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IR

von I. R. am 05.09.2017 um 21:48 Uhr

Mietmangel
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Umgehende Terminvereinbarung, nette, freundliche Beratung, jedoch unrealistisch hohe Empfehlung zur Mietminderung, ohne den Mietvertrag überhaupt in Gänze angesehen zu haben. Schade.
CD

von C. D. am 26.06.2017 um 13:58 Uhr

Sorgerecht
Familienrecht
Ich habe Herrn Mönninghoff beauftragt, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für mich zu erwirken.
Nach einem ersten Gespräch war ich guter Dinge und fühlte mich gut aufgehoben.
In der Verhandlung wurde ich dann leider sehr enttäuscht.
Jedem, dem ich von meiner Gerichtsverhandlung erzähle, der fragt mich :" Hattest du keinen Anwalt dabei?".
Herr Mönninghoff, hatte in der Verhandlung nur einen Satz gesagt und den Rest laufen lassen. Bei einer Beratung durch einen anderen Anwalt, habe ich erfahren, dass Herr Mönninghoff die Verhandlung in eine andere Richtung hätte lenken müssen. Hier ging es nicht mehr, um das eigentliche Thema!
Wenig Einsatz, bei maximalem Abrechnungssatz!
Mit meiner Erfahrung kann ich Herrn Mönninghoff auf keinen Fall weiterempfehlen.
Schade, sehr viel Lehrgeld, sonst nichts.
Der Mandant stellt den Sachverhalt unvollständig und falsch dar. Mancher Rechtsstreit, wie auch in diesem Fall, nimmt eine unerwünschte Wendung, wenn der Mandant sich in seiner persönlichen Anhörung durch den Richter sehr unvorteilhaft äußert. Das einstweilige Anordnungsverfahren und das Hauptsacheverfahren konnten gleichwohl noch mit ausdrücklichem Einverständnis des Mandanten jeweils durch - für den Mandanten ausgesprochen vorteilhafte - Vergleiche beendet werden. Sein Unmut resultiert wohl daraus, dass er nicht verstehen will, dass einstweiliges Anordnungsverfahren und Hauptsacheverfahren getrennt abzurechnen sind; wobei ihm nicht einmal alle angefallenen Gebühren in Rechnung gestellt wurden.
KP

von K. P. am 21.04.2017 um 10:41 Uhr

außergerichtliche Einigung
Baurecht & Architektenrecht
So irritierend es war, sich ohne rechtliche Erfahrung unversehens in einer juristischen Auseinandersetzung zu befinden, hatte unser Fall (Bau-/Architektenrecht) dennoch eine gute Seite: Durch Herrn Mönnighoff beraten, vertreten und in einigen Punkten auch korrigiert zu werden, war in der Sache ausgezeichnet. Noch wichtiger: Auf der persönlichen Ebene war es höchst angenehm und nett, Herrn Mönnighoff an der Seite zu haben. Er hat ein für uns sehr gutes Ergebnis erzielt. Dass er die Vertretungskosten ganz offensichtlich wohlwollend berechnet hat, kommt noch hinzu. Wir bedanken uns herzlich!
EC

von E. C. am 14.03.2017 um 16:21 Uhr

Strafsache
Familienrecht
Hr Mönnighoff, ich danke ihnen ehrlich.
Er ist ein absolut professioneller Anwalt der mich in einer schwierigen Lage, mehr als Fachmännisch nämlich auch Persöhnlich, vertreten hat.
Ich bin in einer schwierigen Lage und Hr.Mönnighoff hat, nicht wie das klassische Anwaltsvorurteil es vermuten lässt, mich sehr menschlich und besonders Spreis-fair vertreten.

Das Ergebniss spricht für sich...der Preis auch... doch noch wichtiger der Mensch.

hoffentlich brauche ich ihn nicht wieder, doch wenn, dann nur er!
AK

von A. K. am 28.04.2016 um 17:57 Uhr

allgemeine Rechtsberatung; Mietrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mönnighoff ist ein sehr guter, äußerst kompetenter Anwalt. Er berät seine Mandanten zu fairen Preisen, die für jedermann erschwinglich sind.
JL

von J. L. am 29.09.2015 um 19:51 Uhr

Kindergeldrückzahlungsforderung der Familienkasse
Familienrecht
Herr Mönnighoff ist kompetent, klar und verständlich auch für Laien. Mein Problem hat er in einem 30 Minuten Gespräch gelöst. Die schnelle Terminvereinbarung, die gründliche Durchsicht meiner Unterlagen und die klare Aussage von einer Klage Abstand zu nehmen, hat mir gefallen. Dazu der faire Preis der Beratung. Eine Telefonberatung für 2€/Minute ist teuer und kann nicht die Qualität der persönlichen Beratung von Herrn Mönnighoff erreichen.
Danke. Ich komme wieder, wenn es brennt.
MS

von M. S. am 10.09.2015 um 15:07 Uhr

Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Mönnighoff war überaus freundlich, kompetent und hilfsbereit. Meine Fragen in Sachen Wohnungseigentumsrecht konnte er umfangreich und zur vollsten Zufriedenheit beantworten. Demgegenüber war die Rechnung erfreulich gering :o) Ich empfehle Herrn Mönnighoff uneingeschränkt weiter.
AH

von A. H. am 07.04.2015 um 18:13 Uhr

Einforderung des Pflichtanteils.
Erbrecht
Wie kommt man zu seinem Pflichtteil, wenn die Erben über den Nachlass nicht so recht Auskunft geben wollen? Wie gut, dass ich einen Anwalt an meiner Seite hatte, der sensibel und freundlich die ganze Sache "angeschoben" hat.
Ich würde mich von Herrn Mönninghoff jederzeit erneut vertreten lassen. Das Leben hat ja vielleicht noch Einiges zu bieten.
Bis dahin aber erst einmal vielen Dank.
MB

von M. B. am 08.03.2015 um 15:22 Uhr

Zivilrecht / Wohnmobil
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Und wieder einmal hat mich Herr Mönnighoff hervorragend vertreten. Obwohl ich gar keine Hoffnung hatte, hat Herr Mönnighoff erreicht, dass wir den Prozess gewonnen haben.
Das auch noch zu einem sehr fairen Preis. Ich kann Herrn Mönnighoff nur weiterempfehlen. Herzlichen Dank!
MA

von M. A. am 31.01.2015 um 11:26 Uhr

zu einem absolut fairen Preis! <br>hervorragendes ergebnis
Arbeitsrecht
Einfach Wow

Es wurde eine absolut hervorragendes Ergebnis erzielt und das Beweist, dass RA Stephan Mönnighoff ein Profi in seinem Gebiet ist.
TOP Beratung
SUPER Zuverlässigkeit
TOP Kommunikation
KLASSE Ergebnis
und das zu einem absolut fairen Preis!
In jeder Hinsicht zu empfehlen !