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Bewertungen

GG

von G. G. am 10.04.2018 um 10:22 Uhr

drohender Führerscheinentzug
Verkehrsrecht
Wegen einer Verkehrkontrolle, die im hinsichtlich eines Alkoholtestes und Drogen ergebnislos blieben, wurde trotzdem von der Polizei Meldung bei der zuständigen Führerscheinstelle gemacht und mit Führerscheinentzug gedroht.
Nachdem ein anderer Anwalt trotz unseres Drängens auf Hilfe wochenlang nichts unternommen hatte, haben wir auf dieser Seite Herrn Gräber "gefunden". Dieser wurde sofort tätig und war in alle Richtungen sehr engagiert und in vielen Belangen erfolgreich. Wir waren sehr begeistert über sein Handeln und seine Vertretung unsererseits. Unsere Verkehrsversicherung hatte die Kosten übernommen.
Leider gab es dann doch ein einschneidendes Ereignis, dass unser Vertrauen in den Anwalt stark geschädigt hat. Die Führerscheinstelle hatte unserem Anwalt Handlungen unterstellt, die er nicht begangen hat. Daraufhin hat er dort eine Dienstaufsichtsbeschwerde ( ein Brief) eingereicht, die wir aber bezahlen mussten. Diese Rechnung von 500 € ist uns nicht nur in der Summe bis heute unerklärlich und ärgert uns, weil wir die Dienstaufsichtbeschwerde nicht veranlasst haben. Lediglich Informationen andereseits haben uns jetzt klar gemacht, dass eine solche Summe zustandekommt, wenn der Wert des Rechststreites unklar ist und einfach mal so eine Summe von 5000,00€ zugrundegelegt wird.
Alles in allem empfehle ich Jedem Ratsuchenden, im Vorfeld ganz klar auszumachen, dass keinerlei Handlungen des Anwaltes unternommen werden sollen ohne vorherige Absprache...
Sehr geehrter Mandant,

danke für dei Bewertung, jedoch kann der Unterfretigte nichts dafür, dass Ihre Rechtschutzversicherung nicht für die Dienstaufsichtbeschwerde Deckung erteilt hat. Der Gegenstandswert ist nicht frei erfunden, sondern richtet sich nach §§ 52 Abs. 2, 63 Abs. 2 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes (Auffangstreitwert: 5.000 €). Zudem habe ich nichts ohne Vollmacht unternommen, diese wurde für die Dienstaufsichtbeschwerde von Ihnen erteilt.

Dennoch freue ich mich für Sie, dass Sie Ihren Führerschein behalten konnten.

Mit freundlichen Grüßen

G r ä b e r
Rechtsanwalt
PP

von P. P. am 11.12.2017 um 11:19 Uhr

Sorgerecht
Familienrecht
Sehr gute Beratung! Super Hilfe!
Ein wirklich hervorragender Anwalt!
Jederzeit zu erreichen bei Fragen. Sind sehr zufrieden. Vielen Dank
EA

von E. A. am 04.12.2017 um 11:10 Uhr

Vertretung vor dem Sozialgericht
Allgemeine Rechtsberatung
Freundlich und kompetent, bei Terminen zuverlässig und schnell,
Erreichbarkeit: unkompliziert. Die Rechtslage zum Sachverhalt wurde mir korrekt und verständlich erklärt.
Ich wurde stets gut beraten und bestens vertreten – am Ende erfolgreich.
Danke für den Rechtsbeistand über längere Zeit.
Fazit: als sehr guter Anwalt nur zu empfehlen.
Jederzeit wieder- einfach Danke.
HZ

von H. Z. am 13.05.2017 um 11:53 Uhr

Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Beratung war freundlich und kompetent, Ergebnis zufriedenstellend.
Ein sehr guter Anwalt.
PG

von P. G. am 24.03.2017 um 11:41 Uhr

Strafrecht
Strafrecht
Sehr guter Anwalt nur zu empfehlen einfach nur top
Bestand Dank für die Bewertung.
TW

von T. W. am 08.12.2016 um 14:03 Uhr

Strafrecht
Strafrecht
Sehr kompetent , super Beratung , einwandfreie Begleitung vor und während des Prozesses .
Eine sehr nette Art der Beratung . Also super!!! Danke nochmals. MK.+THW.
Danke für die Bewertung
RB

von R. B. am 19.01.2016 um 13:35 Uhr

Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Super Beratung und Vertretung meiner Bußgeldsache, immer ein offenes Ohr für Fragen und Probleme. Kurzfristig immer zu erreichen, sehr empfehlenswert.
Mach weiter so.
Vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung.
Gerne stehe ich Ihnen in Bußgeldangelegenheiten wieder zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt
G r ä b e r
Rechtsanwalt
KM

von K. M. am 02.12.2015 um 08:33 Uhr

Fahrverbot
Ordnungswidrigkeitenrecht
Danke für dei Vertretung im BUußgeldverfahren, ich werde Sie weiter empfehlen
TW

von T. W. am 12.11.2015 um 07:43 Uhr

Ordnungswidrigkeitenrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Bußgeldsache erledigt, ich werde Sie weiter empfehlen
DAnke
CK

von C. K. am 11.11.2015 um 13:42 Uhr

Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Strafrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Klare und volllständige Aufklärung über die Erfolgsaussichten, ich war immer informiert, das Ergebnis entsprach meinen Erwartungen

Empfehle Herrn Gräber gern weiter