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Bewertungen

MF

von M. F. am 18.02.2024 um 10:58 Uhr

Vertragsrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Kompetent, schnell und zuverlässig.
BP

von B. P. am 18.02.2024 um 09:03 Uhr

Super tolle Beratung
Familienrecht
Vielen Dank für die tolle Beratung. Sie haben uns sehr geholfen.
MF

von M. F. am 04.02.2024 um 18:45 Uhr

Vertragsrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Vielen Dank für die schnelle erste Einschätzung, sogar am WE, die viel geholfen hat.
Ich bedanke mich für die gute Bewertung. Sie haben es meines Erachtens richtig gemacht. Die optimalste Rechtsstellung ist meist nicht unbedingt für einen rechtlichen Laien einschätzbar. Manchmal wird über Ziel hinausgeschossen und der falsche Hebel angesetzt. Welche Chancen und Risiken ein rechtliches Vorgehen aus Sicht eines Gerichtsverfahrens exsitieren sollte der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens einschätzen. Teilen Sie Ihrem Anwalt mti was Sie vorhaben. Dies, bevor Baustellen eröffnet werden, die ggf. der Gegenseite in die Hände spielen. Wir sind verstärkt im Kaufrecht tätig soweit es um die Anschaffung bzw. Veräußerung von Immobilien oder anderen Wertgegenständen, wie Pkw´s, Wohnmobilen oder Ähnlichem geht. Wahren Sie Ihre Chancen, risikieren Sie nichts unnötig.
PS

von P. S. am 12.01.2024 um 08:56 Uhr

Betrugsversuch
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Betrugsversuch hinsichtlich Bitcoins.
Ich bedanke mich für die gute Bewertung auf Anwalt.de. Im Vorfeld einen im Bank- u. Kapitlamarktrecht tätigen Fachanwalt vor der Investition von Geldern zu befragen kann Vermögensschäden abwenden. Die Erstberatung kostet 249,90 €. Alle diejneigen in die Kryptowährung oder Derivate wie CFD (Contracts for Difference) handeln oder Sparen über ETF -Pläne ins Auge fassen müssen Acht geben. Aufgrund des unübersichtlich großen Angebots im Internet ist es für Sie als Anleger wichtig foglendes sicherzustellen:
- wer ist mein Vertragspartner?
- verfügt er über die notwendigen Erlaubnisse?
- ist er in Deutschland z.B. als Kryptoverwalter zugelassen?
- VORSICHT: keine Dritten Personen sollten über AnyDesk - oder andere Fernwartungsprogramme Zugang zu Ihren PC / Laptop erlangen, Konten eröffnen oder Handelsentscheidunge für Sie treffen oder bestimmte Werte an Sie vermitteln
- Schulungen auch und gerade im automatisieren CFD Handel dienen nicht der Sicherheit, der Handel bleibt absolut risikoreich
- Haben Sie verstanden, dass die Kostenlast das investierte Geld (Margin) im Fall eines Daytradings durch Provisionen, Kick Backs, Haltekosten etc. regelrecht verbraucht und trotz angeblich günstiger Kosten teilweise bis zu 50 % oder mehr des wirtschaftlichen Schadens ausmachen kann
- Automatisierte Zwangsschließungen sind ein Alarmsignal aufzuhören
Und wenn das Geld verbrannt ist, bitte darauf achten, dass Sie als Kunde der ggf. 4- 5 oder sogar 6 - stellige Beträge verloren hat für Ihre Gegner interesssant sind weiter an Ihnen zu verdienen. Vorsciht vor Rettern, die auf Sie zukomemn und das Geld garantiert zurückholen, wenn Sie hohe Beträge bezahlen. Hier sollte insbesondere bei den im Internet tätigen, Dienstleistern, den sogenannten: payback - services acht gegeben werden . Besonders dreiste Betrüger geben vor selbst Teil der Finanzausicht zu sein. Jeden der sich unaufgefordert an Sie wendet bringen Sie bitte großes Misstrauen entgegen. Rechtsanwälte mögen teuer sein, wenn man sie bucht. Allerdings wird ein Anwalt im Regelfall sicherlich nicht betrügen, da er andernfalls seine Lebensgrundlage verliert. Ein ordentlicher Anwalt wird versucht sein ein konkretes rechtliches Vorgehen mit den damit verbundenen Chancen und Risiken, aber auch der damit bestehenden Kostenlast von vorne herein zu unterrichten. Dies, bevor er hohe Rechnung stellt. Kann er Ihnen keine sachliche Auskunft erteilen mit welchen konkreten Schritten er versuchen wird Ihren Schaden zu kompensieren. Bleiben Sie wachsam!
HK

