehlen.
SM

von S. M. am 21.06.2020 um 17:36 Uhr

Kostenerstattung Aida Kreuzfahrt
Mediation
Sehr schnelle fachlich, sachlich, exzellente Beratung und Durchführung bezüglich der Stornierung einer Kreuzfahrt-Buchung, die bis zum positiven Gerichtsurteil durch Frau Kesting und ihr Team durchgeführt wurde.
Vielen Dank an Frau Kesting und ihr freundliches Team.
SM

von S. M. am 10.12.2019 um 13:38 Uhr

Rücktritt vom Kaufvertrag
Allgemeines Vertragsrecht
Zeitnahe und kompetente Beratung
ÖG

von Ö. G. am 05.12.2019 um 13:45 Uhr

Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Fahrerflucht
Verkehrsrecht
Schnelle, Fachkompetente und unkomplizierte Beratung. Sehr gute Erreichbarkeit bei aufkommenden Fragen per E-Mail oder Telefon.
Ich kann Frau Kesting und ihre Kanzlei (Team) absolut gerne weiterempfehlen.
PK

von P. K. am 23.09.2019 um 00:43 Uhr

Regulierung Verkehrsunfall
Verkehrsrecht
Ein anfangs kleiner und klarer Schadensfall, entwickelte sich nach und nach zu einem fast 2 - jährigen Rechtsstreit mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Dank der sehr guten Arbeit durch Frau Kesting, war am Ende der Erfolg in vollem Umfang gegeben.
TR

von T. R. am 20.08.2019 um 19:30 Uhr

Ehescheidung
Familienrecht
Eine immer angenehme Athmosphäre bei den Gesprächen. Zügige Terminvergabe und kompetente Beratung
In meinem Fall fanden die meisten Gespräche telefonisch statt. Grau Kesting war immer gut vorbereitet und konnte alle Fragen umfassend beantworten. Ich kann Frau Kesting unbedingt weiterempfehlen.
AD

von A. D. am 31.07.2019 um 15:53 Uhr

Beratung Scheidung
Allgemeine Rechtsberatung
Ein kostenloses Erstberatungsgespräch, so dachte ich, danach erhielt ich jedoch eine Rechnung, die von mir beglichen wurde. Nach Rücksprache sollte der Betrag von der folgenden Rechnung abgezogen werden. Dies wurde unterlassen. Sorry, damit ist für mich diese Anwältin unglaubwürdig.
Gerne möchten wir uns zu dieser Bewertung auch zu Wort melden.

Erfreulich an Ihrer Bewertung ist, dass unsere juristische Arbeit kein Grund zur Kritik gab. Allein die Tatsache, dass Sie für die Arbeit eines Rechtsanwalts eine Rechnung zu bezahlen hatten scheint für Sie nicht vertretbar zu sein.

Es sei angemerkt, dass es berufsrechtlich gar keine kostenlosen Erstberatungsgespräche geben darf, weder in unserer Kanzlei noch bei unseren Kollegen. Eine Beratungsleistung hat ein Anwalt stets in Rechnung zu stellen, so auch hier geschehen. Wenn dann zu einem späteren Zeitpunkt aus einer Erstberatung ein nach außen gerichtetes Mandatsverhältnis wird, dann ist es natürlich so, dass die in Rechnung gestellte Erstberatung von einer später abgerechneten Geschäftsgebühr in Abzug gebracht wird.
Dies war bei Ihnen konkret jedoch nicht der Fall. Die von uns erbrachte Erstberatungsleistung umfasste völlig andere Themenbereiche als die Wochen später von Ihnen in Auftrag gegebene außergerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite. Nicht ohne Grund existierten zu Ihrem Namen auch zwei Akten in unserer Kanzlei mit jeweils unterschiedlichen Regelungsbereichen.