von H. K. am 04.11.2023 um 09:55 Uhr

Kompetenter Anwalt
Allgemeine Rechtsberatung
Kompetente Antwort
Sehr gerne habe ich Fragen im Zusammenhang mit der Verjährung von rechtlichen Ansprüchen im sog. Bank- und Kapitalmarktrecht beantwortet. Im Regelfall tun betrogene Kapitalanleger, egal, ob es um CFD, Kryptowährung, Forex, Optionen, gesellschaftsrechtliche Beteiligungen oder Aktien / Penny Stocks geht, ein gutes daran möglichst zeitnah zu eingetretenen Verlusten rechtlichen Rat einzuholen. Zwar kann im Einzelfall eine Verjährungsfrist von bis zu 10 Jahren gelten. Hierauf sollte man sich aber besser nicht verlassen. Immer wenn man Kenntnis von Umständen erhält, die einem gestatten eine Feststellungsklage zu erheben, mit welcher gerichtlich festgestellt werden kann, dass ein bestimmtes Handeln kausal für den eingetretenen Schaden oder ggf. weiter eintretende Schäden war beginnt die 3- jährige Verjährungsfrist zu laufen. Als Betrugsopfer haben Sie nicht die Verpflichtung aktiv ein Ermittlungsverfahren zu verfolgen und können grds. abwarten bis Sie das Strafurteil am Ende des Prozesses verkündet wird. Allerdings richtet es sich nach dem Einzelfall, ob ggf. Kenntnis aus dem Ermittlungsverfahren von bestimmten Handlungen der Täter (Ermittlungsberichte) oder Anklage der Staatsanwaltschaft erkannt werden konnten. Und wer eine Kenntnis von Handlungen besitzt die einen Täter als Anspruchsgegner erkennen lassen, sollte tätig werden. Nicht das ein Gericht den Eintritt von Verjährung aufgrund grober Fahrlässigkeit vor Ablauf der 10 Jahresfrist animmt.
IM

von I. M. am 19.10.2023 um 09:38 Uhr

Rechtliche Beratung wegen unerlaubter Sprachaufnahmen
Allgemeine Rechtsberatung
Ich habe zu einer datenschutzrechtlichen Anfrage wegen unerlaubter Sprachaufnahmen sehr schnell eine kompetente und hilfreiche Antwort bekommen. Hierfür noch einmal ganz herzlichen Dank! Ihre Antwort hat mich darin bestärkt, die Person bei der Polizei anzuzeigen. Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute!
SH

von S. H. am 09.10.2023 um 16:59 Uhr

TOP ANWALT
Erbrecht
Herr Haas hat mich in einer eher aussichtslosen und verzwickten Erbsache vertreten nur durch seine Kompetenz und Erfahrung hat er den Fall gewonnen wo ich mich vielmals bedanken möchte....immer wieder gerne
ich bedanke mich für die gute Bewertung und Ihre Danksagung. Im vorliegenden Fall, habe auch ich "mitgezittert". Erfreulicher Weise hatte sich auch das Gericht unserer rechtlichen Argumentation angeschlossen. Dies hat mir im vorliegenden Fall viel bedeutet. Im Erbrecht, egal ob es um Testamentsauslegung, die Wirksamkeit letztwilliger Verfügungen oder die Frage der Auseinandersetzung von Miterbengemeinschaften geht, ist Rechtskenntnis, manchmal über gesetzliche Vorschriften aus den 1950er Jahren notwendig. Vorschnelle Prüfungen sind Gift. Im Erbrecht und im Pflichtteilsrecht ist sauber zu prüfen und noch sauberer zu recherchieren und zu rechnen. Ansprüche auf Pflichtteilsergänzung dürfen nicht übersehen, oder gefordert, wenn dies aussichtslos ist. Letztwillige Verfügung in einem Testment sind zu hinterfragen, ggf. erst Recht, wenn in Schädigungsabsicht geschrieben. Alles ist im Einzelfall , stets peinlich genau, zu analysieren. Manchmal sind derartige Verfügungen nur eins: eben auch aus Sicht des Gerichts: ausschließlich bedeutungslos! Geht es um Erbschaftssteuerrecht, sollte man Lösungsansätze zu Lebzeiten erarbeiten. Nach dem Tod ist es häufig zu spät. Gerne stehe ich auch künftig für Rechtsrat und Rechtsvertretung zur Verfügung!
SE

von S. E. am 27.08.2023 um 14:28 Uhr

Aussagekräftige Ersteinschätzung Phishing
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Ich habe mich per Mail an Herrn Haas gewandt, da meine Kreditkarteninformationen durch Phishing missbraucht wurden. Er hat mir rasch eine aussagekräftige und sehr detaillierte, kostenfreie Ersteinschätzung mit Auflistung der möglichen Kosten gegeben. Dies hat mir wirklich sehr weitergeholfen und ich bin zu dem Entschluss gekommen, keinen Rechtsstreit zu verfolgen. Herr Haas scheint nicht auf Profit aus zu sein, sondern möchte den Menschen wirklich helfen. Danke dafür!
DF

von D. F. am 06.08.2023 um 19:45 Uhr

Onlinebetrug
Allgemeine Rechtsberatung
Äußerst schnelle und ausführliche Erstberatung. Mit vielen Tips für das weitere Vorgehen. Klasse!!!
UN

von U. N. am 21.07.2023 um 08:43 Uhr

Wegen PV
Allgemeine Rechtsberatung
Vielen Dank sehr geehrter Herr RA Martin J. Haas. Ihre Erstberatung hat uns geholfen und unsere Position als die Richtige bestätigt. Inzwischen hat die Firma zugesichert, vom Rückbau abzusehen. Die PV Anlage bleibt die Unsrige. Danke und freundliche Grüße Uwe Nordmann